Ausgabe 
4.11.1977
Seite
1128
 
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Montabaur 6 / 44 / 77

Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn

Am Donnerstag, dem 24. November 1977, um 14.00 Uhr fährt ein Bus zur Betriebsbesichtigung einer Lebkuchenfabrik. Interessenten mögen sich bitte umgehend bei Frau Lilli Labonte, Unterdorf anmelden.

KADENBACH:

St. Martinszug in Kadenbach

Der diesjährige St. Martinszug findet am Samstag, dem 12.11.1977 statt. Abmarsch des Zuges ist um 17.30 Uhr von der Westerwald­straße (oberhalb des Kinderspiel- und Bolzplatzes) aus. Er bewegt sich über die Westerwald-, Freiherr vom Stein-Straße bis Ein­mündung Römerstraße und wendet dort um über die Bergstraße und durch die Eck zum Feuer zu gelangen. Nachdem das Feuer ab­gebrannt ist, werden auf dem Kirmesplatz an die schulpflichtigen Kinder des Ortes die Brezeln verteilt. Die musikalische Umrah­mung des Zuges wird durch die Blaskapelle Wallroth gestaltet. Ferner wirkt die hiesige Feuerwehr am Zug mit, der in diesem Jahr verantwortlich durch die Kolpingsfamilie durchgeführt wird.

Wenn nun noch die Anlieger der vom Zug begangenen Straßen ihre Fenster und Baikone mit bunten Lichtern illuminieren,wäre sichergestellt, daß der Zug den ihm zustehenden würdigen Rah­men erhält. Für diese kleine MITARBEIT sei heute schon Dank ausgesprochen.

Karbach, Ortsbgm.

Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates Neuer I. Ortsbeigeordneter

Eingangs der Sitzung wurde der bisherige I. Ortsbeigeordnete Herr Bahr, der aus Kadenbach weggezogen ist, durch Ortsbür­germeister Karbach verabschiedet. Ihm ist Dank für die der Orts­gemeinde als Ehrenbeamter geleisteten Dienste ausgesprochen worden. Zum Andenken und zur Anerkennung erhielt Herr Bahr von der Gemeinde ein Geschenk.

Nun hieß es einen neuen I. Ortsbeigeordneten zu wählen. Vor­geschlagen wurden seitens der CDU-Fraktion Herr Wilhelm Lenz und seitens der SPD-Fraktion Herr Theo Best. Das Wahlergebnis im ersten Durchgang ergab, daß Herr Lenz 7 und Herr Best 3 Stimmen erhielten.

Somit war Herr Lenz als neuer I. Ortsbeigeordneter gewählt. Nachdem er erklärte, daß er die Wahl annehmejst er durch den Ortsbürgermeister Karbach namens der Ortsgemeinde als Beige­ordneter ernannt und in sein Amt eingeführt worden.

Bauangelegenheiten

Im Nachgang zum Gesamtbebauungsplan Ortslage beschloß der Rat den Bebauungsplan, ,,Auf der Höh aufzustellen und die Kreisplanungsstelle des Westerwaldkreises, die auch den Gesamt­plan fertigt, mit der Planfertigung für dieses Gebiet zu beauftra­gen.

Für einige Bauanträge bzw. Bauvoranfragen empfiehlt der Rat die Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre zu ertei­len. Bei einem weiteren Bauantrag soll erst die Meinung der Kreisplanungsstelle eingeholt werden, um dann zu befinden, ob sich das geplante Vorhaben in den Rahmen des Gesamtbebau­ungsplanes einfügen wird.

Zuschüsse, freiwillige Zuwendungen

Ein Antrag des Möhnenvereines Kadenbach, Ihnen die gleiche Zuwendung wie den übrigen Ortsvereinen zukommen zu las­sen, wurde vom Rat positiv entschieden.

Etwas bewegter ging es innerhalb des Rates zu, als über den Zu­schußantrag der Kath. Kirchengemeinde zwecks Errichtung eines Kirchturmes verhandelt wurde.

Zunächst erläuterte der Ortsbürgermeister nochmals die Vor­stellungen der Kirchengemeinde über die Art der Bauausführung Abbruch des Provisoriums, Aufmauerung von 4 Metern in der Höhe mit Bruchstemen und Aufbau der Kirchturmspitze von 11 m Höhe. Die hierfür seitens des Herrn Bauing. Hermann Jä­ger, Kadenbach, ermittelten Kosten sollen rd. 115.000,-- DM betragen.

