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Einladung zur Bürgerversammlung
Am 30. November 1977 findet für den Bereich der Stadt Montabaur - einschl. Stadtteile - die gern. § 16 GemO jährlich vorgeschriebene Bürgerversammlung in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule statt.
Beginn: 20.00 Uhr.
Bereits ab 18.00 Uhr können in der Aula Pläne und Zeichnungen kommunaler Vorhaben besichtigt werden. Mitarbeiter der Verwaltung stehen zur Aussprache und Beratung zur Verfügung.
TAGESORDNUNG
1. Bericht des Bürgermeisters über
a) die Haushaltsssituation,
b) die kommunalen Investitionen im Jahre 1977,
c) die Zukunftsaufgaben der Stadt Montabaur (Tiefgarage, Soldatenheim, Altstadtsanierung u.a.)
2. Maßnahmen zur Erhaltung des historischen Stadtbildes (Vortrag: Architekt Rittmannsberger, Darmstadt)
3. Angelegenheiten der Verbandsgemeinde.
4. Aussprache über die Tagesordnungspunkte 1-3 sowie Anfragen, Anregungen, Verschiedenes.
An der Bürgerversammlung nehmen als Gesprächspartner Vertreter der beiden Stadtratsfraktionen teil.
Um einen geordneten Versammlungsablauf zu gewährleisten, wird jedem Versammlungsbesucher ein Vordruck ausgehändigt, in dem er die ihn interessierenden Fragen zur Beantwortung durch die Ratsmitglieder oder den Bürgermeister eintragen kann.
5430 Montabaur, 14. November 1977
Mangels, Bürgermeister.
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öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am
Donnerstag, dem 24. November 1977 um 15.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses statt.
[TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung:
1- Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1977.
2 Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung der Sperrzeit in dem Barbetrieb in Montabaur, Elisabethenstraße 27.
3- Beratung und Beschlußfassung über ..den Planungsentwurf zur Gestaltung des historischen Teils der Stadt Montabaur.
4- Beratung und Beschlußfassung über ergänzende Festsetzungen zu den Bebauungsplänen „Große Alberlhöhe III und IV“.
5- Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan entwurf ..Hemchen“ im Stadtteil Horressen.
Beratung und Beschlußfassung über den Landschaftsrah- menplan der Region Westerwald.
7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten.
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5430 Montabaur, 11. Nov. 1977
gez. Mangels, Bürgerm.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU —FRAKTION
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 21. November 1977 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 21. November 197um 18.00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer (III. Etage) des Rathauses statt.
Nachstehend geben wir die Benutzungsordnung für die Freizeitanlage „Quendelberg“ bekannt. Wir bitten höflich, insbesondere die Eltern ihre Kinder auf diese Regelungen hinzuweisen.
Benutzungsordnung
für die Freizeitanlage „Quendelberg" der Stadt Montabaur
I. Bereitstellung der Freizeitanlage
§ 1
(1) Die Stadt Montabaur stellt die Freizeitanlage „Quendelberg“ im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen den Besuchern zur Verfügung.
(2) Zweck der Anlage ist es, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine weitgehende ungestörte und gefahrenlose Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist daher unbedingt notwendig.
§ 2
Die Spielplatzanlagen sind täglich von 8.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Eine evtl, vorübergehende Schließung wird an der Aushangtafel am Eingang der Anlage bekanntgegeben.
II. Ordnung und Sicherheit in der Freizeitanlage.
§ 3
Um die allgemeine Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, ist es untersagt:
1. Tiere und Motorfahrzeuge mit in die Anlage zu nehmen,
2. Abfälle an anderen Stellen als in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern abzulegen,
3. die Spielgeräte unsachgemäß zu benutzen oder zu beschädigen.
4. mit Messern, Äxten und anderen gefährlichen Gegenständen auf der Freizeitanlage zu spielen,
5. gesperrte Spielanlagen zu benutzen.
§4
(1) Zur Einhaltung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit kann die Aufsichtsperson der Stadt den Besuchern der Anlage Weisungen erteilen.
(2) Den Weisungen der Aufsichtsperson ist unbedingt Folge zu leisten.
(3) Kommt ein Besucher den Weisungen der Aufsichtsperson nicht nach, kann diese den Besucher von der Anlage verweisen.
(4) Anregungen und Beschwerden nimmt der Pächter des Kiosk oder die Verbandsgemeindeverwaltung entgegen.
III. Haftungsausschluß
§ 5
Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von persönlichen Gegenständen, z.B. Kleidungsstücke usw.) übernimmt die Stadt Montabaur nicht.
Die Besucher sind verpflichtet, für den erforderlichen Versicherungsschutz selbst zu sorgen. Mit dem Betreten der Freizeitanlage erkennen die Besucher diese Benutzungsordnung an.

