Ausgabe 
14.10.1977
Seite
1037
 
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Montabaur 5/41/77

^Meinen Sie nicht, daß dies anders werden müßte?

Das Ablegen einer entsprechenden Prüfung als ,.Hauswirt­schafterin würde nicht nur das Selbstbewußtsein vieler Voll-Hausfrauen heben, sondern auch zu einer besseren Bewer­tung der Hausfrauenarbeit z.B. bei Schadenersatz - sprächen führen.

Überdies könnte die abgelegte Prüfung von den Hausfrauen als Grundlage für eine weitere Ausbildung in hausw. und sozialen Berufen genutzt werden. Das Berufsbild der ..Hauswirtschafte- rin einschließlich der Prüfungsbestimnungen, ist in der Verord­nung vom 20.8.1976 festgelegt worden. Auchungelernte Hausfrauen können nach § 40 diese Prüfung ablegen, wenn sie eine mindestens vierjährige selbständige Führung des eigenen oder fremden Haushaltes nachweisen können.

Da sich wohl kaum* eine Hausfrau ohne Vorbereitung dieser Prüfung stellen wird, ist es empfehlenswert, eine Vorbereitung auf die Prüfung mitzumachen. Diese Gelegenheit gibt die Staatl. Beratungs- und Weiterbildungsstelle, Montabaur im Laufe der kommenden Wochen und Monate.

Es sollte sich jede .junge und alte Hausfrau überlegen, ob sie nicht bereit ist, einen solchen Kurs mitzumachen, der am Ende nach bestandener Prüfung mit einer staatlich verbrieften Aner­kennung endet.

Es wäre nötig, daß sich alle Interessentinnen zu einem Infor­mationsgespräch zusammenfänden.

Dabei sollten Vorkenntnisse und Erwartungen derselben geprüft und erkannt werden, damit ein gemeinsamer Ausbildungsplan, der sich ganz auf die Belange der Hausfrauen bezieht , erstellt werden kann.

Bitte melden Sie Ihr Interesse bis zum 31. Oktober 1977 an o.g. Anmeldung schriftlich oder per Telefon unter der Nr. 02602/ 3449 an.

Der Kegelclub Blass-Blau von Horressen

veranstaltet am Mittwoch, den 12.10.^ 20.00 Uhr im Gast­haus Pohlmann in Horressen ein Freundschaftskegeln. An diesem Kegeln können sich alle am Kegelsport Interessierte be­teiligen. Für Kegler die Freude an diesem Sport finden, besteht die Möglichkeit dem Club beizutreten.

Aus den Gemeinden

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MONTABAUR

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ERINNERUNGEN AN MONTABAUR

Gedichte von Jakob Hannappel als Buchausgabe - - Mäi Mondebauer -

In der Wochenendausgabe der Westerwälder Zeitung vom 7.3.

1953 schloß ein Bericht über Jakob Hannappel mit dem Aufruf: »Wir bitten unsere Leser, die noch Werke aus dem literarischen Nachlaß Jakob Hannappels besitzen, diese der Lokalredaktion für kurze Zeit zur Verfügung zu stellen. Es geht darum, des Heimatdichters Wirken vollständig zu erfassen und gegebenenfalls gesammelt als Buch herauszugeben.

Es hat immerhin noch 24 Jahre gedauert, bis der Gedichtband mit 28 heiteren, ernsten und besinnlichen Versen herausgebracht werden konnte.

Hem heimatgeschichtlichen Arbeitskreis des Westerwald-Ver- euis, Ortsgruppe Montabaur, ist es zu danken, daß Jakob Hannap- Pel nicht nur durch eine Straße, die nach ihm benannt wurde,

*n unserer Erinnerung wach bleibt. Der GedichtbandMäi Mon- uebauer wird in Kürze in den Buchhandlungen erhältlich sein.

