TAGESORDNUNG - I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
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höhere Lemzufriedenheit und schulische Erfolge informieren. Alle Schüler (ab 16 Jahre), Eltern, Erzieher und Lehrer sind herzlichst zu dem Vortrag mit anschließender Diskussion eingeladen,
Eintritt 2,— DM, Mitglieder und Schüler 1DM.
Eisbachtaler Vereinsnachrichten
Mit einem taktisch klugen Spiel sicherte sich die I. Mannschaft in Bitburg ein o:o Unentschieden und einen wichtigen Punkt, der mit der Erreichung des 3. Tabellenplatzes belohnt wurde. Entgegen der ursprünglichen Terminplanung ist das am Wochenende vorgesehene Spiel Eisbachtal - Sinzig auf Samstag, den 29.1o., 15.oo Uhr in Nentershausen vorverlegt.
Mit dem 5:2 Erfolg gegen den bisherigen Tabellenzweiten Linz untermauerte die Reservemannschaft die Tabellenführung in der A-Klasse Westerwald-Wied und muß am kommenden Sonntag in Rheinbreitbach antreten.
Die A-l-Jugend gewann bei Eintracht Trier klar mit o:2 Toren und erwartet am Sonntag um 1 l.oo Uhr in Heilberscheid die Mannschaft aus Traben-Trarbach.
Kreis-VHS informiert
ELEKTROTECHNIK - ELEKTRONIK
Die Kreis-VHS möchte im Winterhalbjahr 77/78 folgende Kurse einrichten:
• Meßtechnik zur Regelungstechnik ■ Regelungstechnik
• Analoge Halbleitertechnik
• Digitale Halbleitertechnik
- Einführungen in die Grundschaltungen der Elektronik. Interessenten werden zu einer Vorbesprechung für Donnerstag, d. Io. Nov. 77 um 19.oo Uhr in die Berufsschule Siershahn eingeladen.
Im Verlaufe dieses Abends sollen die inhaltlichen und organisatorischen Dinge abgesprochen werden.
Westerwaldverein wandert
Die nächste Halbtagswanderung des Zweigvereins Montabaur am Donnerstag, dem 3. Nov. führt von Welschneudorf nach Niederelbert. Abfahrt mit Postbus 13.1o Uhr vom Bahnhof Montabaur. Kaffeepause in Niederelbert. Rückkehr entweder zu Fuß oder mit Postbus.
Transzendentale Meditation - Informationsvortrag
Das Weltplan-Center Montabaur veranstaltet am Mittwoch,
2. Nov. um 2o.oo Uhr in der Joseph-Kehrein-Schule in Montabaur einen Informationsvortrag über das Programm der Transzendentalen-Meditation.
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Bekanntmachung der KEVAG
W e gen notwendiger Arbeiten wird am Donnerstag, dem 3.11. 1977 von 13.oo bis 17.oo Uhr der Strom abgeschaltet.
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am
Donnerstag, dem 3. November 1977, um 15.oo Uhr lm Sitzungssaal des Rathauses statt.
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1. Beratung und Beschlußfassung zur Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld I”
2. Beratung und Beschlußfassung zum Bebauungsplan "Altstadt II”
3. Beratung und Beschlußfassung über die Ergänzung des Umlegungsbeschlusses vom 26.5.1977 zu der Baulandumlegung "Himmelfeld I” 2. Bauabschnitt
4. Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen der Stadt Montabaur
5. Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Herrenhahnweg II” als Satzung
6. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für die Stadt und den Hospitalfonds Montabaur
7. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung und Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 1973 - 1975 für die Stadt und den Hospitalfonds Montabaur
8 Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan für das Forst Wirtschaftsjahr 1978
9. Beratung und Beschlußfassung über den Sonderplan für Maßnahmen im Bereich des Naturparks Nassau
10. Beratung und Beschlußfassung über die Weiterverpachtung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirks Stahlhofen, Ettersdorf, Bladernheim
11. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Montabaur vom 3o. Mai 1974
12. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Montabaur, 2o.l0.1977 Mangels - Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Standfestigkeit von Grabmalen auf dem Friedhof im Stadtteil Horressen
Am lo. August 1977 hat die Friedhofsverwaltung durch schriftliche Mitteilung an die Grabstätteninhaber auf die Standunsicherheit von Grabmalen hingewiesen, soweit dies in einer vorangegangenen Überprüfung festgestellt wurde. Ein großer Teil der angeschriebenen Personen hat inzwischen die erforderlichen Reparaturarbeiten vornehmen lassen, so daß eine öffentliche Gefahr für die Friedhofsbenutzer nicht mehr besteht.
Ein Teil der angeschriebenen Personen, die für die Unterhaltung der Grabstätten verantwortlich sind, haben bisher nichts unternommen, um die Standunsicherheit von Grabmalen zu beseitigen.
Innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur sind in den letzten Jahren Personenschäden durch umstürzende Grabsteine entstanden. Es sind auch Unglücksfälle bekannt, bei denen Kinder, die sich unbeaufsichtigt auf dem Friedhof aufgehalten haben, tödlich verletzt wurden,
Der Inhalt vieler Gerichtsurteile bestätigt, daß die Gemeinden (Friedhofsverwaltungen) gesetzlich verpflichtet sind, die Standsicherheit von Grabmalen zu überprüfen. Geschieht dies nicht, sind sie für alle Personen- und Sachschäden, die durch umstürzende Grabsteine verursacht werden, voll verantwortlich. Nur durch besonderen Hinweis an die Grabstätteninhaber, in der auf die Gefahren hingewiesen wird, geht die Verantwortlichkeit auf denjenigen über, der für die Unterhaltung des Graben zuständig ist.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht behält sich die Friedhofsverwaltung ausdrücklich vor, zur Vermeidung von Personenschäden, diese Grabsteine auf Kosten der Verantwort- lichen umlegen zu lassen.
Durch die vor den Totengedenktagen beginnenden Pflegearbeiten an den Gräbern, bestehen besondere Gefahren für die Fried- hofsbenutzer. Auch der zu erwartende starke Besuch der Grabstätten im Monat November verpflichtet die Friedhofsverwaltung, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Grabstätteninhaber werden, soweit sie für die Unterhaltung

