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Gottesdienstordnung von Samstag, dem 9. Juli bis Samstag, den 16. Juli 1977

pj. 19.00 Uhr Amt f. Ehel. Adam Knie u.Agnes geb.Herborn u.gef.Sohn Richard (Stfg.)

. 8.00 Uhr Gem.Messe d.Frauen. Hl. M. f.I.eb.u. ++d. Farn. Willi Meurer.

Do. 16.00 Uhr Kindermesse, Hl. M. f.Ehel.Christian Bierenfeld u.Veronika geb.Henkcs (Stifg.)

Fr. 19.00 Uhr Amt f.d. + d. Farn Jakob Manns-Butzbach.

Sa. 18.30 Uhr Amt für die Verstorbenen d.Jahrgangs 1927.

Samstag um 16 Uhr ist Salve-Andacht.

BEICHTGELEGENHEIT:

Samstag nach der Salve-Andacht bes. f.d. 4. Schuljahr und nach der Vorabendmesse.

Am Sorntag, dem 17. Juli um 12.00 Uhr ist Abfahrt der Kinder, vom Pfarrhaus zu den Karl-May-Festspielen

Kath. Pfarrgemeinde Oberelbert und Welschneudorf

Sa. Welschneudorf 19.00 Uhr Jahramt für A. Altmann Kollekte für den Hl. Vater.

So. Oberelbert 10 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde.

Mi. Welschneudorf: 8.00 Uhr Amt für Josef-Herm. Theis, El­tern u.Schwiegereltern.

Welschneudorf 19.30 Uhr Sitzung des Verwaltungsrates.

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Welschneudorf 20.15 Uhr Sitzung des Pfarrgemeinderates Oberelbert: 19.00 Uhr Club-FilmabendDie Vögel.

Do. 8.00 Uhr Amt für Ehel. Johann und Maria Stahlhofen (nachgeholt vom 1.7.77)

Fr. Oberelbert 15.00 Uhr Zusammenkunft der Ministranten Oberelbert 17.30 Uhr Beichtgelegenheit Oberelbert 18.00 Uhr Sprechstunde des Pfarrers. Welschneudorf 19.00 Uhr Club-Film abend ..Die Vögel Sa. Oberelbert 19.00 Uhr Wochenamt für verst. Joh. Krekel

Die Kindergruppen treffen sich zur abgesprochenen Zeit.

Di§

informiert

Wichtig ab 1.7.1977

Das 4. Buch des Sozialgesetzbuches ( SGB IV I tritt in Kraft und bringt Änderungen beider Beurteilung der Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung für sogenannte Geringverdiener, kurzfristige bzw. gelegentlich Beschäftigte.

Dia Änderung hat keine Auswirkungen für Auszubildende Änderungen im Bezug auf die Verdienstgrenze

Die Beurteilung der Versicherungspflicht erfolgt nur noch nach dem er­zielten Bruttoarbeitsverdienst. Dabei ist zu beachten, daß nunmehr be­reits ab einem Verdienst von 370,01 monatlich < bis 30.6.77 waren es 425,00 DM I Versicherungspflicht eintritt.

Änderungen imBezug auf die Arbeitszeit

Die Höhe der Stundenzahl der wöchentlichen Arbeitszeit ist nur noch für die Beurteilung der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung von Be­deutung. Für die Kranken - und Rentenversicherung, wie bereits vorhin erwähnt, unerheblich.

Änderungen im Bezug auf kurzfristige bzw. gelegentliche Beschäftigungen

Kurzfristige bzw. gelegentliche Beschäftigungen bleiben versicherungs­frei, wenn Sie von vornherein auf 3 Monate befristet sind oder im Jahr 75 Arbeitstage nicht überschreiten. Hier gilt es nun zu beachten, daß alle gelegentlichen bzw. befristeten Beschäftigungen eines Jahres zu­sammengerechnet werden, gleich welcher Art das Beschäftigungsver­hältnis gestaltet war.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um eine Beschäftigung bei einem oder verschiedenen Arbeitgebern handelte.

Die Änderungen werfen vielleicht eine Fülle von Fragen auf. Fragen Sie uns, unsere Beitragsabteilung informiert Sie gern und ausführlich.

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