Ausgabe 
14.10.1977
Seite
1034
 
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Montabaur 2/41/77

EINTR TTSPREISE

A bendkasse Erwachsene Jugendliche

Platz I

14,-

DM

10 ,-

DM

Platz II

12,-

DM

9,-

DM

Platz III

10 ,-

DM

7 -

DM

Platz IV

7,50

DM

5-

DM

Abonnement-Vorzugspreise bei Sondergastspielen:

Platz I

12,-

DM

8,-

DM

Platz II

10 ,-

DM

7,50

DM

Platz III

7,50

DM

5,-

DM

Platz IV

5,-

DM

3,-

DM

Vorverkauf: Verbandsgemeindeverwaltung Monta­

baur, Rathaus, Zimmer 17, Tel. 02602/2041.

Hinweis für Inhaber eines Abonnements:

Sie haben nur ein Anrecht auf Ihren Platz, wenn Sie bis zum 17.10. (Montag) eine Karte mit den bekannten Vorzügen erworben haben.

öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Montabaur schreibt Arbeiten an der Kanalisation und Wasserleitung der Färberbachstraße und der Plötzgassen in Montabaur öffentlich aus:

Es fallen an:

ca. 350 m Wasserleitung ca. 250 m Kanalarbeiten.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Bauamt, Gelbachstr.9, anzufordern.

Die Schutzgebühr von 15,- DM ist unter Angabe des Verwen­dungszweckes auf das Konto Nr. 500017 der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur bei der Kreisspaikasse Montabaur einzu- zahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anfor­derung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebots ist

DONNERSTAG, der 27. Oktober 1977,

9.45 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9,

5430 Montabaur, einzureichen.

gez. Mangels, Bürgermeister.

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Öffentliche Bekanntmachungen

Lohnsteuerkarten 1978

1. Die Lohnsteuerkarten 19 78 werden den Arbeitnehmern bis zum 31. Oktober 1977 übermittelt werden. Die Altersfrei­beträge und die steuerfreien Pauschbeträge für Körperbe­

hinderte u.Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits I eingetragen. I

2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohn-1

steuerkarte 1978 überprüfen und unzutreffende Eintra- I

gungen berichtigen lassen. I

3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte |

1978 zu Beginn des Kalenderjahres 1978 ihren Arbeit- I

gebern auszuhändigen, und, falls ihnen die Lohnsteuer- I karte 1978 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstel- I lung sofort zu beantragen. I

4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohn­steuerkarte 1978 wird besonders aufmerksam gemacht.

5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragun- I gen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar. I

6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeit-1 nehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteual karte vorgelegt worden ist.

7. Anträge auf

a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,

b) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonde] ausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen,

c) Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,

usw. |

sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanz­amt einzureichen.

8. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit den Lohnsteuerkarten ausgehändigte Informationsschrift Lohnsteuer *78 hingewiesen.

Falls Sie innerhalb einer Gemeinde verzogen sein sollten, bitte beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Montabaur ummelden.

Oktober/November 1977

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Einwohnermeldeamt

Manöver der Bundeswehr

Eine Einheit der Bundeswehr beabsichtigt in der Zeit vom 21. bis 28. Oktober 1977

ein Manöver FernmeldeübungTauperle im Raum Saarbrücken - Trier - Koblenz - Gießen - Ansbach - Ulm - Rottweil - Offenburg - durchzuführen.

An dem Manöver nehmen 1.200 Soldaten, mit 300 Räderfahr­zeugen und 1 Hubschrauber teil. Außenlandungen sind vor­gesehen.

Schutz gegen Rückstau des Abwassers in der Kanalisation

Aus gegebener Veranlassung wird hiermit nochmals auf § 3 Absatz 9 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungssatzung- vom 30.6.1975 hingewiesen, in der es heißt:

Gegen Rückstau des Abwassers aus dem Entwässerungsnetz in die angeschlossenen Grundstücke hat sich jeder Anschluß­berechtigte selbst zu schützen (Absperrschieber oder Rück­schlagklappen) . Aus Schäden, die durch Rückstau aus der Abwasseranlage entstehen, können keine Ersatzansprüche an die Verbandsgemeinde geltend gemacht werden.

Der Einbau eines Rückstauverschlusses ist besonders den An- schlußnehmern zu empfehlen, deren An Schluß leitung ein geringes Gefälle zum Hauptrohr haben und bei denen durch die in letzter Zeit aufgetretenen Regenfälle ein Rückstau in der Anschlußleitung festzustellen war.

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 54S0 Montabaur, (Tel. 02602/2041).

Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag-fDruok Linus Wittiah, Rheinstr. 41, Postfaoh 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 02624/SO61-4).. Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anseigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druok Linus Wittioh)

Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde- Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.