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Montabaur 8

MGVCacilia" Horbach

Am Freitag, dem 5.8.77 findet aus Anlaß der bevorstehenden Goldenen Hochzeit eineSondergesangsprobe statt.

Beginn: 20.30 Uhr. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

* ***** *

Der MGVCacilia Horbach dankt allen, die bei der Vorbe­reitung und Durchführung des Waldfestes mitgewirkt haben.

Die Helferinnen und Helfer werden für Samstag, den 6.8.77, zu einem gemütlichen Beisammensein an der Grillhütte recht herzlich eingeladen.

HÜBINGEN:

Öffentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Hübingen für das Jahr 1977 vom 20.7.1977

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 5.7.1977 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf fesgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1977 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 33.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke

220 v.H.

(Grundsteuer B)

240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

320 v.H.

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

- v.H.

aa) Hausgewerbetreibende

6,00 DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende

12,00 DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des

Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund

36,00 DM

für den zweiten Hund

54,00 DM

für jeden weiteren Hund

72,00 DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1977 wird hiermit er­teilt:

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 33.000,- DM Die Genehmigung zu II. gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur

223.000,- DM 223.000,- DM

70.000,- DM 70.000,- DM

rechtswirksamen Aufnahme der Kredite gemäß § iojj 5430 Montabaur, den 5. Juli 1977

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901-10

- (L.S.) Im Aufträge: 1

gez. Meckel.

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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1.8.1®' bis 10.8.1977 während der allgemeinen Dienststunden Äfcüf 1 fr Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. W Hübingen, den 20.7.1977

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltuni

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Satzung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen beschli

Der Ortsgemeinderat Niederelbert beschloß in seiner Sil am 21. Juli 1977 den Entwurf einer Satzung über die bung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungs gen (Ausbaubeiträge). Diese Satzung wird nach Erteili der aufsichtsbehördlichen Genehmigung in Kürze an Stelle veröffentlicht.

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Vorverlegung des Ausbaues der Mittelstraße

Bei den letzten starken Regengüssen hat es sich ergebi die in der Mittelstraße Altkanalisation die durch das 1J Auf der Schlaa zusätzlich eintretenden Wassermassd zu fassen vermag. Deshalb wurde die VerbandsgemeinJt] Ortsbürgermeister ersucht, den Kanalisationsstrang sein möglichst zu erneuern. Der im Finanzplan der Ortsgei vorgesehene Straßenausbau müßte deshalb vorverlegt m Der Ortsgemeinderat beschloß, daß der Kanal in der Straße im Jahr 1978 verlegt werden soll und die Ortsgei die dafür erforderlichen Mittel, die im Finanzplan derV| gemeinde für das Jahr 1979 vorgesehen sind, vorfinamii Sofern es sich zeigt, daß in 1977 größere Schäden aufm soll die Maßnahme bereits 1977 realisiert werden. DerSt bau für die Mittelstraße soll im Haushaltsplan 1978 voiji sehen werden.

Errichtung eines Geländers an der Bachstraße

Die Ratsmitglieder beschlossen, daß entlang der Bachsi ein Geländer errichtet werden soll, ähnlich wie es zum anger angebracht ist. Die dafür erforderlichen Haushall tel sollen entweder im Nachtragshaushaltsplan für dasj*| 1977 oder im Haushaltsplan für das Jahr 1978 bereitg» werden.

Bezuschussung einer von der Pfarrei Niederelbert/0beriH geplanten Kinderfreizeit

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, keine über d Rahmen der Bezuschussung von SchullandheimaufentW hinausgehenden Förderungen zu gewähren. Der Ortsg®^

rat ließ sich von grundsätzlichen Erwägungen leiten i

den Antrag des kath. Pfarramtes Oberelbert auf BezuscH einer Kinderfreizeit ab.

Art des Ausbaues für den ParkplatzAn der Hollerer S#|

Es wurde beschlossen, die Fahrbahnfläche bituminös » bauen. Die Parkflächen und Bürgersteige sollen mit Vertj Steinpflaster versehen werden.

Ausbau des Weges zwischen Herbergstr. und Nordstraße

Es wurde beschlossen, daß im Zuge des Ausbaues

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