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der Zufahrtsweg zu den Grundstücken, die über die Brücke erreicht werden, von der Deutschen Bundesbahn so befestigt wird, daß ein müheloses Erreichen dieser Grundstücke gewährleistet ist.

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Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Herrn Josef Zingel, geb. am 13.8.1901 Frau Maria Beck, geb. am 14.8.1906 Frau Adelheid Exner geb. am 16.8.1901.

Die Ortsgemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.

Leber, Ortsbürgermeister.

Frühschoppenkonzert des MGVConcordia" 1909 Girod

Am 28.8.1977. 10 30 Uhr, veranstaltet der MGVConcordia Girod auf dem Schulhof der neuen Schule ein Frühschoppen­konzert mit anschließender Kinderbelustigung.

Die Hobbyköche des MGV werden mit Erbseneintopf, Würstchen usw. für das leibliche Wohl soigen.

Außerdem hat man Gelegenheit, mit gekühlten Getränken seinen Durst zu löschen.

|Nach dem Motto: ,.Heute laden wir die Familie zum Essen ein, wir gehen zum Gesangverein. laden wir die gesamte Bevölkerung recht herzlich ein.

Noch ein Hinweis für alle aktiven Sänger oder die es noch wer­den wollen: Die 1. Gesangstunde nach der Sommerpause ist am Dienstag, dem 16. August 1977, 20.00 Uhr.

GROSSHOLBACH:

Bekanntmachung

Im Zuge der Baumaßnahme der A 3, Köln-Frkft in der Gemar­kung Großholbach wird zur Zeit die Schlußvermessung zum Zwecke der Entschädigung der Anlieger durchgeführt. Die Ab­markungsarbeiten sind bereits abgeschlossen.

Zum Schutz der Abmarkung (§ 3 Abmarkungsgesetz vom 7.12. 1959 ) ergeht dieser Hinweis an alle betroffenen Grundstücks­eigentümer und Nutzungsberechtigten.

Der Abmarkungstermin wird zur gegebenen Zeit festgesetzt.

Siegel Im Auftrag:

gez. Unterschrift, Verm.Dir.

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.Langengarten"

Der Rat der Ortsgemeinde Großholbach hat in seiner Sitzung am 5. August 1977 die Vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf Langengarten zur Kenntnis genommen. Anschließend beschloß der Ortsgemeinderat die Anordnung des Umlegungsverfahrens für das BaugebietLangengarten. Mit der Durchführung des Ver­fahrens wurde der bereits bestellte Umlegungsausschuß für das BaugebietNeuwies-Kreuswies-Strüthchen beauftragt.

Verloren - Gefunden

1 Bei der Ortsgemeindeverwaltung ist eine Herren- bzw. Knaben­armbanduhr als Fundsache abgegeben worden. Der Verlierer kann diese bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Orts- i gemeinde Verwaltung abholen.

gez. Metternich, Ortsbürgerm.

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der Ortsgemeinde Nen-

JENTERSHAUSEN:

Bekanntmachung der Haushaltssatzui fershausen für das Jahr 1977 vom 8.8

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushalts Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch e Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 4.7.

977 hiermit bekanntgemacht wird:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT m 3er Einnahme auf m Ausgabe auf

Vermögenshaushalt

3er Einnahme auf * der Ausgabe auf festgesetzt.

1.098.000,-DM 1.098.000,- DM

817.000,-DM 817.000,-DM

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1977 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 223.000,-DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. G RU NDS T EU ER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2 GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

b) nach der Lohnsumme 300 v.H.

c) Mindeststeuer

aa) für Hausgewerbetreibende 6,00 DM

bb) sonstige Gewerbetreibende 12,00 DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb der des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 18,00 DM

für den zweiten Hund 27,00 DM

für jeden weiteren Hund 36,00 DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Haushaltsjahr 1977 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 223.000,-DM.

II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER^

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B)

Hebesatz 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und - kapital

Hebesatz 300 v.H.

b) nach der Lohnsumme Hebesatz 300 v.H.

c) Gewerben) indesteuer

aa) Hausgewerbetreibende jährlich 6,00 DM

bb) sonstige Gewerbetreibende jährlich 12,00 DM.

Die Genehmigung zu II. gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der Kredite gemäß § 103 GemO.

Gleichzeitig wird gemäß § 5 der Landesverordnung über die Realsteuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVB1. S. 43) die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit einem Hebesatz von 300 v.H. für das Haushaltsjahr 1977 erteilt.

Montabaur, den 4. Juli 1977 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la, Az. 029/901-10

(L.S.) Im Aufträge:

gez. Meckel.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.8.1977 bis 24.8.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Nentershausen, den 8.8.1977 Ortsgemeindeverwaltung /j^ g \ Nentershausen

' ' gez. Perne, Ortsbürgermeister.