Montabaur 22 / 47 / 77
Gottesdienstordnung von Samstag, dem 26. Nov . bis Samstag, den 3. Dez. 1977
16.00 - 17.00 Uhr Männer, Frauen, Jungm. Nr. 781:1-9,765 17.00 Uhr Schlußandacht Nr. 780:1-6. 768. Te Deum.Segen Mi. 20.00 Uhr Amt für Alexander Raßbach Sa. 6.55 Uhr Amt für Verst. der Farn. Schneider-Wingerter
Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus zu Girod/Ww.
Sa. 19.00 Uhr Vorabendmesse, Amt für Pfr. Aloys Schuth + Angeh.
So. 9.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde
13.30 Uhr Glaubensunterweisung für die Kinder (Jugend + Erw.), anschl. Gebet und Handsegen! Alle sind herzlich eingeladen!
Mo. 19.30 Uhr Abendmesse, Amt für Wilh . Hölper Di. 8.00 Uhr Gem.Messe der Frauen und Mütter, Amt für Christ. Noll
Mi. 19.30 Uhr Abendmesse, Amt für Verst. der Fam.
Hoffmann - Henkes
Do. 8.00 Uhr Amt für Verst. der Fam. Meudt Fr. 7.30 Uhr Krankenkommunion
19.30 Uhr Abendmesse, Amt zu Ehren des hl. Herzens Jesu m. Gebet und sakr. Segen!
Sa. 8.00 Uhr Amt für Richard Heibel und verst. Angeh.
16.00 Uhr stille Anbetung
16.30 Uhr Salveandacht — Wir beten für das Gottesreich in den Missionen!
19.00 Uhr Vorabendmesse, Amt für Ehel. Jos. und Anna M. Ortseifen und verst. Angeh.
Mo. ab 10.00 Uhr Anmeldung der Kommunionkinder für
1978 (3. Schuljahr) durch die Erziehungsberechtigten im Pfarrhaus (ohne Kinder!)
BEICHTGELEGENHEIT:
Do. 14.30 Uhr Kranke 17.00 Uhr für alle Sa. 15.30 Uhr Kinder
16.00 Uhr zur Salveandr.cht für alle
Evang. Kirchengemeinde Neuhäusel
SONNTAG, 1. Advent, 27.11.1977 Neuhäusel:
10.10 Uhr Adventsgottesdienst, Mitwirkung des Posaunenchores
11.10 Uhr Kindergottesdienst
Pfarreienverband Stahlhofen, Holler, Gackenbach, Hübingen
GACKENBACH
So. 8.15 Uhr Beichtgelegenheit
8.45 Uhr Amt zum Gedächtnis der Ehel. Hildegard + Willi Reichwein und Katharina + Josef Sanner, Amt für Ehel. Lorenz und Josefine Keul aus Horbach (best, von Schwickert/Lahnstein)
HOLLER
So. 8.45 Uhr Amt für Ehel. Johann Metternich und ++Angeh.
Amt für Berti Stahlhofen u. ++ Angehörige Amt f. Waltraud Baumeister geb. Hermann.
STAHLHOFEN:
10.00 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde
HOLLER
14.00 Uhr Gemeindeandacht zum I. Advent.
MONTAG
HUBINGEN 19.00 Uhr Jahramt für Nikolaus Meuer DIENSTAG
Stahlhofen 7.45 Uhr Hl. Messe für Ehel. Joh. Dennebaum u. ++ Kinder.
Hl. Messe für Joh. u. Josef Hommerich Hl. Messe für Katharina Neuroth geb. Schuster. Ettersdorf 19.00 Uhr Amt für die Verstorbenen der Fam. Stendebach und Sprenger
Amt für die ++ Angehörigen der Fam. Schmidt u. Stendebach.
MITTWOCH:
Horbach 19.00 Uhr I. Jahramt zum Gedächtnis Josef Straub.
Amt zum Gedächtnis Maria Reichwein (bestellt von Bekannten)
Amt nach Meinung.
DONNERSTAG
Holler 18.30 Uhr Hl. Messe zum Gedächtnis der verst. Ehel. Josef Birkelbach u. ++ Angehörige Hl. Messe für die Armen Seelen Hl. Messe für Helmut Ortseifen.
FREITAG
Stahlhofen 7.45 Uhr Hl. Messe zur Immerw.Hilfe in bes. Anl.
Hl. Messe für Leb. u. Verst. der Familien Nink und Pehl.
Gackenb. 19.00 Uhr Amt zum Gedächtnis Peter Schlosser, Sohn Werner und Katharina Born.
SAMSTAG
Gackenb. 19.00 Uhr Vorabendmesse als Amt f. Albert Noll u. Sohn Josef
Amt zum Gedächtnis Elisabeth Reimann geb. Vetter.
Holler 19.00 Uhr Amt zum Gedächtnis Anton Keller u. Margarete geb. Maus
Amt zum Ged. Adolf Gasser u. leb.u.++ Angeh. Amt für die Leb. u. Verst. der Familien Lenz u. Becher.
Stahlh. 17.45 Uhr Amt zum Gedächtnis der Verstorbenen der Familien Hübinger und Meuer.
II. Jahramt für Josef Neuroth
Amt für Margarete Meuer u. Ludwig Schmidt.
Beichtgelegenheit Samstag, 3.12.77 Holler ab 18.15 Uhr.
Ende des amtlichen Teils
Die
informiert
Erhöhter Weihnachtsfreibetrag gilt nur für die Steuer
Im Vermittlungsausschuß haben sich Bundestag und Bundesrat über die geplanten Steuererleichterungen geeinigt. Neben der Erhöhung des Grundfreibetrages und der Einführung des Tariffreibetrages für L edige und Verheiratete, ab 1.1.1978, war unumstritten, daß noch für dieses Jahr der Weihnachtsfreibetrag von 100, - DM auf400, - DM erhöht wird.
Leider können die Arbeitnehmer aber nicht damit rechnen, daß künftig auch 400,- DM statt 100,- DM ihres Einkommens frei von Sozialabgaben werden, so erklärte Staatssekretär Hermann Buschfort vom Bundesarbeitsministerium in der Fragestunde des Bundestages. Die zur steuerlichen Entlastung vorgesehene Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages könne wegen sozialpolitisch nicht erwünschter Folgen nicht auf die Sozialversicherung ausgedehnt werden. Steile man höhere Beträge des Einkommens beitragsfrei, vermindern sich auch die daraus resultierenden L eistun- gen für die Versicherten, was sozialpolitisch nicht vertretbar sei.
Ihre Ortskrankenkasse weist daher darauf hin, daß für den Bereich der Sozialversicherung weiterhin die bisherige Regelung gilt, wonach Zuwendungen, die den Arbeitnehmern in derZeit vom 8. November bis 31. Dezember aus Anlaß des Weihnachtsfestes gewährt werden, höchstens bis zu einem Betrag von 100,- DM, beitragsfrei sind. Die darüber hinaus gezahlten Weihnachtszuwendungen sind dem Entgelt des laufenden Lohnabrechnungszeitraumes zuzurechnen und vom so ermittelten Gesamtbetrag, bis zur Höhe der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen (in der Krankenversicherung mtl. 2.550,- DM, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung mtl. 3.400,- DM ), Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten.
Werden einem Arbeitnehmer aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen Weihnachtszuwendungen gewährt, so sind sie, soweit sie im einzelnen Fall 100, - DM nicht übersteigen, beitragsfrei.

