Montabaur 15 / 50 / 77
der Rubrik „öffentliche Bekanntmachung“ zum Thema: „Reinigungs- und Streupflicht“
GIROD:
Verkauf von Weihnachtsbäumen in Girod-Kleinholbach
Am Montag, dem 19.12.1977, nachmittags 14 Uhr werden im Ortsteil Kleinholbach an der Gastwirtschaft Krekel die Weihnachtsbäume verkauft. Am gleichen Tag um 15 Uhr erfolgt der Verkauf in Girod auf dem Kirmesplatz. Um Beachtung wird höflich gebeten. gez. Leber, Ortsbürgermeister.
GORGESHAUSEN:
Die Generalversammlung des Vereins SV „Grün-Weiß"
Görgeshausen, findet am Samstag, dem 17.12.1977, um 20 Uhr im Gasthaus Baumgartl statt. Alle Mitglieder sind hiermit dazu auf das herzlichste eingeladen
Zu der Adventsfeier des Frauenchores „Georgia“ am Sonntag, dem 18.12.77, um 15.00 Uhr imsGasthaus Baumgartl werden hiermit alle Mitglieder des Frauenchores auf das herzlichste eingeladen.
II.
ENTLASTUNGS BESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1976 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 1976 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Der Ortsbürgermeister und der 1. Ortsbeigeordnete haben an der Beratung und Beschlußfassung gern. § 22 GemO nicht mitgewirkt:
III.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19.12.1977 bis 29.12.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
GROSSHOLBACH:
Verkauf von Weihnachjsbäumen
Am Samstag, dem 17. Dez. 1977, 14.00 Uhr, werden die bestellten Weihnachtsbäume von Herrn Richard Lohr, Südstr. 7, ausgegeben.
Der Verkaufspreis beträgt einheitlich je Baum 6,- DM.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Frau Anna Ferdinand geb.Thewald begeht am 17.12.1977 ihren 80. Geburtstag im Kreise ihrer Kinder und Enkelkinder. Die Ortsgemeindeverwaltung wünscht weiterhin Gesundheit und alles Gute.
Metternich, Ortsbürgerm.
HEILBERSCHEID:
Deutsches Rotes Kreuz
Achtung !
Alle aktivensund passiven Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes in Heilberscheid werden eingeladen am 21.12.1977 um 20.00 Uhr in der Volksschule Heilberscheid den Beisitzer für den Ortsverein zu wählen. Es wird um Vormerkung des Termines und vollzähliges Erscheinen gebeten.
NIEDERERBACH:
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnuno 1976 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 18.11.1977 der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1976
I.
HAUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs-
Vermögens-
Gesamt
„ .. haushalt/DM
Feststellung
haushalt/DM
DM
des Ergebnisses: Soll-Einnahmen 359.205,14
117.260,86
476.466,-
+ neue Haushaltseinnahmereste
171.000,-
171.000,-
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 359.205,14
288.260,86
647.466,-
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
1
1
1
1
1
1
1
1
1
II
II
II
II
II
II
ii
ii
n
II
ii
Soll-Ausgaben 359.205,14
204.504,51
563.709,65
+ neue Haushaltsausgabereste -
120.193,69
120.193,69
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 359.205,14 324.698,20 683.903,34
Fehlbetrag - 36.437,34 36.437,34
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
öffentl. Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Hofacker-Mühlstück“ der Ortsgemeinde Niedererbach, hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 23.11.1977 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der Änderung des Bebauungsplanes „Hofacker-Mühlstück“ wird hiermit der Ortsgemeinde Niedererbach gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes i.d.F. vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Plan urkunde
b) Text,
c) Begründung.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen. § 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Festgestellt: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beim
Montabaur,1.6.1977 gez. Reusch, I.Beigeordneter. Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Ver
letzung der Vorschriften über die Genehmigung oder