Erläuternd sei noch vermerkt, daß es sich um die erste Herausgabe eines Gedichtbandes handelt. Mit gutem Willen und der notwendigen finanziellen Unterstützung müßte es möglich sein, beispielsweise auch Karl Siebert und Hans Meister in glei­cher Art bekanntzumachen.

Ein goldenes Herz fand goldene Worte so lautet die Über­schrift des Berichtes, der uns 1953 an Jakob Hannappel erinnerte. Er gibt uns Auskunft über einen Mann, den wir nicht nur durch seine Gedichte sondern auch als Persönlichkeit kennenlernen wollen. Den Wortlaut des damaligen Berichtes übernehmen wir auszugsweise. Es heißt darin:

Jakob Hannappel, deine 55 Lebensjahre waren am 5. März 1931 abgelaufen, doch deine Lieder und Gedichte in heimatlicher Mundart erzählen heute noch viel mehr von dir, als ich hier zu berichten weiß.

Volksschule und Gymnasium in Montabaur, Philologiestudium in Münster und München waren die Quellen, aus denen der junge Mann sein Rüstzeug erwarb. Er gab es weiter als Privatlehrer in Frankreich und später als Leiter einer Privatschule in Köln- Mülheim. Seine Schüler, die heute selbst schon längst als reife Männer im Leben stehen, nennen ihn einen sittlich hochstehen­den Menschen und einen guten Pädagogen.

Seine Privatschule in Köln verkaufte Jakob Hannappel im Jahre 1926. Er wollte nicht mehr länger fern der Heimat sein. Seine Vaterstadt hatte ihn wieder.

Von diesem Zeitpunkt an beginnen meine eigenen Erinnerungen an diesen schöngeistig veranlagten Mann, den Dichter, den Ma­ler, den Musiker, den Menschenfreund Jakob Hannappel. In meinem Vaterhaus war er ein fast täglicher Gast. Der Tisch am Fenster war sein Stammplatz für den Dämmerschoppen. Da saß er immer und schaute in Gedanken versunken zu, wie die Sonne hinter dem Klingelberg allmählich unterging.

Mit dem kleinen Tischgenossen freute er sich über die ersten Weidenkätzchen genauso wie über den ersten Schnee. Oft faßte er wie zum Zeitvertreib die kleinen Ereignisse des All­tags mühelos in Versform und hatte seinen Spaß daran, wenn andere darüber lachten. Auf diese Art entstand so manches Lied, das heute noch begeistert von der älteren Generation gesungen wird.

Er hat mich zu seinem Gehilfen gemacht, um unsere Haus­schlachtung als lokales Ereignis pressekundig zu machen und den Geschmack der Wurst verlockend in seinen Reimen zu schildern. Er sang ein Loblied auf den Zillas, ob seiner meister­lichen Schießkunst am Fronleichnamsfest. Den schlimmsten Regentag hat er damit verbracht, die Sonne aus dem Glas mit Moselwein trotz Regenwolken scheinen zu lassen.

Vor mir liegt ein Teil seiner vielen Gedichte, die fast alle von der Heimat sprechen. Vielleicht vermehren sie sich noch um einige Exemplare aus privater Hand. Warum sollten nicht alle die sich Westerwälder nennen, seine goldnen Worte hören dür­fen. R.S.

Stadtverwaltung Montabaur Umlegungsausschuß -

Öffentliche Bekanntmachung

I. Umlegungsbeschluß

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 18.5.1977 folgenden Beschluß gefaßt:

Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.06.1960 (BGBl. I S. 341) i.d.F. vom 18.08.1976 (BGBl. PS. 2256) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20.01.1961 (GVB1. S. 23) sowie der Landesverordnungen vom 08.04.1964 (GVB1. S. 67) und vom 11.10.1966 (GVB1. S.278) zur Änderung der ersten Landesverordnung wird für das Baugebiet

Gemarkung die Umlegung eingeleitet:

Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kennt­lich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke: