Montal
Montabaur 4
Öffentliche Bekanntmachungen |
Einrichtung einer Fußgängerzone im Verlauf der L 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, am Samstag, dem 6. August 1977 und Sonntag, dem 7. August 1977
i.
Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur wird am Samstag, dem 6. August 1977 von 6.00 Uhr bis Sonntag, dem 7. August 1977, 22.00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen:
die Bahnhofstraße
von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt die Sauertalstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße, der Kleine und Große Markt die Kirchstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße an der Kath. Kirche,
Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Seitengassen werden durch Schranken blockiert.
II.
Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird durch Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen.'
Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergeben sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der Sperrzone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen.
Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvorplatz, die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am Parkplatz „Fröschpfort“ an.
III.
Umleitungsstraßen für Omnibusse und Lkws sind:
a) aus Richtung Koblenz, die Umgehungsstraße B 49 nach Limburg, Rennerod - Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankfurt - Köln und umgekehrt.
b) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen
die Abzweigung der Hunsrückstraße (vor der Westerwaldkaserne), Albertstraße, Fürstenweg, Freiherr-vom-Stein-Straße oder Eschelbacher Straße
aus Richtung Horressen die L 3 12, K 151.
c) aus Richtung Bad Ems, über Niederelbert ( L 327), dann wie unter b)
d) aus Richtung Holler ( L 326)
1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Abzweigung nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus,
2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod - Siegen (B 255) oder in Richtung Staudt, Eschelbach, Eigendorf.
Diese Fahrtrichtungen führen über den Verbindungsweg (unterhalb des Friedhofs) zwischen der L 326 und L 313.
e) aus Richtung Gelbachtal ( L 313)
in Richtung Koblenz, über die Auffahrt der Umgehungsstraße der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.,
f) aus Richtung Wirges (L 300) oder Stadtteil Eigendorf nach Koblenz, über die L 312 nach Horressen oder zur Autobahn über Eschelbach (L 300).
IV.
Umleitungsstraßen für Pkw:
Für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umleitungen unter III.
Für den Fahrzeugverkehr stehen alle Zu- und Abfahrten außer den gesperrten Straßen im bisherigen Umfang zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur zur ÄnderunnH.
Hauptsatzung vom 1.6.1977 noae
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12197' (GVB1. S. 419) i.V.m. der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (Entschädigungs-VO-Gemeinden) vom 1.3 1974 (GVB1. S. 105) am 14. Juli 1977 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Montaba beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 25.7.1977 hiermit bekannt macht wird.
Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Montabaur vom l.Jn 1974, geändert durch die Satzung zur Änderung und Ergänzu der Hauptsatzung vom 10. Mai 1976 wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
“(4 ) Für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, die derVorbe reitung einer Sitzung des Verbandsgemeinderates dienen, wirr den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates und den ehrenam liehen Beigeordneten, die nicht Mitglieder des Verbandsgemei rates sind, ein Sitzungsgeld in Höhe von 15,- DM und die Erstattung der Fahrtkosten gezahlt. Die Zahl der Fraktionssitzi gen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt und die Fahrtkosten erst] tet werden, darf jährlich das Zweifache der Zahl der Vcrbaw gerneinderatssitzungen nicht übersteigen.”
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1.1.1977 in Kraft. 5430 Montabaur, 1.8.1977
Siegel gez. Mangels, Bürgermeister.
Manöver-Bez. "Double Thrust”
Ort bzw. Raum:
Zeitraum:
Truppenstärke:
Fahrzeuge:
Art der Übung: Sonstiges:
10. September bis 6. Oktoner 1977.
720 Soldaten
120 Räder und 42 Kettenfahrzeuge F elddienstübung.
Im Übungsraum werden nur feste Straßen und Wege benutzt.
Keine Geländefahrten.
Änderung der Badezeiten im Hallenbad der Montabaur
Ab sofort verlängert sich die Badezeit für das Familienbaden in der Schwimmhalle
an allen Freitagen in den diesjährigen Sommerferien bis 20.00 Uhr.
Bei schönem Wetter kann die Freibadanlage an den v.g. Freitagen bis 19.00 Uhr besucht werden.
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Manöver ausländischer Streitkräfte
Die zuständigen Kommandodienststellen der in der Bundesre-J publik stationierten britischen Streitkräfte haben unter Berti-j fung auf Art. 45 des Zusatzabkommens zu dem Abkommenz sehen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Recht-j Stellung ihrer Truppe hinsichtlich der in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Truppen vom 3.8.1959 (BGBl. 1961 S. 1218 ff.) in Verbindung mit dem Abkommen zu Abs 5 dieses Artikels vom 3.8.1959 (BGBL 1961II S. 1355 ff) davol Kenntnis gegeben, daß nachstehendes Manöver vorgesehen ist!
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Gerolstein - Ormont - Geldorf - Hamm - Frid senhagen - Mudersbach - Limburg - Koblenz!
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