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Montabaur 10/39/77

AUGST

3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des I.Orts- beigeordneten.

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Ge­schäftsordnung für den Ortsgemeinderat.

5. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1976 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1976.

6. Stellungnahme zum Sportstättenleitplan der Verbandsge­meinde Montabaur.

7. Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan, Region Wester­wald.

8. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesHelfenstein* Straße undBodenweg der Ortsgemeinde Eitelbom für das Grundstück Flur 3, Flurstück 16/11 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

1. Personalangelegenheit.

2. Vergabe von Arbeiten im Gemeindehaus.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Höhe der Beteili­gung der Ortsgemeinde am Umbau des Jugendheimes und dem Ausbau der Altentagesstätte.

4. Fortschreibung des Investitionsprogrammes.

5. Verschiedenes.

5431 Ruppach-Goldhausen, gez. Ferdinand, Ortsbürgermstr.

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 7.9.1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungspli nes ,.Helfensteinstraße undBodenweg gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt: daß im Bereich des Flurstückes Nr. 16/11, Flur 3 für das vorgesehene Bauvorhaben ein Drempel von 1,00 m zugelai sen wird.

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines BebauungsplanesUnter dem Dorf der Orts­gemeinde Ruppach-Goldhausen hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat am 18.5. 1977 die Aufstellung des Bebauungsplanes Unter dem Dorf beschlossen.

Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bau­leitplanung zu ermöglichen.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die ÄnderJ unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaw] Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürger-j meisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunj den eingesehen werden können.

Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Gelbachstr. 9, sowie bei der Ortsgemeinde in den Diensträu­men des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienst­stunden in der Zeit vom 3.10.77 bis 17.10.77 eingesehen werden kann.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind die Er­schließung von neuem Gewerbegebiet um die starke Nach­frage nach Gewerbegrundstücken zu decken.

Unabhängig von dieser Bürgerbeteiligung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 2a, Abs. 6 BBauG wenn das dafür erforderliche Plan­stadium erreicht ist. In dieser Offenlage können zur konkreti­sierten Planung Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

gez. Ferdinand, Ortsbürgermstr,

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb ein Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gen de geltend gemacht worden ist.

Der En f schädigungsberechtigte kann Entschädigung verlang wenn die in den §§ 39j, 40 und 42-44 bezeichneten Veri nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An Spruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der En Schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abi Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

gez. Hümmerich, Ortsbürgenw

Möhnenverein Ruppach:

Die Möhnen von Ruppach treffen sich bei ihrer nächsten Versammlung am Montag, dem 3. Sept. 1977 zum Quetschen­kuchenessen. Gleichzeitig wird auf die Fahrt zu der Deutschen Keramik 77 Kunstausstellung nach Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, dem 5. Okt. 1977 aufmerksam gemacht. Abfahrt 14.00 Uhr an der Gastwirtschaft Herzmann. Weitere Interessen­ten, die nicht Mitglied des Vereins sind, können ebenfalls mitfahren. Anmeldung und Auskunft bei Frau Cäcilia Diefenbach oder Frau Ursula Wirth.

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAuf der Höl der Ortsgemeinde Eitelborn für das Grundstück Flur 7, Flurstück 402, gemäß § 13 BBauG, hier:Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Pfarrgemeinderat Heiligenroth

Am 5.10.1977 beginnt im Pfarrheim Heiligenroth um 19.30 Uhr ein Kochkurs ,JCalte Platten - Kaltes Büffet (4 Abende). Dies ist der gleiche Kurs wie im Frühjahr.

Unkostenbeitrag 2,- DM, Materialkosten pro Abend Teilnehmerzahl: 15

Anmeldung bis zum 4.10.1977 bei Frau Schoden, 5431 Hei­ligenroth.

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 18.3.1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungspla nesAuf der Höll gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt: daß entgegen den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebau ungsplanes die geplante Stützmauer im Bereich des Flufsiä Nr. 402, Flur 7, von bisher 0,50 m bis max. 1,00 m erbt werden kann.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Ändt' rungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mont baur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürger meisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststu" den eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung 0( Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nie schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb effl Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Ge meinde geltend gemacht worden ist.

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