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Montabaur 2/34/77

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge­meinde Montabaur.

Am 15.8.1977 sind Grund-, Hunde- und Gewerbesteuer für das III. Quartal 1977 bzw. alle weiteren Abgaben gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide,

soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbands­gemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungs­zwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Die Abgaben können über folgende Konten der Verbandsge­meindekasse Montabaur eingezahlt werden:

Konto Nr.: 108 00 - 603 Postscheckamt Frankfurt/Main

500 017 Kreissparkasse Montabaur 803 000 212 Nass. Sparkasse Montabaur 108 Volksbank Montabaur.

Montabaur, den 22.8.1977.

Verbandsgemeinde Montabaur V erbandsgemeindekasse

Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Neuhäusel Band 15 Blatt 602 eingetragene, nachstehend be-- zeichnete Grundstück

am Dienstag, dem 20. September 1977,14.00 Uhr

an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Sitzungssaal Nr. 6, versteigert werden.

Lfd.Nr. 1 Flur 5, Flurstück 30

Hof- und Gebäudefläche Hauptstr. 9 = 7,05 ar.

Verkehrswert: 100.000,-DM.

Der Versteigerungsvermerk ist am 10. Juni 1975 in das Grund­buch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals die Ehefrau Franz Hürter, Doris Margarete geb. Diederich, Hauptstr. 9, 5411 Neuhäusel, einge­tragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht soäter als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf - forderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungs­erlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Ko­sten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grund­stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des bean­spruchten Rahges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs

entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einst I weilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor dasGl rieht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigJ Gegenstandes. '

gez . Fischer, Rechtspfleger.

Zwangsversteigerung

Am Samstag, dem 27. August 1977, vorm. 10.00 Uhr, sollen! der Pfandkammer Montabaur, Taunusstr. 13, öffentlich meitl bietend nur gegen Barzahlung versteigert werden:

1. 1 SchmalfilmkameraPorst reflex (ZR 422) mit Umhängetasche,

2. 1 FernsehgerätGrundig-Exclusiv (schwarz/weiß)

3. 1 Farbfemsehgerät Loewe-sensotronic,

Kauth, Obergerichtsvollzieher.

Bekanntmachung des Finanzamts Montabaur

Im Wege der Zwangsvollstreckung werden 45.000 Stück Klinker Farbe: elfenbein, cremeweiß Maße: 220/100/40 mm Vechtformat

zum freihändigen Verkauf angeboten.

Gewöhnlicher Verkaufspreis: 479,- DM /pro 1.000 Stück.

Interessenten setzen sich bitte mit dem Finanzamt MontabaJ Vollstreckungsstelle Herrn StOI Kurowski in Verbindung,

Finanzamt Montabaur Vollstreckungsstelle

Die Verwaltung informiert

Fahrpläne für Schülertransporte ab 1.9.1977 Hauptschule in Ruppach ' Schulanfang: 7.40 Uhr. Bus 1:

ab Weroth

7.05

Uhr

8.

u. 9. Schuljahr

Steinefrenz

7.08

Uhr

8.

u. 9. Schuljahr

Großholbach

7.15

Uhr

7.

, 8. u. 9. Schuljahr.

Ruppach an

7.20

Bus 2:

ab Girod

7.05

Uhr

5.

- 9. Schuljahr

Großholbach

7.10

Uhr

5.

u. 6. Schuljahr

Ruppach

7.15

Uhr

5.

u. 6. Schuljahr

Boden

7.20

Uhr

5.

- 9. Schuljahr

Heiligenroth

7.25

Uhr

7.

- 9. Schuljahr

Ruppach an

7.30

Uhr

ab Ruppach

12.40 Uhr.

Grundschule Girod:

Bus 1:

Boden Ruppach Girod an

7.35 Uhr 7.40 Uhr 7.50 Uhr

Bus 2:

Girod

Kleinholbach Großholbach an Bus 3:

7.50 Uhr 7.53 Uhr 7.55 Uhr.

Heiligenroth 7.35 Uhr

Großholbach 7.40 Uhr

Girod an ' 7.50 Uhr.

Zwhchenfahru ab Boden 9.15 Uhr, Heiligenroth 9.20 Ul 11,

E7Ä M °/ k) -^Wasserwerk (Neubau an de, Eishw1.se). Montag, Mittwoch bl. Freitag 8.00 *

FERNSPRECHANSCHLOSSE V,.h J 1®' b ° Ch ,raße > Dlsnst °8 8 bis »2.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bl. 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.»

bandsbeigeordneter Reusch 02602 / 20 «'"waKiTrwerk^Montabaur noch"^ ® l ^". s, d ' luß ub ® r A . nrufbeon,wort ®r unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangelt 02602/2044, KONTEN DF» Vft«iun«r. u .iu/r^ Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

Montabaur Nr. 108, (BIZ 57291000) IMOMM. 17 ' ^ 572S]0 ' 0) NaSSaui ho Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BIZ 57 0528051 Valksba»