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Montabaur 7/34/77
Fohlenbrand auf dem Rückerhof
Der Pferdezuchtverband Rheinland-Nassau veranstaltet am Samstag, dem 3. September 1977, 13.00 Uhr das diesjährige Fohlenbrennen auf dem Rückerhof in Welschneudorf.
Die Veranstaltung umfaßt
Prämiierung von Fohlen und Stuten Stuteneintragung und Fohlenbrennen Vorbesichtigung von Junghengsten.
Pferdezüchter und -freunde sind herzlich eingeladen.
Es besteht die Möglichkeit, Pferde zum Kauf anzubieten.
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Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 27./28.8.1977 Montabaur:
Dr. Perscheid, Dillstr. Tel. 02602/3374
Augst:
Dr. Andernach, Hillscheid,
Stahlhofen - Welschneudorf
Dr. Staudt, Stahlhofen,
Tel. 02624/7288 Tel. 02602/3441
Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen
Dr. M, Mamier, Meudt, Tel. 06435/1594
Apothekendienst
von Samstag, dem 27.8. bis Samstag, den 3.9.1977 Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt, Tel. 02602/5061 mittwochs von 13-18 Uhr Rathaus- und Schloß-Apotheke Montabaur.
Notrufe:
Polizei 110
Feuerwehr Montabaur 5011
Feuerwehr Augst (Neuhäusel,
Eitelbom, Kadenbach, Simmern)
Außer in Simmern ist der Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auszulösen.
In Simmern ist die Sirene an der Grundschule zu betätigen. Feuerwehr Nentershausen 06485/261 u. 849
Schutzpolizeiinspektion Montabaur 02602/5011-13 Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport 3777
Krankenwagen
DRK-Rettungswache Montabaur 02602/3777
DRK-Rettungswache Herschbach 02626/5611
DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624/ 7010
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaften auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern
Schw, Ursula, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/5986
Schw. Agnes, Dernbach, Tel. 02602/2771
Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur nach Dienstschluß
Für den Zeitraum vom 26.8. bis 2.9.77 ist über die Tel.Nr. 02602/17486 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk) zu erreichen.
Beim Standesamt beurkundet
12.8. bis 22.8.1977
STERBEFÄLLE:
Fnnk, Anna Katharina, geb. 23.1.1898, Heiligenroth, Neuwiesenstraße 3.
Meuer geb. Ramroth, Rosa geb. 07 . 10 . 1923 , MT-Eschelbach, Akazienstr. 9
No| l, Ulrich Bernd, geb. 03.09.1966, Montabaur, Wiedstr. 28
Krekel geb. Uhrig, Anna Margarete, geb. 07.10.1894, Montabaur, Dillstraße 1.
Quirmbach, Karl Johann, 10.12.191 7, Heiligenroth, Neustr. 8
Reichwein geb. Heinz, Anna Maria geb. 19.09.1897, Horbach, Oberdorfstr. 3.
EHESCHLIESSUNGEN
Adams, Heinrich, Montabaur, Fröschpfortstr. 6
Adams geb. Pörtner, Franziska, Montabaur, Fröschpfortstr. 6
Epping, Hartwig, Montabaur, Rheinstr. 5
Dr. Epping geb. Herbst, Erika, Montabaur, Rheinstr. 5
Senf, Werner Helmut, Eitelborn, Hohlweg 17
Senf geb. Büning Monika Agnes, Eitelborn, Hohlweg 17.
Kiefer, Winfried Fritz, Oberelbert, Lenzengarten 6
Kiefer geb.Meuer, Gabriele Maria Welschneudorf, Bornplatz 2.
Fein, Hans Josef, Hillscheid, Am Hartzberg 9
Fein geb. Klaus, Eva Maria Heilberscheid, Isselbacher Str. 13
Blaum, Johannes, Niederelbert, Südstr. 1,
Blaum geb. Weiand, lwonne, Margareta, Rosa, Nentershausen, Westendstr. 5
Meuer, Aloysius, Untershausen, Gartenstr. 4
Meuer geb. Sack, Eleonore Maria, Untershausen, Gartenstr. 4
Schmidt, Ulrich Adolf, Mt-Horressen, Finkenweg 6 Schmidt geb. Leiaif, Beatrix, Ebernhahn, Pfarrer-Klein-Str. 8
Stammler, Werner Waldemar, Montabaur, Mons-Tabor-Str. 34 Stammler geb. Hommel, Gisela, Montabaur, Mons-Tabor-Str.34.
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wassergraben VI“
der Stadt Montabaur, für die Grundstücke Flur 28, Flurstücke:
4108/18,4108/9,4108/12,4108/13,4108/17
gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 20. Juli 1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wassergraben VI“ gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß im Bereich des Baukörpers auf vorgenannten Grundstücken die überbaubare Fläche um 1,00 m und um 1,50 m weiter in den Grünzonenbereich verschoben wird.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamit) 5430 Montabaur, während der Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögen nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1

