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Montabaur 5/36 / 77

Sollten in der Bauzeit Behinderungen beim Befahren der öffent­lichen Wege eintreten, so bitten wir die Anlieger um Verständ­nis. Damit jedoch die Flurwege weitgehendst befahrbar und in ordnungsgemäßem Zustand bleiben, verlegen wir die Gasleitung außerhalb der Fahrspuren. Da diese Wege alle breiter sind als in der Örtlichkeit ersichtlich, nehmen wir für die Verlegung kein Privatgelände in Anspruch. Die Grenzen zu den Privatgrund- stiicken wurden bereits festgestellt.

Es wird sich jedoch nicht vermeiden lassen, daß der Erdaushub teilweise auf Privatgelände gelagert werden muß. Wir bitten die Anlieger dafür um ihr Einverständnis. Die Grundstücke wer­den nach der Verlegung wieder in einen ordnungsgemäßen Zu­stand versetzt.

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Nach Beendigung der Arbeiten erfolgt eine Begehung, bei der dann noch eventuell bestehende Beanstandungen vorgebracht werden können.

Gasversorgung Westerwald GmbH Hölir-Grenzhausen.

VERMÖGE NS HA USHALT

in der Einnahme auf 871.000,- DM

in der Ausgabe auf 871.000, DM

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1977 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 627.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 100.000,- DM festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

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TuS Ahrbach - Ruppach Goldhausen - Heiligenroth

Folgende Meisterschaftsspiele wurden angesetzt:

SAMSTAG, 10.9.1977

14.00 Uhr E-Jugend Eisbachtal - Ahrbach

15.00 Uhr D-Jugend Ahrbach I - Steinefrenz/W.

15.00 Uhr D-Jugend Elbert/W. - Ahrbach II

16.00 Uhr C-Jugend Leistungsklasse Ahrbach - Engers.

SONNTAG, 11.9.1977

10.00 Uhr B-Jugend Stromberg - Ahrbach

10.00 Uhr A-Jugend Ahrbach - Otzingen.

13.00 Uhr Steinefrenz II - Ahrbach II 15.00 Uhr Ransbach/Baumbach - Ahrbach 1

Ausflug des Möhnenvereins

Am 1.10.1977, 14.00 Uhr, unternimmt der Möhnenverein seinen diesjährigen Ausflug. Die Fahrt führt am Rhein entlang nach Linz (Kaffeepause).

Abschluß findet imHotel Landsknecht* in Ukarat statt. Abfahrt: alte Schule.

Anmeldungen werden bis zum 25. Sept. 1977 bei Frau Agnes Kohn oder Frau Doris Kirchberger erbeten.

Die Fahrtkosten übernimmt der Verein.

HEILIGENROTH: Freiw.Feueiwehr Heiligenroth

Hiermit werden alle aktiven und inaktiven Feuerwehrkameraden auf die am Samstag, dem 10.9.1977, 20.00 Uhr stattfindende außerordentliche Mitgliederversammlung im Vereinslokal, Gasthaus Westermann - hingewiesen.

Wegen der Bedeutung und Wichtigkeit der Tagesordnung werden alle Mitglieder um vollzähliges Erscheinen gebeten.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Am Dienstag, dem 13. September 1977, fällt die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters wegen einer Sitzung des Rechnungsprü- fungsausschusses aus.

Ich bitte um Beachtung.

gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister.

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts- flsmeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1977 »°m 26.8.1977

Her Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde- ofdnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol - üende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.8.1977 hiermit bekanntgemacht wird:

Her Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im

Verwaltungshaushalt

m der Einnahme auf 711.000,-DM

m der Ausgabe auf 711.000,- DM

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe | Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 vH.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 300.

b) nach der Lohnsumme 500 v.H.

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,00 DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,00 DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 18,00 DM

für den zweiten Hund 36,00 DM

für jeden weiteren Hund 54,00 DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1977 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäditi-

gungen in Höhe von 100.000,-DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von 627.000,DM

III. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer:

a) für land- u.forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 vH.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 vH.

2 ^GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und -kapital

b) nach der Lohnsumme

c) Gewerbemindeststeuer aa) Hausgewerbetreibende

bb) Sonstige Gewerbetreibende

Hebesatz 300 vH. Hebesatz 500 vH

jährlich 6,00 DM jährlich 12,00 DM.

Gleichzeitig wird gemäß § 5 der Landesverordnung über die Realsteuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVB1. S. 43) die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit einem Hebesatz von 500 v.H. für das Haushaltsjahr 1977 erteilt. 5430 Montabaur, den 22.8.1977

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. la Az.:029/901-10 (L.S.) Im Aufträge:

gez. Meckel.