Die Finanzierung dieser Kosten stellt sich die Kirchengemeinde wie folgt vor:

d)

Zuschuß des Bistums Limburg Zuschuß der Ortsgemeinde Eigenkapital der Kirchengem. bzw. Darlehen vorbeh. der Genehmi­gung

Spenden der Bürger rd.

35.000,- dJ

Offen

34.500,- oi|

Die ni

5.000,- D)J

im Sit

5.000,- Dl||

Itagi

20.500,- Djl

Bl öff

Summe: 100.000,- Dl®--

In seiner Zusage hat das Bistum Limburg nicht wie vorgepld 67.800,-DM, sondern nur 35.000,- DM bereitgestellt, was ei« Finanzierungslücke von 15.000,-DM bedeutet, wenn man berücksichtigt, daß das Spendenaufkommen bereits höher angesetzt wurde.

Die Kirchengemeinde hoffe jedoch, daß, wenn die Ortsgemel den vollen Zuschuß gewähren würde, das Bistum auch noch] etwas geben würde, konnte weiter berichtet werden.

Unabhängig davon, daß es die derzeitige Finanzsituation da Ortsgemeinde es zulassen würde den beantragten Zuschuß gewähren, so müsse man sich doch seitens des Rates darüber im klaren sein, das es sich um öffentliche Gelder handele, vom Rat durch Beschluß ihrer endgültigen Zweckbestimm zugeführt würden. Weiter führte der Ortsbürgermeister aus, daß durch jede freiwillige Leistung insbesondere in der bean­tragten Höhe die Gelder für echte gemeindliche Aufgaben beschnitten würden. Er hob hervor, daß vom Grundsatz her die Initiative des Turmbaues unterstützt werden solle, die Hi des beantragten Geldes ihm doch entschieden zu hoch ersdil und schlug vor, sich vielleicht an der Verhaltensweise des Bi: tums zu orientieren.

Nachdem sich der Rat nun eingehend mit dem Für und Widi befaßt hatte, aus dem zu erkennen war, daß ein Teil der Ran mitglieder für die Gewährung des vollen Zuschusses waren, wieder einem Kompromiß zustrebten oder gar gegen eineG' Währung des Zuschusses waren, stellte das Ratsmitglied Brs den Antrag, man möge über die Gewährung des Zuschusses Höhe von 30.000,- DM befinden. Vorausgesetzt, daß eine lückenlose Finanzierung gewährleistet ist.

Diesem Antrag gab der Rat seine Zustimmung. Bevor der Ortsbürgermeister abstimmen ließ, teilte er dem Rat nochnsl daß nach seiner Auffassung einige Herren gern. § 22 GemO Sonderinteresse behaftet sind und demnach an der weiteres] Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen. Da der Rat anderer Auffassung war, wurde dann dennoch mit allen Ratsmitgliedern abgestimmt. Das Ergebnis dieser Abstimme war, daß die Mehrheit des Rates für die Gewährung eines Zu­schusses in Höhe von 30.000,- DM war.

Eine im nachhinein durchgeführte Überprüfung ergab, daß der Ortsbürgermeister im Recht war und der gefaßte Besdr unrechtens zustande kam.

Aufgrund dieser Tatsache mußte der Beschluß ausgesetzt tvr den, was inzwischen geschehen ist. Der Rat hat nunmehr die Aufgabe in der nächsten Sitzung erneut über den Zuschuß^] unter Ausschluß der Mitglieder die mit Sonderinteresse beitf; sind, zu befinden.

Karbach, Ortsbürgermei

7.

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Kath. Kirchengemeinde Kadenbach Erinnerung

Die Ortskirchensteuer war am 31.10.1977 fälllig.

Es wird daher höflichst gebeten, die rückständigen Beträge f halb der nächsten vier Wochen auf eines der im Steuerbesclw angegebenen Konten zu überweisen oder bei der Unterzeick® rin bar einzuzahlen.

Kolpingsfamilie Kadenbach Einladung

Am Montag, dem 7.11.1977, abends 20.00 Uhr, findet imj® gendheim unsere Jahreshauptversammlung (GeneralversamU' lung) statt.

Alle Mitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen. Wegen der anstehenden Neuwahlen kommt der Jahreshaupt­versammlung besondere Bedeutung zu.

Gebu

3.11.

5.11. 7-11.

Die C recht insbe