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ontabaur 3/50/77
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde Montabaur stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen zuverlässigen Mitarbeiter
a) für die Wartung der Abwasseranlagen (Kläranlage, Regenrückhaltebecken und Pumpstation) in der Ortsgemeinde Heiligenroth
b) für die Tätigkeit als Gemeindearbeiter in dieser Ortsgemeinde
ein.
Der Bewerber soll in der Ortsgemeinde Heiligenroth wohnen und über entsprechende handwerkliche Fähigkeiten verfügen Sein Einsatz erfolgf halbtags in den Abwasseranlagen Heiligenroth und halbtags in der Ortsgemeinde als Gemeindearbeiter. Die Entlohnung erfolgt nach dem Bundesmanteltarif für Arbeiter der Gemeinden.
Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 27.12.1977 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Personalamt Postfach 140
5430 Montabaur
I Das Personalamt erteilt auf persönliche oder telefonische Anfragen unverbindlich nähere Auskünfte.
Stellenausschreibung
I Die Verbandsgemeinde Montabaur stellt zum nächstmögli- | chen Zeitpunkt
1 zuverlässige(n) Mitarbeiter(in)
(Beamter oder Angestellter des mittleren Dienstes)
I als Sachbearbeiter beim Sozialamt ein.
I Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, f Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 27.12.1977
an die Verbandsgemeindeverwaltung Personalamt Postfach 140,5430 Montabaur.
Das Personalamt erteilt auf persönliche oder telefonische Anfragen unverbindlich nähere Auskünfte.
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icliche Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter die ch dem 31 März 1953, aber vor dem 1. Januar 1975 geboren id, haben einen Rechtsanspruch auf Erwerb der deutschen atsangehörigkeit durch Erklärung. Die Erklärung muß bis m 31. Dezember 19 77 abgegeben sein.
ig 8.00 bis I! .00 bis 12 00
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108, Postsch
Öffentliche Bekanntmachungen
htige Frist für Einbürgerungsbewerber 31. Dezember 1977
31. Dezember 19 77 läuft für Kinder mit ausländischer aatsangehörigkeit die einen deutschen Elternteil haben, eine ichtige Frist ab.
/rdrucke erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung ontabaur als Ortspolizeibehörde Konrad-Adenauer Platz 3 Zimmer 4
lr Abgabe der Erklärung sind die Erziehungsberechtigten best, sofern die Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hen, andernfalls die Betroffenen selbst-
Wie bisher wird auch künftig das nichteheliche Kind einer deut sehen Mutter durch Geburt deutscher Staatsangehöriger. Das nichteheliche Kind eines deutschen Vaters hat seit dem 1 1 19 75 einen Einbürgerungsanspruch, wenn die Vaterschaft nach den deutschen Gesetzen wirksam festgestellt ist, das Kind das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat und es sich mindestens
5 Jahre im Inland aufhält.
Das vor dem 1 Januar 1975 geborene nichteheliche aber noch nicht volljährige Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter hat einen Einbürgerungsanspruch.
Diesen Anspruch hat auch das volljährige nichteheliche Kind eines deutschen Vaters das nach dem 31 3.1953 geboren wurde. Auch dieser Einbürgerungsanspruch des volljährigen nicht - ehelichen Kindes ist bis zum 31. Dezember 19 77 befristet.
Verbandsgem eindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Hinweis zum Modernisierungsprogramm 1977
Nach Mitteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises sind die dem Kreis zugewiesenen Zuschuß-und Darlehensmittel restlos verplant bzw, an die Antragsteller weitergegeben wor - den-Eine Bezuschussung kann somit in 19 77 nicht mehr erfolgen.
Da noch nicht feststeht, nach welchen Richtlinien bzw. wel - chen Antragsvordrucken in 1978 verfahren werden soll, bitten wir von einer Antragstellung für 1978 vorerst abzusehen.
Wir werden zu gegebener Zeit an gleicher Stelle darauf hinwei- sen, wann Modemisierungsanträge für 1978 gestellt werden können.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur / Bauamt
Reinigungs- und Streupflicht
Aus gegebenem Anlaß weist die Ortspolizeibehörde nochmals auf die Reinigungs- und Streupflicht hin.
Durch die Straßenreinigungssatzungen ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die vor seinem Grundstück gelegenen Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährlichen Faht- bahnstellen von Schnee und Eis freizuhalten.
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streiten von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Diese Pflicht erstreckt sich sowohl auf bebaute als au> h aut unbebaute Grundstücke.
Die Benutzbarkeit der oben angeführten Fiat hen ist durch Besitei en mit ahstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) odet mit Salz herzusteilen.
Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen, entstandene Rutschbahnen sind sofort zu beseitigen.
Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am läge zu streuen, so daß wahrend det allgemeinen Verkehrszeit von 7.00 I hr bis 20 L J hr keine Rutschgefahr besteht.
Aus gegebenem Anlaß weisen wir nochmals auf die Pflii hl tedis Grundstückseigentümers oder -besitzers hin, den vor .« mein Grundstück gelegenen Gehweg und die Straßenflache von Kehricht, Schlamm, Gras, I nktatii und sonstigem llnrat jeder Art zu reinigen.
Verstöße gegen die Reinigungs- und Streuptlicht werden nach den .Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinde geahndet.
Neben dieser Ahndung können noch haftungsrec htliche Ansprüche gestellt werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).
Druck und Verlag erfolgen durch: Verlags-Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 0 26 24/30 61-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).
, Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druck Linus Wittich)
tcheinungsfolge : wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

