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Montabaur 6
HINWEIS FÜR DIE MI TGLIEDER DER SPD- FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag,dem 18. Juli 1977 um 19.00 Uhr, im kleinen Besprechungszimmer (III. Etage) des Rathauses statt.
Öffentl. Bekanntmachung
Einleitung der vorbereitenden Untersuchung für das Sanicrungs- gebict „Altstadt I“ (1. und 2. Änderung) der Stadt Montabaur.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23.6.1977 folgenden Beschluß gefaßt:
Der Stadtrat beschließt, daß für die Grundstücke:
Flur 1 7:
Flurstücke Nr. 2982/5, 5646 thv, 1 10/2979, 1 11/2979, 91/2979,92/2979.
Flur 44:
Flurstücke Nr. 322, 323.
der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes erfolgen soll.
Auf die Auskunftspflicht gemäß StBauFG, § 3, Abs. 4 und das Grundstücksbetretungsrecht gemäß § 86 Abs. 1 und 2 des gleichen Gesetzes in Verbindung mit § 151 des Bundesbaugesetzes ist bei der Veröffentlichung dieses Beschlusses hinzuweisen.
Dieser Beschluß wird gemäß § 4 Abs. 3 Städtebauförderungsgesetz öffentlich bekanntgemacht.
gez. Mangels, Bürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 11. Juli 1977
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) sowie der §§1-4 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 23.6.1977 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
§ 15 der Satzung der Stadt Montabaur über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22.1.1976 wird wie folgt neu gefaßt:
„§ 15
Inkrafttreten und Übergangsvorschriften
1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1. Januar 1971 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) der Stadt Montabaur vom 30.11.1961 außer Kraft.
2) Für die Gebiete der früheren Gemeinden Uadernheim, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal, und Wirzenborn tritt diese Satzung rückwirkend ab 1. Januar 1976 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Satzungen über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) der früheren Gemeinden Bladernheim vom 13.10.1969 Eigendorf vom 3.5.19 71 Eschelbach vom 6.9.1969 außer Kraft.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Montabaur, den 11. Juli 1977
Siegel Stadt Montabaur
gez. Mangels, Bürgermeister.
GENEHMIGT:
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz
Montabaur, den 6. Juli 1977 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.
Siegel I.A. gez. Ruff,
Öffentl. Bekanntmachung
Standfestigkeit von Grabmalen und Grabeinfassungen auf dem Friedhof Montabaur, Stadtteil Horressen. !
Bei einer Kontrolle des F'riedhofs im Stadtteil Horressen wur de festgestellt, daß sehr viele aufstehende Steindenkmäler nicht mehr standfest sind.
In der Friedhofssatzung für den Stadtteil Horressen heißt cs unter § 19, daß Grabmale dauerhaft gegründet sein müssen] und der Grabinhaber für alle Schäden haftbar ist, die durch standunsichcrc Grabmale verursacht werden.
Zur Vermeidung von Schäden und zur Abwendung von mög liehen Haftungsansprüchen fordern wir die Unterhaltungs- veqrflichteten auf, umgehend die Mängel fachgerecht zu besc^ tigen, bzw. beseitigen zu lassen.
Wegen der Vielzahl der betroffenen Gräber ist im Bekanntmachungskasten im Stadtteil Horressen eine Aufstellung der infrage kommenden Grabdenkmäler angeschlagen.
Wir bitten Sie, innerhalb von 4 Wochen - bis 12.8.1977 - dafür zu sorgen, daß die betreffenden Grabdenkmäler ordnu:: mäßig standsicher gemacht sind und bitten bis zu diesem Tet min um schriftlichen Bescheid der Instandsetzung.
Alle Schäden, die nach dieser Aufforderung durch standunsichere Grabsteine verursacht werden, gehen nicht mehr zu Li sten der Stadt Montabaur, sondern sind von den Grabstätten inhabern zu vertreten.
V erbandsgemeindeverwaltung Montabaur
als Friedhofsverwaltung
Öffentliche Bekanntmachung i.
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Horresser Berg“ im Stadt teil Horressen; \
hier: Bekanntmachung gemäß § 2, Abs. 1 BBauG. I
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23.6.191= die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Horresser Berg“ im jj Stadtteil Horressen für den Bereich zwischen der K 150, K 15!ji und der L 312 beschlossen.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2, Abs. 1 BBauG vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 225 7) bekanntgemacht.
gez. Mangels, Bürgermeister.
Öffentl. Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.6.1977 aufgrund | des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 inVci bindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von j Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsank) gen (Erschließungsbeiträge) in der ehemaligen Gemeinde Elgc-j dorf vom 22.9.1964 die Fertigstellung nachstehend aufgeführ | ter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den} Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Er- j Schließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - j
Bezeichnung verlaufend von bis
Klassifizierung
Forsthausstraße
Baumbacher Straße bis einschl. Grundstück Wolf
Fahrbahn.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließung anlage der . 1.1.1977.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlage werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
gez. Mangels, Bürgermeister.
Achtung, wichtige Mitteilungen der Deutsch-Englischen Gesellschaft an all ihre Mitglieder und Freunde
Den nächsten Brackley-Besuch plant die Deutsch-Englische [ Gesellschaft Montabaur für das Wochenende vom 31. März bis 3. April 19 78. ;
Dieses Mal soll jedoch geflogen werden (Preis etwa 210,- DM) j

