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Montabaur 8/35/77

Bevölkerung das nachstehende Programm zusammengestellt: SAMSTAG, den 17.9.19 77

14.00 Uhr Schauübung am neuen Sportplatz in Nentershausen mit der Freiw. Feuerwehr Nentershausen und DRK Vereinen.

16.00 Uhr Platzkonzert mit dem Spielmannszug Nentershausen an der Turnhalle.

19.30 Uhr Ehrung aktiver Mitglieder des DRK anschl. Tanz, in der Turnhalle in Nentershausen.

SONNTAG, den 18.9.1977

ab 9.30 Uhr Frühschoppen und Kinderbelustigung in der Turn­halle und draußen

ab 11.00 Uhr Eintopfessen , zubereitet durch die DRK Verpfle- gungsgruppe.

14.00 Uhr Fußballspiel auf dem Sportplatz in Nentershausen, Anstoß durch Herrn Dr. Schlaudt.

Die Jubiläumstage stehen unter der Schirmherrschaft von Orts­bürgermeister Perne, Nentershausen.

Wir dürfen alle Mitglieder des Vereins sowie die gesamte Bevölke­rung sehr herzlich zu den geplanten Veranstaltungen einladen.

Schulentlassungsjahrgang 1950/51

Wir treffen uns am Mittwoch, dem 7. September 1977 um 20.15 Uhr im Gasthaus Arnold.

NIEDERERBACH:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Niedererbach für das Jahr 1977 vom 25.8.1977

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.8.1977 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1977 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 7.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

320 v.H.

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

- vH,

aa) Hausgewerbetreibende

6,00 DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende

12,00 DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb

des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund

24,00 DM

für den zweiten Hund

36,00 DM

für jeden weiteren Hund

48,00 DM.

340.000,-DM 340.000,-DM

502.000,- DM 502.000,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfjl vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung j[ folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niel erbach für das Haushaltsjahr 1977 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungi in Höhe von -.-DM 1

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 7.0

Montabaur, den 1 7. August 1977

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901-10

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(L.S.)

In Vertretung: gez. Dr. Lohr

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5.9.1977 bis 14.9.19 77 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus| in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

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Niedererbach, den 25.8.1977

(L.S.)

Ortsgemeindeverwaltung Niederer! bach: gez. Zey, Ortsbürgermeister.l

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Alte Müllkippe in Niedererbach

Auf Anordnung der Bezirksregierung Koblenz ist jegliches AtJ lagern von Müll, Bauschutt und Erdaushub auf der alten A kippe verboten.

Die Bezirksregierung hat der Gemeinde die sofortige Rekulti j vierung der Müllkippe zur Auflage gemacht.

Ab sofort muß daher jeder, der Mull, Bauschutt oder Erdaus l hub auf der alten Müllkippe ablagert, mit einem Bußgeldverl fahren rechnen.

gez. Unterschrift, 1 .Ortsbeigeordn.l

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Öffentl. Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesAuf der Schla undIm Herj berg der Ortsgemeinde Niederelbert, hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2, Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 13.1.1977 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschiel

sen.

Der Beschluß lautet wie folgt:

In dem Text nach § 9 BBauG ist in Punkt 2 noch folgender Text aufzunehmen:

in dieser überbaubaren Fläche darf jeweils nur ein Gebäude mit den dazugehörigen Garagen errichtet werden.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2, Abs. 1 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 225 7) bekamntgemacht.

gez. Hübinger, Ortsbürgermeister.

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Öffentl. Bekanntmachung .

Änderung des BebauungsplanesAuf der Schla undIm Heil berg der Ortsgemeinde Niederelbert, hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat die Änderung deso j Bebauungsplanes beschlossen. I

Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitl Planung zu ermöglichen.

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Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbach I Straße 9 (Bauamt) sowie bei der Ortsgemeinde Niederelbert, während der ortsüblichen Dienststunden in der Zeit vom

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