Ausgabe 
11.11.1977
Seite
1153
 
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Montabaur 3/45/77

Öffentliche Bekanntmachungen |

Einrichtung einer Fußgängerzone im Verlauf der L 326, Orts­durchfahrt Montabaur, an den vier verkaufsoffenen Samstagen vor Weihnachten (26. November, 3., 10. und 17. Dezember 1977)

I.

Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird an den o.a. Samstagen in der Zeit von 6.00 - 19.00 Uhr für den gesam­ten Fahrzeugverkehr gesperrt. In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen:

Die Bahnhofs'raße

von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt, die Sauertalstraße

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethen­straße,

der Kleine und Große Markt, die Kirchstraße

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethen­straße an der Kath. Kirche.

Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Seiten­gassen werden durch Schranken blockiert.

II.

Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird durch Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen.

Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergeben sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der Sperrzone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen.

Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvor­platz, die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Hal­testelle am ParkplatzFröschpfort an.

III.

Umleitungsstraßen für Omnibusse und Lkws sind:

a) aus Richtung Koblenz, die Umgehungsstraße B 49 nach Limburg, Rennerod - Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankfurt - Köln und umgekehrt.

b) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die Abzweigung der Hunsrückstraße (vor der Westerwaldkaser­ne), Albertstraße, Fürstenweg, Freiherr-vom-Stein-Straße oder Eschelbacher Straße.

aus Richtung Horressen die L 312, K 151,

c) aus Richtung Bad Ems, über Niederelbert (L 327), dann wie unter b)

d) aus Richtung Holler (L 326)

1. nach Koblenz, über die Peterstorstraße bis zur Abzwei­gung nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus,

2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod- Siegen (B 255) oder in Richtung Staudt, Eschelbach, Eigendorf.

Diese Fahrtrichtungen führen über den Verbindungsweg (unter­halb des Friedhofs) zwischen der L 326 und L 313,

e ) aus Richtung Gelbachtal (L 313)

in Richtung Koblenz, über die Auffahrt der Umgehungs­straße der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.,

0 aus Richtung Wirges (L 300) oder Stadtteil Eigendorf nach Koblenz, über die L 312 nach Horressen oder zur Auto­bahn über Eschelbach (L 300).

IV.

Umleitungsstraßen für Pkws:

Für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umleitungen unter III.

Für den Fahrzeugverkehr stehen alle Zu- und Abfahrten außer den gesperrten Straßen im bisherigen Umfang zur Verfügung.

Schließung des Hallenbades der Verbandsgemeinde Montabaur am gesetzlichen Feiertag (Buß-und Bettag)

Das Hallenbad Montabaur ist gern. § 4 Abs. 1 der Benutzungs­satzung vom 1.8.1967

am Mittwoch, dem 16. Nov. 1977 Buß- und Bet tag ganztägig geschlossen.

5430 Montabaur, 24. Okt. 1977

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister.

Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge­meinde Montabaur.

Am 15.11.1977 werden Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnü­gungssteuern, Mieten, Pachten, Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide

soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wur­den , fällig.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbands­gemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten Steuerschuld) im VerwaltungsZwangs­verfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Die Abgaben können über folgende Konten der Verbandsge­meindekasse Montabaur eingezahlt werden:

Konto Nr. 108 00 - 603 Postscheckamt Frankfurt/Main 500 017 Kreissparkasse Montabaur 803 000 212 Nass. Sparkasse Montabaur 108 Volksbank Montabaur.

Montabaur, den 10. Nov. 1977

Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)

Durchführung der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung im Winter 1977/78

Nach dem Erlaß des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport soll in der Zeit vom November bis Februar eine erneute Schluckimpfung in zwei Impfgängen durchgeführt werden.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos:

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

a) die nachgeborenen Jahrgänge, d.h. die Kinder des Geburts­jahres 1976, soweit sie noch nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang 1977 vom 4. Lebensmonat an.

b) Alle Kinder des 4. Schuljahres sollen an einer W'iederho- lungsimpfung (Auffrischungsimpfung) teilnehmen, also nur bei einem Impfgang, wahlweise beim 1. oder 2.

c) Alle noch nicht oder nicht vollständig geimpften Perso­nen bis zum 20.Lebensjahr.

Andere Personen, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft wxorden und an einer Schluckimpfung interessiert sind, können ebenfalls an der Impfung teilnehmen.

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).

Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittiah, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 02624/3061-4). Verantwortlich lür den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druok Linus Wittioh)

trscheinungsfolge : wöchentlich. Bezugsmögliohkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.