HORBACH:
Alle Mitglieder des SPD-Ortsvereins Horbach werden zu einer Mitgliederversammlung am 6.11.1977 um 10.30 Uhr indieG Wirtschaft Girmann eingeladen.
Montabaur 8 / 44 / 77
Möhnenverein Heiterkeit, Heiligenroth
Unser diesjähriger Kreppelabend findet am Samstag, dem 12.11. 19 77 statt.
Alle Mitglieder, die an dieser Veranstaltung interessiert sind, können sich bis zum 10. Nov. 1977 bei Frau Agnes Kohn oder Frau Doris Kirchberger anmelden.
t V
BUCHFINKENLAND
^1977 ei i 1 und 1 jrhtbar g dkomitg' |ofortig< liegend i sowi neuen G Ifkung eini
EISBACHGEMEINDEN
fctlich erh Bei Allg
Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland
Alle Mitwirkende bzw. Gruppenakteure für die Fastnacht 1978, voraussichtliche Kappensitzungen des KW Buchfinkenland am 13. und 14. Jan. 1978, werden zur vorbereitenden Besprechung für den 8.11.1977, 20.00 Uhr, in die Gastwirtschaft Zimmermann, Hübingen (ehemals Merz) freundlich eingeladen.
Frauengemeinschaft Gackenbach Kirchähr
Am Montag, 14.11.1977, findet um 20.00 Uhr in der Schule in Horbach ein weiterer Abend zum Thema „Blumen gehören nicht nur in die Vase“ statt.
Es werden Adventsgestecke gefertigt.
HORBACH:
Geburtstage im November 1977
Namens der Ortsgemeinde Horbach gratuliere ich nachfolgend aufgeführten Bürgerinnen und Bürgern zum Geburtstag und wünsche Ihnen für das kommende Lebensjahr Gesundheit und Glück !
geb. am 1 7.11.03, Wiesgenstraße 3, Horbach,
geb. am 22.11.00, Hauptstraße 20, Horbach,
geb. am 21.11.06, Schulstraße 6, Horbach,
geb. am 30.1 1.97, Hauptstraße 36, Horbach.
Öffentliche Bekanntmachung
für die Ortsgemeinden Niedererbach, Nentershausen und Girod Ausführungsanordnung
I.
Im Zusammenlegungsverfahren Pütschbach, Westerwald, wird die Ausführung des durch Nachträge I und II geänderten Zusammenlegungsplanes mit dem 15. Dezember 1977 nach §§ 61 92 (2) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) angeordnet.
II.
Gleichzeitig wird die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes angeordnet.
III.
Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes hat folgende rechf liehe Wirkungen:
investn schnei gelegen en Intere (VwG(
n diese innerh iffentlic Widersp mtin W ere Flur Widersp gung eü terburg,
1.
Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Bezie-I hung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte, !
TERSf
loregru
Itershau;
Stendebach, Anna Hartenstein, Maria Malm, Alois Ludwig, Susanne
Die im Zusammenlegungsplan aufgeführten neuen Bered] tigten werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen neue Grundstücke.
Ibereits i [Freitag, Nentersh ■Gruppe
2 .
MGV „Cäcilia" Horbach erfolgreich !
Mit großem Erfolg beteiligte sich der MGV „Cäcilia“ am Bezirks- leistungssingen (Regionalsingen 1977 der Region 1 im Sängerbund Rheinland-Pfalz) am 23.10.1977 in Bad Marienberg. Bewertung: hervorragend bis sehr gilt Namens der Bürgerschaft herzlichen Glückwunsch.
Rechte und Pflichten, die durch den Zusammenlegungsplj abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen, neue im Zu] sammenlegungsverfahren begründete Rechte und Pflichtei entstehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben] oder abgelöst werden, auf die neuen Grundstücke über.
dieser A [feingeri r Eintritt
Jverkauf nhold H ktro Hei
Die im Zusammenlegungpslan getroffene Regelung öffent| licher Rechtsverhältnisse wird wirksam.
lensmitt
Soweit der Zusammenlegungsplan noch rechtskräftig geäfl] dert wird, wirkt die Änderung auf den in dieser Anordnul festgesetzten Zeitpunkt zurück.
Achtung, Kinder!
Beim Ortsbürgermeister wird Beschwerde geführt, daß einige von Euch an Straßennamensschilder schaukeln. Die Schilder wurden mit den Steuergroschen Eurer Eltern angeschafft und be - zahlt. Vom Schaukeln werden die Schilder bestimmt nicht besser. Das Straßennamensschild „Vorm Tor“ wurde bereits kaputt gemacht. Eure Eltern müssen für derartige Schäden bezahlen! Unterlaßt das in Zukunft.
Verloren - Gefunden
Eine Bürgerin hat in der Nähe der Bäckerei Schink/Hartenstein (Hauptstraße/Rotherweg/Wiesgenstraße) eine rote Geldbörse mit Inhalt verloren. Der ehrliche Finder/die ehrliche Finderin wird gebeten, diese bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Meuer, Ortsbürgermeister.
Die Überleitungsbestimmungen vom 27.9.1977, die dietaj sächliche Überleitung in den neuen Zustand , namentlich) den Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke regeln, werden wirksam.
Die Überleitungsbestimmungen liegen ab dem 2. November 1977 beim Kulturamt, den Verbandsgemeindeverwaltungen in Wallmerod und Montabaur, Bauamt, GelbachsUj und bei dem Ortsbürgermeister von Dreikirchen zur Einsic nähme während der Dienststunden aus, wo sie auch weitet] hin eingesehen werden können.
I0D-K
tinszug
Freitag I unserer plgt in d : durch d ISchulsi
F werde peln an P Sicher! pfackeli
HÜBINGEN:
Wer hat etwas gesehen ?
Von einer Weide in Flur 7 „Ober dem Dorf“ wurde in der vergangenen Woche eine Stahlwanne, die als Viehtränke diente, gestohlen.
Von der gleichen Weide wurden im vergangenen Jahr einige Plastikbehälter entwendet. Wer hat irgendwelche Beobachtungen gemacht gemacht? Angaben werden auf der Ortsgemeindeverwaltung entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.
Loring, Grtsbürgermei&ter.
Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69, 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können, -gemäß § 71 FlurbG spätestens 3 Monate nach Erlaß dieser Anordnung beim Kulturamt in Westerburg zu stellen.
PRGESH
[fentlichc
cnächsti D
Ikathau:
[gesor
Öffentlit
IV.
Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums sind aufgehoben, da der Zusammenlegungsplan rechtskräftig feststeht.
GRÜNDE:
jBeratun
lungspla
I Beratur | schäftsc | Beratur I einbaru nieinde
Der Zusammenlegungsplan wurde den Beteiligten gern . §§ 100 FlurbG bekanntgegeben. Die im Anhörungstermin am

