Montabaur 2/42/77
Öffentliche Bekanntmachungen
Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 13. Oktober 1977
Sportstättenleitplan der Verbandsgemeinde Montabaur
Nach intensiven Beratungen des Entwurfes eines Sportstätten- ieitplanes für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur im Sozial- und Sportausschuß sowie im Haupt- und Finanzausschuß und nach vorheriger Anhörung der beteiligten Ortsgemeinderäte wurde der Entwurf des Sportstättenleitplanes dem Verbandsgemeinderat zur Beschlußfassung vorgelegt. Die Vertretungskörperschaft der Varbandsgemeinde billigte - mit kleinen Abänderungen - durch einstimmigen Beschluß den Planentwurf. Dieser enthält - in Anlehnung an den Rahmenplan des Kreises - eine Einteilung des Verbandsgemeindegebietes in 5 Planungsräume:
Der Planentwurf enthält für den einzelnen Planungsraum folgende Angaben:
1. die Gemeinden mit den Einwohnerzahlen zum Stand vom 31.7.1976,
2. die Sportvereine mit den jeweiligen Mitgliederzahlen (Stand 1.1.1976),
3. die Schulen,
4. den Bestand an vorhandenen Sportstätten, gegliedert nach
Turnhallen, Sportplätzen und Sondersportanlagen,
5. den zusätzlichen Sportstättenbedarf,
6. den Sportstättengesamtplan (Sportstättenbestand + zu
sätzlicher Sportstättenbedarf).
Erstellt wurde der Entwurf des Sportstättenleitplanes von dem Mitglied des Sozial- und Sportausschusses Albert Kram. Durch dieses ehrenamtliche Engagement wurden der Verbandsgemeinde erhebliche Kosten erspart. Andernfalls hätte man nämlich ein Planungsbüro beauftragen müssen. CDU-Fraktionssprecher Seul stellte an den Beginn seiner Ausführungen den Dank seiner Fraktion an Planverfasser Kram für die übersichtliche und prägnante Darstellung sowohl des Bestandes als auch des zusätzlichen Bedarfes an Sportstätten. Für die CDU-Fraktion wurden folgende Ergänzungen vorgeschlagen:
1. Für die Ortsgemeinde Girod soll in den Sportstättenleitplan ein Sportplatz vom Typ D (Fußballfeld und 6 Einhundertmeterbahnen) als zusätzlicher Sportstättenbedarf vorgesehen werden.
2. Aufgrund der bereits angelaufenen Planungen soll für die Ortsgemeinde Heiligenroth neben dem Turnhallenbau als zusätzlicher Sportbedarf ein Sportplatz aufgeführt werden.
3. Die bisher offen gelassene Frage nach dem Standort für dit Turnhalle im Bereich des Buchfinkenlandes soll dahingehend festgelegt werden, daß Horbach Standort dieser Einrichtung wird.
4. Die für den Bereich der Augst-Gemeinden (Ortsgemeinde Neuhäusel an der Augstschule) vorgesehene Sportplatzanlage soll nicht in der Ausführung Typ D, sondern als Typ C (Fußballfeld mit Rundbahnen für Leichtathletik)
in den Sportstättenleitplan aufgenommen werden.
5. Die Angaben über die Trägerschaft der einzelnen Sportstätteneinrichtungen, die im Entwurf des Sportstättenleitplanes bereits aufgeführt sind, sollen wegfallen, um
genügend Flexibilität für den Zeitpunkt zu wahren, in dem die Entscheidung über die Trägerschaft zu treffen ist.
6. Es soll ein Kleinspielfeld mit leichtathletischen Anlagen an der Waldschule aufgenommen werden.
Ratsmitglied Isbert erklärte für die SPD-Fraktion die grundsätzliche Zustimmung zum Entwurf des Sportstättenleitplanes. Der SPD-Sprecher betonte die Notwendigkeit des Ausbaues zusätzlicher Sporteinrichtungen, insbesondere um der Jugend eine sportliche Betätigung zu ermöglichen. Er unterstrich die Notwendigkeit, angesichts der regen Tätigkeit der dort ansässigen Sportvereine in der Augst eine Sportplatzanlage vom Typ C vorzusehen. Auch der Sportplatz für die Ortsgemeinde Girod wurde befürwortet. Für die FDP-Fraktion forderte Ratsmitglied Hepfer eine bessere Abstimmung zwischen Schulen und Vereine! im Rahmen der Möglichkeiten anzustreben.
Der Sportstättenleitplan der Verbandsgemeinde wird in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Montabaur - unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen - bekanntgegeben.
Prioritätenliste für die Errichtung von Sportstätten
Nachdem bei dem zuvor behandelten Tagesordnungspunkt der zusätzliche Sportstättenbedarf für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur ermittelt wurde, ging es nun darum, eine Reihenfolge für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen festzulegen. Die Fraktionen waren gebeten worden, Vorschläge hierfür vorzulegen. Dieser Prioritätenkatalog dient nicht zuletzt der Aufnahme der Maßnahmen in die mittelfristige Finanzplanung.
CDU-Sprecher Seul erklärte , daß sich die gesamten Maßnahmen im Bereich des Sportstättenwesens zum Teil nur langfristig realisieren lassen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde bzw. der Ortsgemeinden müßten hier hinreichend beachtet werden. Namens der CDU-Fraktion verlas er eine Prioritätenliste, die dann (nach einer kurzen Sitzungspause) auch von den übrigen Fraktionen gebilligt wurde.
Die SPD-Fraktion hatte nach den Worten ihres Fraktionsvorsitzenden Schlemmer lediglich eine Prioritätenliste für die Turnhallen erarbeitet, nicht jedoch für die Sportplätze, da diese weitgehend in der Trägerschaft der Ortsgemeinden stehen. Die Rangfolge bezüglich der Turnhallen deckte sich mit denen in dem CDU-Vorschlag. Auch für den Sportplatzbereich wurde Übereinstimmung erzielt. Die Prioritätenliste wurde sodann vom Verbandsgemeinderat in folgender Fassung einstimmig beschlossen:
1. Turnhalle mit Kleinspielfeld in der Ortsgemeinde Niederelbert,
2. Turnhalle in der Ortsgemeinde Heiligenroth.
Die Planungen für diese beiden zuerst genannten Projekte sind bereits eingeleitet
3. Sportplatz in Oberelbert (Typ D)
4. Sportanlage in Montabaur (Typ B) im Berufsbildungszentrum ,
5. Turnhalle in Horbach
6. Turnhalle an der Augstschule in Neuhäusel
7. Turnhalle mit Kleinspielfeld in Nentershausen
8. Sportplatz Girod (Typ D)
9. Turnhalle in Montabaur im Rahmen der Realisierung der Hauptschule
10. Sportplatz an der Augstschule in Neuhäusel (Typ C)
11. Sportplatz in Heiligenroth (Typ D)
Es wurde dabei betont, daß sich angesichts der unterschiedlichen Trägerschaft der Einrichtungen Verschiebungen ergeben können.
Ergänzend wies Bürgermeister Mangels darauf hin, daß in dem Entwurf des Sportstättenleitplanes sowie in der Prioritätenliste keine Aussagen über die Kinderspielplätze gemacht sind.
1. Montabaur-Stadt;
2. Ahrbachgemeinden;
3. Eisbachgemeinden;
4. Elbertgemeinden, Buchfinkenland und Gelbachhöhen;
5. Augst.
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Mqrkt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00; ?6.t)0 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, VeP bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nossauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Votksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

