Ausgabe 
21.10.1977
Seite
1060
 
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Montabaur 2/42/77

Öffentliche Bekanntmachungen

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 13. Oktober 1977

Sportstättenleitplan der Verbandsgemeinde Montabaur

Nach intensiven Beratungen des Entwurfes eines Sportstätten- ieitplanes für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur im Sozial- und Sportausschuß sowie im Haupt- und Finanzaus­schuß und nach vorheriger Anhörung der beteiligten Ortsge­meinderäte wurde der Entwurf des Sportstättenleitplanes dem Verbandsgemeinderat zur Beschlußfassung vorgelegt. Die Ver­tretungskörperschaft der Varbandsgemeinde billigte - mit kleinen Abänderungen - durch einstimmigen Beschluß den Planentwurf. Dieser enthält - in Anlehnung an den Rahmenplan des Kreises - eine Einteilung des Verbandsgemeindegebietes in 5 Planungs­räume:

Der Planentwurf enthält für den einzelnen Planungsraum folgen­de Angaben:

1. die Gemeinden mit den Einwohnerzahlen zum Stand vom 31.7.1976,

2. die Sportvereine mit den jeweiligen Mitgliederzahlen (Stand 1.1.1976),

3. die Schulen,

4. den Bestand an vorhandenen Sportstätten, gegliedert nach

Turnhallen, Sportplätzen und Sondersportanlagen,

5. den zusätzlichen Sportstättenbedarf,

6. den Sportstättengesamtplan (Sportstättenbestand + zu­

sätzlicher Sportstättenbedarf).

Erstellt wurde der Entwurf des Sportstättenleitplanes von dem Mitglied des Sozial- und Sportausschusses Albert Kram. Durch dieses ehrenamtliche Engagement wurden der Verbandsgemeinde erhebliche Kosten erspart. Andernfalls hätte man nämlich ein Planungsbüro beauftragen müssen. CDU-Fraktionssprecher Seul stellte an den Beginn seiner Ausführungen den Dank seiner Fraktion an Planverfasser Kram für die übersichtliche und präg­nante Darstellung sowohl des Bestandes als auch des zusätzli­chen Bedarfes an Sportstätten. Für die CDU-Fraktion wurden folgende Ergänzungen vorgeschlagen:

1. Für die Ortsgemeinde Girod soll in den Sportstättenleit­plan ein Sportplatz vom Typ D (Fußballfeld und 6 Ein­hundertmeterbahnen) als zusätzlicher Sportstättenbedarf vorgesehen werden.

2. Aufgrund der bereits angelaufenen Planungen soll für die Ortsgemeinde Heiligenroth neben dem Turnhallenbau als zusätzlicher Sportbedarf ein Sportplatz aufgeführt werden.

3. Die bisher offen gelassene Frage nach dem Standort für dit Turnhalle im Bereich des Buchfinkenlandes soll da­hingehend festgelegt werden, daß Horbach Standort dieser Einrichtung wird.

4. Die für den Bereich der Augst-Gemeinden (Ortsgemeinde Neuhäusel an der Augstschule) vorgesehene Sportplatzan­lage soll nicht in der Ausführung Typ D, sondern als Typ C (Fußballfeld mit Rundbahnen für Leichtathletik)

in den Sportstättenleitplan aufgenommen werden.

5. Die Angaben über die Trägerschaft der einzelnen Sport­stätteneinrichtungen, die im Entwurf des Sportstätten­leitplanes bereits aufgeführt sind, sollen wegfallen, um

genügend Flexibilität für den Zeitpunkt zu wahren, in dem die Entscheidung über die Trägerschaft zu treffen ist.

