Montabaur 12
Gottesdienstordnung von Samstag, dem 6. August 1977 f bis Samstag, den 13. August 1977
Kath. Pfarrgemeinde Niederelbert
Gottesdienstordnung vom 6. 8 . bis 13.8.1977
Sa. 17.45 Uhr Amt für Fam. Berthold Becher u. verst.Angeh.
So. 9.00 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde
Fr. 18.30 Uhr Amt für Pfarrer Langer
Sa. 17.00 Uhr Beichtgelegenheit
17.45 Uhr Amt zur Immerw. Hilfe in bes. Meinung.
Ev. Kirchengemeinde Neuhäusel
So. 10.10 Uhr Gottesdienst in Neuhäusel Kein Kindergottesdienst.
WIR GRATULIEREN
am 10.8. Frau Anneliese Koch, Arzbach, St. Josefs-Heim, zum 79. Geburtstag,
am 12.8. Frau Elli Minor Arzbach, St. Josefs-Heim,
am 7.8. Herrn Heinrich Willner, Neuhäusel , Gartenstr. zum 75.
Geburtstag.
Kath. Pfarramt Helligenroth
Sa. Vorabendmesse 18.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde So. 19. So. ijhrkrs.
9.30 Uhr Hochamt (A. f.Peter Nink u. gef. Brüder)
Sa. 18.00 Uhr Amt für Katharina Reusch.
Kath. Pfarrgemeinde Oberelbert und Welschneudorf
Sa. Welschneudorf: 19.00 Uhr Amt für J. und K.Labonte Kollekte für Kirchenrenovierung.
So. Oberelbert 10.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde
Welschneudorf 10.45 Uhr Öffnung der Pfarrbücherei.
Mi. Patronatsfest Hl. Laurentius
Oberelbert 19.00 Uhr Amt für Eheleute Heinrich Sprengej Joh. Fischer u. verst. Angeh. !
Do. Welschneudorf: 8.00 Uhr Amt nach Meinung.
Fr. Welschneudorf: 1 7.30 Uhr Beichtgelegenheit
18.00 Uhr Sprechstunde des Pfarrers.
Sa. Welschneudorf: 19.00 Uhr Amt für Eheleute Wilhelm u.Elisabeth Stahlhofen und Tochter Hildegard.
Nachtrag zu Niedererbach:
Freiw. Feuerwehr Niedererbach
Im Monat August fallen die Übungsstunden der Freiw. Feuerwehr aus.
Fr. 19.00 Uhr 3. Sterbeamt f. Jakob Neuroth
Sa. Vorabendmesse 18.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde
Samstag um 16.00 Uhr ist Salve-Andacht.
BEICHTGELEGENHEIT : Samstag nach der Salve-Andacht und nach der Vorabendmesse.
Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus zu Girod/Wvv.
Sa. 19.00 Uhr Vorabendm. A. f. Alois Schönberger + Julius M eurer.
So. 9.30 Uhr A. f. Pfr. Aloys Schuth (+ 8.8.74) 13.30 Uhr Andacht (wird bekanntgegeben)
Mo. 8.00 Uhr A. f. Anna Noll.
Di. 8.00 Uhr A. .f. Josef Reusch + Angeh.
Mi. hier keine Hl. Messe
Do. Limburger Domkirchweihfest, 2. Kl. 19.30 Uhr Abendm.
A. f. Ehel. Joh. + Auguste Daum.
Fr. 8.00 Uhr A. zu Ehren der Hl. Klara f. Leb. u. Verst.
Sa. 8.00 Uhr A. f. Georg Bendel (best.)
16.00 Uhr stille Anbetung
16.30 Uhr Salve-Andacht. Wir beten für die Anliegen unserer Pfarrgemeinde (Leb. u. Verst.)
19.00 Uhr Vorabendm. A. f. Bernhard Horch + verst. Angeh.
Beichtgelegenheit: Sa. von 16.00 Uhr zur Salve-Andacht für alle (Pfr. Frink)
Kath. Pfarramt Ruppach-Goldhausen
Sa. 19.00 Uhr Amt f. Ehel. Johann Linden u. ++ Angehörige So. 10.30 Uhr Amt f. Ehel. Johann und Kath. Bahl
Besondere' Missionskollekte f.d. Pallottiner Missionen. Do. 19.00 Uhr Amt f. Leb. u. ++ der Fam. Sprenger - Weber. Sa. 19.00 Uhr Amt f. Christian Wirth u. ++ Angeh.
BODEN:
So. 9.30 Uhr Amt f. Alois Korbach u. ++ Eltern.
Besondere Missionskollekte f.d. Pallottiner Missionen, Fr. 19.00 Uhr Amt f. + Fritz Litzba.
Kath. Pfarramt Großholbach
Sa. 18.00 Uhr Amt
So. 9.00 Uhr Amt f. ++ der Fam. Röther - Müller.
Besondere Missionskollekte f.d. Pallottiner Missionen. Di. 19.00 Uhr Hl. Messe f-idathilde Herborn.
Mi Kleinholbach
-17.30 Uhr Amt f. ++ der Fam. Jakob
Hübinger.
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informiert
Das KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetz schränkt die kostenfreie Mitversicherung der Familienangehörigen ein
Das neue Gesetz bringt neben verschiedenen Änderungen im Leistungskatalog der Krankenversicherung auch Einschränkungen bei der kostenfreien Mitversicherung von Familienangehörigen. Darüber sind viele Versicherte beunruhigt, weil über das Ausmaß der Einschränkungen Zweifel bestehen. Deshalb informiert hier die AOK über die neue Rechtslage. Haben Sie darüber hinaus noch weitere Fragen, ist die AOK gerne bereit sie Ihnen zu beantworten. '
In folgenden Fällen besteht ab 1.7.1977 für Familienangehörige ( Ehegatten, Kinder) kein Anspruch mehr durch kostenfreie Mitversicherung:
1. wenn ein Familienangehöriger selbst versichert ist, z. B. a/s Auszubildender
2. wenn ein Familienangehöriger regelmäßig monatlich mehr als 370,00 DM Gesamteinkommen hat, z. B. aus einer Teilzeitbeschäftigung mit 200,00 DM Entgelt und einer Rente von 175,00 DM oder nur einer Rente von mehr a/s 370,00 DM
3. wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des/der Versicherten
- nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und
- sein Gesamteinkommen monatlich 2.550,00 DM übersteigt und regelmäßig monatlich höher ist als das Gesamteinkommen deslder Versicherten.
Zum Gesamteinkommen zählen, außer Bafög-Zuwendungen an Studenten, alle Einkommensarten wie z. B. Renten, Mieten, Kapitalerträge usw.
Alle Angehörigen, für die jetzt die kostenfreie Mitversicherung entfällt, haben die Möglichkeit sich zu tragbaren Beiträgen freiwillig bei der AOK zu versichern.
Wir empfehlen Ihnen sich rechtzeitig zu informieren. Ihre AOK ist immer für Sie da.

