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Montabaur 12

Gottesdienstordnung von Samstag, dem 6. August 1977 f bis Samstag, den 13. August 1977

Kath. Pfarrgemeinde Niederelbert

Gottesdienstordnung vom 6. 8 . bis 13.8.1977

Sa. 17.45 Uhr Amt für Fam. Berthold Becher u. verst.Angeh.

So. 9.00 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde

Fr. 18.30 Uhr Amt für Pfarrer Langer

Sa. 17.00 Uhr Beichtgelegenheit

17.45 Uhr Amt zur Immerw. Hilfe in bes. Meinung.

Ev. Kirchengemeinde Neuhäusel

So. 10.10 Uhr Gottesdienst in Neuhäusel Kein Kindergottesdienst.

WIR GRATULIEREN

am 10.8. Frau Anneliese Koch, Arzbach, St. Josefs-Heim, zum 79. Geburtstag,

am 12.8. Frau Elli Minor Arzbach, St. Josefs-Heim,

am 7.8. Herrn Heinrich Willner, Neuhäusel , Gartenstr. zum 75.

Geburtstag.

Kath. Pfarramt Helligenroth

Sa. Vorabendmesse 18.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde So. 19. So. ijhrkrs.

9.30 Uhr Hochamt (A. f.Peter Nink u. gef. Brüder)

Sa. 18.00 Uhr Amt für Katharina Reusch.

Kath. Pfarrgemeinde Oberelbert und Welschneudorf

Sa. Welschneudorf: 19.00 Uhr Amt für J. und K.Labonte Kollekte für Kirchenrenovierung.

So. Oberelbert 10.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde

Welschneudorf 10.45 Uhr Öffnung der Pfarrbücherei.

Mi. Patronatsfest Hl. Laurentius

Oberelbert 19.00 Uhr Amt für Eheleute Heinrich Sprengej Joh. Fischer u. verst. Angeh. !

Do. Welschneudorf: 8.00 Uhr Amt nach Meinung.

Fr. Welschneudorf: 1 7.30 Uhr Beichtgelegenheit

18.00 Uhr Sprechstunde des Pfarrers.

Sa. Welschneudorf: 19.00 Uhr Amt für Eheleute Wilhelm u.Elisabeth Stahlhofen und Tochter Hildegard.

Nachtrag zu Niedererbach:

Freiw. Feuerwehr Niedererbach

Im Monat August fallen die Übungsstunden der Freiw. Feuer­wehr aus.

Fr. 19.00 Uhr 3. Sterbeamt f. Jakob Neuroth

Sa. Vorabendmesse 18.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde

Samstag um 16.00 Uhr ist Salve-Andacht.

BEICHTGELEGENHEIT : Samstag nach der Salve-Andacht und nach der Vorabendmesse.

Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus zu Girod/Wvv.

Sa. 19.00 Uhr Vorabendm. A. f. Alois Schönberger + Julius M eurer.

So. 9.30 Uhr A. f. Pfr. Aloys Schuth (+ 8.8.74) 13.30 Uhr Andacht (wird bekanntgegeben)

Mo. 8.00 Uhr A. f. Anna Noll.

Di. 8.00 Uhr A. .f. Josef Reusch + Angeh.

Mi. hier keine Hl. Messe

Do. Limburger Domkirchweihfest, 2. Kl. 19.30 Uhr Abendm.

A. f. Ehel. Joh. + Auguste Daum.

Fr. 8.00 Uhr A. zu Ehren der Hl. Klara f. Leb. u. Verst.

Sa. 8.00 Uhr A. f. Georg Bendel (best.)

16.00 Uhr stille Anbetung

16.30 Uhr Salve-Andacht. Wir beten für die Anliegen unserer Pfarrgemeinde (Leb. u. Verst.)

19.00 Uhr Vorabendm. A. f. Bernhard Horch + verst. Angeh.

Beichtgelegenheit: Sa. von 16.00 Uhr zur Salve-Andacht für alle (Pfr. Frink)

Kath. Pfarramt Ruppach-Goldhausen

Sa. 19.00 Uhr Amt f. Ehel. Johann Linden u. ++ Angehörige So. 10.30 Uhr Amt f. Ehel. Johann und Kath. Bahl

Besondere' Missionskollekte f.d. Pallottiner Missionen. Do. 19.00 Uhr Amt f. Leb. u. ++ der Fam. Sprenger - Weber. Sa. 19.00 Uhr Amt f. Christian Wirth u. ++ Angeh.

BODEN:

So. 9.30 Uhr Amt f. Alois Korbach u. ++ Eltern.

Besondere Missionskollekte f.d. Pallottiner Missionen, Fr. 19.00 Uhr Amt f. + Fritz Litzba.

Kath. Pfarramt Großholbach

Sa. 18.00 Uhr Amt

So. 9.00 Uhr Amt f. ++ der Fam. Röther - Müller.

Besondere Missionskollekte f.d. Pallottiner Missionen. Di. 19.00 Uhr Hl. Messe f-idathilde Herborn.

Mi Kleinholbach

-17.30 Uhr Amt f. ++ der Fam. Jakob

Hübinger.

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informiert

Das KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetz schränkt die kostenfreie Mitversicherung der Familienangehörigen ein

Das neue Gesetz bringt neben verschiedenen Änderungen im Leistungs­katalog der Krankenversicherung auch Einschränkungen bei der kosten­freien Mitversicherung von Familienangehörigen. Darüber sind viele Ver­sicherte beunruhigt, weil über das Ausmaß der Einschränkungen Zweifel bestehen. Deshalb informiert hier die AOK über die neue Rechtslage. Ha­ben Sie darüber hinaus noch weitere Fragen, ist die AOK gerne bereit sie Ihnen zu beantworten. '

In folgenden Fällen besteht ab 1.7.1977 für Familienangehörige ( Ehegat­ten, Kinder) kein Anspruch mehr durch kostenfreie Mitversicherung:

1. wenn ein Familienangehöriger selbst versichert ist, z. B. a/s Auszu­bildender

2. wenn ein Familienangehöriger regelmäßig monatlich mehr als 370,00 DM Gesamteinkommen hat, z. B. aus einer Teilzeitbeschäftigung mit 200,00 DM Entgelt und einer Rente von 175,00 DM oder nur einer Rente von mehr a/s 370,00 DM

3. wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des/der Versicherten

- nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und

- sein Gesamteinkommen monatlich 2.550,00 DM übersteigt und regelmäßig monatlich höher ist als das Gesamteinkommen deslder Versicherten.

Zum Gesamteinkommen zählen, außer Bafög-Zuwendungen an Stu­denten, alle Einkommensarten wie z. B. Renten, Mieten, Kapitaler­träge usw.

Alle Angehörigen, für die jetzt die kostenfreie Mitversicherung entfällt, haben die Möglichkeit sich zu tragbaren Beiträgen freiwillig bei der AOK zu versichern.

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