Ausgabe 
16.12.1977
Seite
1321
 
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Montabaur 15 / 50 / 77

der Rubriköffentliche Bekanntmachung zum Thema: Reinigungs- und Streupflicht

GIROD:

Verkauf von Weihnachtsbäumen in Girod-Kleinholbach

Am Montag, dem 19.12.1977, nachmittags 14 Uhr werden im Ortsteil Kleinholbach an der Gastwirtschaft Krekel die Weih­nachtsbäume verkauft. Am gleichen Tag um 15 Uhr erfolgt der Verkauf in Girod auf dem Kirmesplatz. Um Beachtung wird höflich gebeten. gez. Leber, Ortsbürgermeister.

GORGESHAUSEN:

Die Generalversammlung des Vereins SVGrün-Weiß"

Görgeshausen, findet am Samstag, dem 17.12.1977, um 20 Uhr im Gasthaus Baumgartl statt. Alle Mitglieder sind hiermit dazu auf das herzlichste eingeladen

Zu der Adventsfeier des FrauenchoresGeorgia am Sonntag, dem 18.12.77, um 15.00 Uhr imsGasthaus Baumgartl werden hier­mit alle Mitglieder des Frauenchores auf das herzlichste eingela­den.

II.

ENTLASTUNGS BESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1976 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos­sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bür­germeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 1976 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Der Ortsbürgermeister und der 1. Ortsbeigeordnete haben an der Beratung und Beschlußfassung gern. § 22 GemO nicht mit­gewirkt:

III.

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19.12.1977 bis 29.12.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

GROSSHOLBACH:

Verkauf von Weihnachjsbäumen

Am Samstag, dem 17. Dez. 1977, 14.00 Uhr, werden die bestell­ten Weihnachtsbäume von Herrn Richard Lohr, Südstr. 7, ausge­geben.

Der Verkaufspreis beträgt einheitlich je Baum 6,- DM.

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Frau Anna Ferdinand geb.Thewald begeht am 17.12.1977 ihren 80. Geburtstag im Kreise ihrer Kinder und Enkelkinder. Die Orts­gemeindeverwaltung wünscht weiterhin Gesundheit und alles Gute.

Metternich, Ortsbürgerm.

HEILBERSCHEID:

Deutsches Rotes Kreuz

Achtung !

Alle aktivensund passiven Mitglieder des Deutschen Roten Kreu­zes in Heilberscheid werden eingeladen am 21.12.1977 um 20.00 Uhr in der Volksschule Heilberscheid den Beisitzer für den Ortsverein zu wählen. Es wird um Vormer­kung des Termines und vollzähliges Erscheinen gebeten.

NIEDERERBACH:

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnuno 1976 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 18.11.1977 der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushalts­jahr 1976

I.

HAUSHALTSRECHNUNG

Verwaltungs-

Vermögens-

Gesamt

.. haushalt/DM

Feststellung

haushalt/DM

DM

des Ergebnisses: Soll-Einnahmen 359.205,14

117.260,86

476.466,-

+ neue Haushalts­einnahmereste

171.000,-

171.000,-

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 359.205,14

288.260,86

647.466,-

II

II

II

II

II

II

II

II

II

II

II

II

II

1

1

1

1

1

1

1

1

1

II

II

II

II

II

II

ii

ii

n

II

ii

Soll-Ausgaben 359.205,14

204.504,51

563.709,65

+ neue Haushalts­ausgabereste -

120.193,69

120.193,69

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 359.205,14 324.698,20 683.903,34

Fehlbetrag - 36.437,34 36.437,34

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

öffentl. Bekanntmachung

BebauungsplanänderungHofacker-Mühlstück der Ortsgemein­de Niedererbach, hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 23.11.1977 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:

Zu der Änderung des BebauungsplanesHofacker-Mühl­stück wird hiermit der Ortsgemeinde Niedererbach gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes i.d.F. vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufge­führten Unterlagen:

a) Plan urkunde

b) Text,

c) Begründung.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntge­macht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungs­planes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbind­lich wird.

Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der orts­üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen. § 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeich­nten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent­schädigungspflichtigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Festgestellt: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beim

Montabaur,1.6.1977 gez. Reusch, I.Beigeordneter. Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Ver­

letzung der Vorschriften über die Genehmigung oder