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Montabaur 7/34/77

Fohlenbrand auf dem Rückerhof

Der Pferdezuchtverband Rheinland-Nassau veranstaltet am Samstag, dem 3. September 1977, 13.00 Uhr das diesjährige Fohlenbrennen auf dem Rückerhof in Welsch­neudorf.

Die Veranstaltung umfaßt

Prämiierung von Fohlen und Stuten Stuteneintragung und Fohlenbrennen Vorbesichtigung von Junghengsten.

Pferdezüchter und -freunde sind herzlich eingeladen.

Es besteht die Möglichkeit, Pferde zum Kauf anzubieten.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 27./28.8.1977 Montabaur:

Dr. Perscheid, Dillstr. Tel. 02602/3374

Augst:

Dr. Andernach, Hillscheid,

Stahlhofen - Welschneudorf

Dr. Staudt, Stahlhofen,

Tel. 02624/7288 Tel. 02602/3441

Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen

Dr. M, Mamier, Meudt, Tel. 06435/1594

Apothekendienst

von Samstag, dem 27.8. bis Samstag, den 3.9.1977 Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt, Tel. 02602/5061 mittwochs von 13-18 Uhr Rathaus- und Schloß-Apotheke Montabaur.

Notrufe:

Polizei 110

Feuerwehr Montabaur 5011

Feuerwehr Augst (Neuhäusel,

Eitelbom, Kadenbach, Simmern)

Außer in Simmern ist der Feuermelder am jeweiligen Feuer­wehrhaus auszulösen.

In Simmern ist die Sirene an der Grundschule zu betätigen. Feuerwehr Nentershausen 06485/261 u. 849

Schutzpolizeiinspektion Montabaur 02602/5011-13 Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport 3777

Krankenwagen

DRK-Rettungswache Montabaur 02602/3777

DRK-Rettungswache Herschbach 02626/5611

DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624/ 7010

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaften auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern

Schw, Ursula, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/5986

Schw. Agnes, Dernbach, Tel. 02602/2771

Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur nach Dienstschluß

Für den Zeitraum vom 26.8. bis 2.9.77 ist über die Tel.Nr. 02602/17486 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Verbands­gemeindewerkes (Wasserwerk) zu erreichen.

Beim Standesamt beurkundet

12.8. bis 22.8.1977

STERBEFÄLLE:

Fnnk, Anna Katharina, geb. 23.1.1898, Heiligenroth, Neuwiesen­straße 3.

Meuer geb. Ramroth, Rosa geb. 07 . 10 . 1923 , MT-Eschelbach, Akazienstr. 9

No| l, Ulrich Bernd, geb. 03.09.1966, Montabaur, Wiedstr. 28

Krekel geb. Uhrig, Anna Margarete, geb. 07.10.1894, Monta­baur, Dillstraße 1.

Quirmbach, Karl Johann, 10.12.191 7, Heiligenroth, Neustr. 8

Reichwein geb. Heinz, Anna Maria geb. 19.09.1897, Horbach, Oberdorfstr. 3.

EHESCHLIESSUNGEN

Adams, Heinrich, Montabaur, Fröschpfortstr. 6

Adams geb. Pörtner, Franziska, Montabaur, Fröschpfortstr. 6

Epping, Hartwig, Montabaur, Rheinstr. 5

Dr. Epping geb. Herbst, Erika, Montabaur, Rheinstr. 5

Senf, Werner Helmut, Eitelborn, Hohlweg 17

Senf geb. Büning Monika Agnes, Eitelborn, Hohlweg 17.

Kiefer, Winfried Fritz, Oberelbert, Lenzengarten 6

Kiefer geb.Meuer, Gabriele Maria Welschneudorf, Bornplatz 2.

Fein, Hans Josef, Hillscheid, Am Hartzberg 9

Fein geb. Klaus, Eva Maria Heilberscheid, Isselbacher Str. 13

Blaum, Johannes, Niederelbert, Südstr. 1,

Blaum geb. Weiand, lwonne, Margareta, Rosa, Nentershausen, Westendstr. 5

Meuer, Aloysius, Untershausen, Gartenstr. 4

Meuer geb. Sack, Eleonore Maria, Untershausen, Gartenstr. 4

Schmidt, Ulrich Adolf, Mt-Horressen, Finkenweg 6 Schmidt geb. Leiaif, Beatrix, Ebernhahn, Pfarrer-Klein-Str. 8

Stammler, Werner Waldemar, Montabaur, Mons-Tabor-Str. 34 Stammler geb. Hommel, Gisela, Montabaur, Mons-Tabor-Str.34.

Aus den Gemeinden

Öl

MONTABAUR

Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesWassergraben VI

der Stadt Montabaur, für die Grundstücke Flur 28, Flurstücke:

4108/18,4108/9,4108/12,4108/13,4108/17

gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 20. Juli 1977 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesWasser­graben VI gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß im Bereich des Baukörpers auf vorgenannten Grund­stücken die überbaubare Fläche um 1,00 m und um 1,50 m weiter in den Grünzonenbereich verschoben wird.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamit) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verlet­zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent­lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich un­ter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit In­krafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögen nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspru­ches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädi­gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1