6. Es soll ein Kleinspielfeld mit leichtathletischen Anlagen an der Waldschule aufgenommen werden.

Ratsmitglied Isbert erklärte für die SPD-Fraktion die grund­sätzliche Zustimmung zum Entwurf des Sportstättenleitplanes. Der SPD-Sprecher betonte die Notwendigkeit des Ausbaues zusätzlicher Sporteinrichtungen, insbesondere um der Jugend eine sportliche Betätigung zu ermöglichen. Er unterstrich die Notwendigkeit, angesichts der regen Tätigkeit der dort ansässi­gen Sportvereine in der Augst eine Sportplatzanlage vom Typ C vorzusehen. Auch der Sportplatz für die Ortsgemeinde Girod wurde befürwortet. Für die FDP-Fraktion forderte Ratsmitglied Hepfer eine bessere Abstimmung zwischen Schulen und Vereine! im Rahmen der Möglichkeiten anzustreben.

Der Sportstättenleitplan der Verbandsgemeinde wird in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Montabaur - unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderun­gen - bekanntgegeben.

Prioritätenliste für die Errichtung von Sportstätten

Nachdem bei dem zuvor behandelten Tagesordnungspunkt der zusätzliche Sportstättenbedarf für den Bereich der Verbands­gemeinde Montabaur ermittelt wurde, ging es nun darum, eine Reihenfolge für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen fest­zulegen. Die Fraktionen waren gebeten worden, Vorschläge hierfür vorzulegen. Dieser Prioritätenkatalog dient nicht zuletzt der Aufnahme der Maßnahmen in die mittelfristige Finanzpla­nung.

CDU-Sprecher Seul erklärte , daß sich die gesamten Maßnahmen im Bereich des Sportstättenwesens zum Teil nur langfristig reali­sieren lassen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Verbands­gemeinde bzw. der Ortsgemeinden müßten hier hinreichend beachtet werden. Namens der CDU-Fraktion verlas er eine Priori­tätenliste, die dann (nach einer kurzen Sitzungspause) auch von den übrigen Fraktionen gebilligt wurde.

Die SPD-Fraktion hatte nach den Worten ihres Fraktionsvorsit­zenden Schlemmer lediglich eine Prioritätenliste für die Turn­hallen erarbeitet, nicht jedoch für die Sportplätze, da diese weitgehend in der Trägerschaft der Ortsgemeinden stehen. Die Rangfolge bezüglich der Turnhallen deckte sich mit denen in dem CDU-Vorschlag. Auch für den Sportplatzbereich wurde Übereinstimmung erzielt. Die Prioritätenliste wurde sodann vom Verbandsgemeinderat in folgender Fassung einstimmig beschlossen:

1. Turnhalle mit Kleinspielfeld in der Ortsgemeinde Nieder­elbert,

2. Turnhalle in der Ortsgemeinde Heiligenroth.

Die Planungen für diese beiden zuerst genannten Projekte sind bereits eingeleitet

3. Sportplatz in Oberelbert (Typ D)

4. Sportanlage in Montabaur (Typ B) im Berufsbildungs­zentrum ,

5. Turnhalle in Horbach

6. Turnhalle an der Augstschule in Neuhäusel

7. Turnhalle mit Kleinspielfeld in Nentershausen

8. Sportplatz Girod (Typ D)

9. Turnhalle in Montabaur im Rahmen der Realisierung der Hauptschule

10. Sportplatz an der Augstschule in Neuhäusel (Typ C)

11. Sportplatz in Heiligenroth (Typ D)

Es wurde dabei betont, daß sich angesichts der unterschiedli­chen Trägerschaft der Einrichtungen Verschiebungen ergeben können.

Ergänzend wies Bürgermeister Mangels darauf hin, daß in dem Entwurf des Sportstättenleitplanes sowie in der Prioritäten­liste keine Aussagen über die Kinderspielplätze gemacht sind.

1. Montabaur-Stadt;

2. Ahrbachgemeinden;

3. Eisbachgemeinden;

4. Elbertgemeinden, Buchfinkenland und Gelbachhöhen;

5. Augst.

DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Mqrkt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00; ?6.t)0 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, VeP bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nossauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Votksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck­amt Frankfurt/Main Nr. 10800603.