Ausgabe 
18.11.1977
Seite
1187
 
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Einladung zur Bürgerversammlung

Am 30. November 1977 findet für den Bereich der Stadt Montabaur - einschl. Stadtteile - die gern. § 16 GemO jährlich vorgeschriebene Bürgerversammlung in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule statt.

Beginn: 20.00 Uhr.

Bereits ab 18.00 Uhr können in der Aula Pläne und Zeichnungen kommunaler Vorhaben besichtigt werden. Mitarbeiter der Verwaltung stehen zur Aussprache und Beratung zur Verfügung.

TAGESORDNUNG

1. Bericht des Bürgermeisters über

a) die Haushaltsssituation,

b) die kommunalen Investitionen im Jahre 1977,

c) die Zukunftsaufgaben der Stadt Montabaur (Tiefgarage, Soldatenheim, Altstadtsanierung u.a.)

2. Maßnahmen zur Erhaltung des historischen Stadtbil­des (Vortrag: Architekt Rittmannsberger, Darmstadt)

3. Angelegenheiten der Verbandsgemeinde.

4. Aussprache über die Tagesordnungspunkte 1-3 sowie Anfragen, Anregungen, Verschiedenes.

An der Bürgerversammlung nehmen als Gesprächspartner Vertreter der beiden Stadtratsfraktionen teil.

Um einen geordneten Versammlungsablauf zu gewähr­leisten, wird jedem Versammlungsbesucher ein Vordruck ausgehändigt, in dem er die ihn interessierenden Fragen zur Beantwortung durch die Ratsmitglieder oder den Bürgermeister eintragen kann.

5430 Montabaur, 14. November 1977

Mangels, Bürgermeister.

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öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am

Donnerstag, dem 24. November 1977 um 15.00 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses statt.

[TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung:

1- Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaus­haltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1977.

2 Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung der Sperrzeit in dem Barbetrieb in Montabaur, Elisabethen­straße 27.

3- Beratung und Beschlußfassung über ..den Planungsent­wurf zur Gestaltung des historischen Teils der Stadt Mon­tabaur.

4- Beratung und Beschlußfassung über ergänzende Festset­zungen zu den BebauungsplänenGroße Alberlhöhe III und IV.

5- Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan entwurf ..Hemchen im Stadtteil Horressen.

Beratung und Beschlußfassung über den Landschaftsrah- menplan der Region Westerwald.

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegen­heiten.

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

5430 Montabaur, 11. Nov. 1977

gez. Mangels, Bürgerm.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 21. November 1977 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 21. November 197um 18.00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer (III. Etage) des Rathauses statt.

Nachstehend geben wir die Benutzungsordnung für die Frei­zeitanlageQuendelberg bekannt. Wir bitten höflich, insbeson­dere die Eltern ihre Kinder auf diese Regelungen hinzuweisen.

Benutzungsordnung

für die FreizeitanlageQuendelberg" der Stadt Montabaur

I. Bereitstellung der Freizeitanlage

§ 1

(1) Die Stadt Montabaur stellt die FreizeitanlageQuendelberg im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen den Besuchern zur Verfügung.

(2) Zweck der Anlage ist es, Kindern, Jugendlichen und Erwach­senen eine weitgehende ungestörte und gefahrenlose Freizeit­gestaltung zu ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist da­her unbedingt notwendig.

§ 2

Die Spielplatzanlagen sind täglich von 8.00 Uhr bis zum Ein­bruch der Dunkelheit geöffnet. Eine evtl, vorübergehende Schließung wird an der Aushangtafel am Eingang der Anlage bekanntgegeben.

II. Ordnung und Sicherheit in der Freizeitanlage.

§ 3

Um die allgemeine Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, ist es untersagt:

1. Tiere und Motorfahrzeuge mit in die Anlage zu nehmen,

2. Abfälle an anderen Stellen als in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern abzulegen,

3. die Spielgeräte unsachgemäß zu benutzen oder zu beschä­digen.

4. mit Messern, Äxten und anderen gefährlichen Gegenstän­den auf der Freizeitanlage zu spielen,

5. gesperrte Spielanlagen zu benutzen.

§4

(1) Zur Einhaltung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit kann die Aufsichtsperson der Stadt den Besuchern der Anlage Weisungen erteilen.

(2) Den Weisungen der Aufsichtsperson ist unbedingt Folge zu leisten.

(3) Kommt ein Besucher den Weisungen der Aufsichtsperson nicht nach, kann diese den Besucher von der Anlage verweisen.

(4) Anregungen und Beschwerden nimmt der Pächter des Kiosk oder die Verbandsgemeindeverwaltung entgegen.

III. Haftungsausschluß

§ 5

Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von persönlichen Gegenständen, z.B. Kleidungsstücke usw.) über­nimmt die Stadt Montabaur nicht.

Die Besucher sind verpflichtet, für den erforderlichen Versiche­rungsschutz selbst zu sorgen. Mit dem Betreten der Freizeitan­lage erkennen die Besucher diese Benutzungsordnung an.