Ausgabe 
4.11.1977
Seite
1130
 
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HORBACH:

Alle Mitglieder des SPD-Ortsvereins Horbach werden zu einer Mitgliederversammlung am 6.11.1977 um 10.30 Uhr indieG Wirtschaft Girmann eingeladen.

Montabaur 8 / 44 / 77

Möhnenverein Heiterkeit, Heiligenroth

Unser diesjähriger Kreppelabend findet am Samstag, dem 12.11. 19 77 statt.

Alle Mitglieder, die an dieser Veranstaltung interessiert sind, können sich bis zum 10. Nov. 1977 bei Frau Agnes Kohn oder Frau Doris Kirchberger anmelden.

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BUCHFINKENLAND

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Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland

Alle Mitwirkende bzw. Gruppenakteure für die Fastnacht 1978, voraussichtliche Kappensitzungen des KW Buchfinkenland am 13. und 14. Jan. 1978, werden zur vorbereitenden Besprechung für den 8.11.1977, 20.00 Uhr, in die Gastwirtschaft Zimmer­mann, Hübingen (ehemals Merz) freundlich eingeladen.

Frauengemeinschaft Gackenbach Kirchähr

Am Montag, 14.11.1977, findet um 20.00 Uhr in der Schule in Horbach ein weiterer Abend zum ThemaBlumen gehören nicht nur in die Vase statt.

Es werden Adventsgestecke gefertigt.

HORBACH:

Geburtstage im November 1977

Namens der Ortsgemeinde Horbach gratuliere ich nachfolgend aufgeführten Bürgerinnen und Bürgern zum Geburtstag und wün­sche Ihnen für das kommende Lebensjahr Gesundheit und Glück !

geb. am 1 7.11.03, Wiesgenstraße 3, Horbach,

geb. am 22.11.00, Hauptstraße 20, Horbach,

geb. am 21.11.06, Schulstraße 6, Horbach,

geb. am 30.1 1.97, Hauptstraße 36, Horbach.

Öffentliche Bekanntmachung

für die Ortsgemeinden Niedererbach, Nentershausen und Girod Ausführungsanordnung

I.

Im Zusammenlegungsverfahren Pütschbach, Westerwald, wird die Ausführung des durch Nachträge I und II geänderten Zu­sammenlegungsplanes mit dem 15. Dezember 1977 nach §§ 61 92 (2) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) angeordnet.

II.

Gleichzeitig wird die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungs­aktes angeordnet.

III.

Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes hat folgende rechf liehe Wirkungen:

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1.

Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Bezie-I hung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte, !

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Stendebach, Anna Hartenstein, Maria Malm, Alois Ludwig, Susanne

Die im Zusammenlegungsplan aufgeführten neuen Bered] tigten werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen neue Grundstücke.

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2 .

MGVCäcilia" Horbach erfolgreich !

Mit großem Erfolg beteiligte sich der MGVCäcilia am Bezirks- leistungssingen (Regionalsingen 1977 der Region 1 im Sänger­bund Rheinland-Pfalz) am 23.10.1977 in Bad Marienberg. Bewertung: hervorragend bis sehr gilt Namens der Bürgerschaft herzlichen Glückwunsch.

Rechte und Pflichten, die durch den Zusammenlegungsplj abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen, neue im Zu] sammenlegungsverfahren begründete Rechte und Pflichtei entstehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben] oder abgelöst werden, auf die neuen Grundstücke über.

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Die im Zusammenlegungpslan getroffene Regelung öffent| licher Rechtsverhältnisse wird wirksam.

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Soweit der Zusammenlegungsplan noch rechtskräftig geäfl] dert wird, wirkt die Änderung auf den in dieser Anordnul festgesetzten Zeitpunkt zurück.

Achtung, Kinder!

Beim Ortsbürgermeister wird Beschwerde geführt, daß einige von Euch an Straßennamensschilder schaukeln. Die Schilder wur­den mit den Steuergroschen Eurer Eltern angeschafft und be - zahlt. Vom Schaukeln werden die Schilder bestimmt nicht besser. Das StraßennamensschildVorm Tor wurde bereits kaputt gemacht. Eure Eltern müssen für derartige Schäden bezahlen! Unterlaßt das in Zukunft.

Verloren - Gefunden

Eine Bürgerin hat in der Nähe der Bäckerei Schink/Hartenstein (Hauptstraße/Rotherweg/Wiesgenstraße) eine rote Geldbörse mit Inhalt verloren. Der ehrliche Finder/die ehrliche Finderin wird gebeten, diese bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Meuer, Ortsbürgermeister.

Die Überleitungsbestimmungen vom 27.9.1977, die dietaj sächliche Überleitung in den neuen Zustand , namentlich) den Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke regeln, werden wirksam.

Die Überleitungsbestimmungen liegen ab dem 2. Novem­ber 1977 beim Kulturamt, den Verbandsgemeindeverwal­tungen in Wallmerod und Montabaur, Bauamt, GelbachsUj und bei dem Ortsbürgermeister von Dreikirchen zur Einsic nähme während der Dienststunden aus, wo sie auch weitet] hin eingesehen werden können.

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HÜBINGEN:

Wer hat etwas gesehen ?

Von einer Weide in Flur 7Ober dem Dorf wurde in der ver­gangenen Woche eine Stahlwanne, die als Viehtränke diente, ge­stohlen.

Von der gleichen Weide wurden im vergangenen Jahr einige Plastik­behälter entwendet. Wer hat irgendwelche Beobachtungen gemacht gemacht? Angaben werden auf der Ortsgemeindeverwaltung entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.

Loring, Grtsbürgermei&ter.

Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69, 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können, -gemäß § 71 FlurbG spätestens 3 Monate nach Erlaß dieser Anordnung beim Kulturamt in Westerburg zu stellen.

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IV.

Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkun­gen des Eigentums sind aufgehoben, da der Zusammenlegungs­plan rechtskräftig feststeht.

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Der Zusammenlegungsplan wurde den Beteiligten gern . §§ 100 FlurbG bekanntgegeben. Die im Anhörungstermin am