Montabaur 8/35/77
Bevölkerung das nachstehende Programm zusammengestellt: SAMSTAG, den 17.9.19 77
14.00 Uhr Schauübung am neuen Sportplatz in Nentershausen mit der Freiw. Feuerwehr Nentershausen und DRK Vereinen.
16.00 Uhr Platzkonzert mit dem Spielmannszug Nentershausen an der Turnhalle.
19.30 Uhr Ehrung aktiver Mitglieder des DRK anschl. Tanz, in der Turnhalle in Nentershausen.
SONNTAG, den 18.9.1977
ab 9.30 Uhr Frühschoppen und Kinderbelustigung in der Turnhalle und draußen
ab 11.00 Uhr Eintopfessen , zubereitet durch die DRK Verpfle- gungsgruppe.
14.00 Uhr Fußballspiel auf dem Sportplatz in Nentershausen, Anstoß durch Herrn Dr. Schlaudt.
Die Jubiläumstage stehen unter der Schirmherrschaft von Ortsbürgermeister Perne, Nentershausen.
Wir dürfen alle Mitglieder des Vereins sowie die gesamte Bevölkerung sehr herzlich zu den geplanten Veranstaltungen einladen.
Schulentlassungsjahrgang 1950/51
Wir treffen uns am Mittwoch, dem 7. September 1977 um 20.15 Uhr im Gasthaus Arnold.
NIEDERERBACH:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1977 vom 25.8.1977
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.8.1977 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1977 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 7.000,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
320 v.H.
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
- vH,
aa) Hausgewerbetreibende
6,00 DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende
12,00 DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb
des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund
24,00 DM
für den zweiten Hund
36,00 DM
für jeden weiteren Hund
48,00 DM.
340.000,-DM 340.000,-DM
502.000,- DM 502.000,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfjl vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung j[ folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niel erbach für das Haushaltsjahr 1977 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungi in Höhe von -.-DM 1
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 7.0
Montabaur, den 1 7. August 1977
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901-10
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(L.S.)
In Vertretung: gez. Dr. Lohr
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5.9.1977 bis 14.9.19 77 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus| in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
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Niedererbach, den 25.8.1977
(L.S.)
Ortsgemeindeverwaltung Niederer! bach: gez. Zey, Ortsbürgermeister.l
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Alte Müllkippe in Niedererbach
Auf Anordnung der Bezirksregierung Koblenz ist jegliches AtJ lagern von Müll, Bauschutt und Erdaushub auf der alten A kippe verboten.
Die Bezirksregierung hat der Gemeinde die sofortige Rekulti j vierung der Müllkippe zur Auflage gemacht.
Ab sofort muß daher jeder, der Mull, Bauschutt oder Erdaus l hub auf der alten Müllkippe ablagert, mit einem Bußgeldverl fahren rechnen.
gez. Unterschrift, 1 .Ortsbeigeordn.l
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Öffentl. Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Schla“ und „Im Herj berg“ der Ortsgemeinde Niederelbert, hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2, Abs. 1 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 13.1.1977 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschiel
sen.
Der Beschluß lautet wie folgt:
In dem Text nach § 9 BBauG ist in Punkt 2 noch folgender Text aufzunehmen:
in dieser überbaubaren Fläche darf jeweils nur ein Gebäude mit den dazugehörigen Garagen errichtet werden.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2, Abs. 1 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 225 7) bekamntgemacht.
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister.
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Öffentl. Bekanntmachung .
Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Schla“ und „Im Heil berg“ der Ortsgemeinde Niederelbert, hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat die Änderung deso j Bebauungsplanes beschlossen. I
Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleit’l Planung zu ermöglichen.
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Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbach I Straße 9 (Bauamt) sowie bei der Ortsgemeinde Niederelbert, während der ortsüblichen Dienststunden in der Zeit vom
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