Montabaur 11 / 47 / 77
vor dem Ausbau der Ortsdurchfahrt an ihrem Anwesen bereits den Bürgersteig auf eigene Kosten ausgebaut haben
5. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Gemeindeanteils bei dem Ausbau der Bürgersteige der Hauptstraße (K 113).
6. Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977.
7. Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde Simmern sowie dem Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel über die Nutzung des Mehrzweckraumes im Kindergartengebäude.
8. Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Simmern und der Verbandsgemeinde Montabaur über die Nutzung gemeindeeigener bebauter Grundstücke aufgrund der Aufgaben- Übergangs-Verordnung (Feuerwehrhaus und Schulgebäude)
9. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über Bauvoranfragen.
2. Gewährung von Weihnachtsbeihilfen an Ortsansässige mit geringem Einkommen.
3. Auftragserteilung für die Änderung und Montage der Wartehalle auf dem Gemeindeplatz „Am Schulhoff“
4 Auftragserteilung für die Anpflanzungen entlang der Böschung an der K 113 zum Friedhof.
5. Stundung von Steuern.
6. Auftragserteilung.
7. Mietvertrag für die Anmietung von Diensträumen.
8. Verschiedenes.
5411 Simmern, 22.11.1977 gez. Schneider, Ortsbürgerm.
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Saure Wiesen“ u. „Altegarten“ der Ortsgemeinde Simmern. hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 4.11.77 Az. 610 - 13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der Änderung des Bebauungsplanes „Saure Wiesen und Altegarten“ wird hiermit der Ortsgemeinde Simmern gern. §
11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Planurkunde
b) Text,
c) Begründung.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG
in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herb eiführen,daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur: 2
Flurstücke: 221,222/1,222/2, 222/3 teilw, 223,
224,225/1, 225/2, 226, 227/1, 227/2,
228, 229, 230, 231, 232, 233, 242, 243,
244, 245, 246, 247, 252, 253 tlw, 254,
255, 256, 257, 258, 259, 260, 261/1, 262/2, 263/1, 264/1, 265, 266, 267, 268, 270,
271/3, 271/4, teilw, 272/3, 272/4, 272/5 teilw, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281/1, 281/2, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 309, 311, 313, 314,315.316.317.318,319,320. 321,322,323,324,325,326,327,328,329,
330, 310/1, 310/2, 312/1, 312/2,
Flur 5
Flurstücke 9/1 teilw.
Montabaur, den 18. Nov. 1977
gez. Schneider, Ortsbürgermeister.
SPD-Ortsverein Simmern
Aufgrund eines Beschlusses der letzten Mitgliederversammlung, nachdem turnusmäßig jeden 1. Dienstag im Monat eine Mitgliederversammlung stattfinden soll, laden wir zur nächsten Versammlung am 6. Dez. 77 um 20 Uhr in die Gaststätte „Fischer“ alle Genossinnen und Genossen herzlich ein.
Den Termin zu einem zwanglosen Treffen aller Parteifreunde am 17. Dez. 1977 um 20 Uhr in der Gaststätte „Zur guten Quelle“ bitten wir schon vorzumerken.
Unsere Delegierten möchten wir nochmals auf die Delegiertenversammlung der Arbeitsgemeinschaft der SPD-Ortsvereine in der Verbandsgemeinde Montabaur am 1. Dez. 1977 um
19.30 Uhr im Hotel „Waldhof“ in Simmern aufmerksam machen. Natürlich können alle Parteimitglieder als Gasthörer an der Versammlung teilnehmen.
Sportclub Simmern
Nach einer 1 : 2 Niederlage in Saynbachtal/Selters und einem 4:4 Unentschieden in Sessenbach steht die 1. Mannschaft des SC 1946 Simmern vor dem letzten Vorrundenspiel mit einem Punkt Rückstand hinter Saynbachtal/Selters auf dem 2. Tabellenplatz.
Am kommenden Sonntag erwartet der SC Simmern auf eigenem Platz die Mannschaft von Marienrachdorf. Anstoß ist um
14.30 Uhr.
Die 2. Mannschaft des SC bestreitet ihr letztes Vorrundenspiel in Hilgert. Hier ist um 12.30 Uhr Anstoß.
Musikverein 1930 Simmern - Konzert -
Zu seinem Konzert am 27. Nov. 1977 um 19.00 Uhr im Saalbau Hilpisch lädt der Musikverein 1930 Simmern nochmals alle Bürger unserer Gemeinde und der Nachbargemeinden herzlich ein. Unser Nachwuchs wird einen Programmblock allein gestalten, wozu wir besonders unsere jüngeren Bürger einladen. Außerdem wird das Damen-Trommler- und Pfeifercorps und das Blasorchester einen Querschnitt aus einem Jahr Probentätigkeit darbieten.
Der Eintritt ist frei und die Getränke gibt es nach Wahl.

