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mtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

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Und der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, iorbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, )berelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Jahrgang 5

FREITAG, den 24. Juni 1977

Nummer: 25

Öffentliche Bekanntmachungen

Genehmigungen von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr luswirken

In letzter Zeit ist festzustellen, daß in größerem Umfang unge- lehmigte Arbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt werden. Wir nehmen dies zum Anlaß , noch einmal auf den all- «emeinen Verfahrensgang für die Genehmigung von Arbeiten im itraßenraum hinzuweisen.

Vach § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen iie Unternehmer vor Beginn der Arbeiten von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstellen ibzusperren und zg kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, mch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten wd zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Jmleitungen zu kennzeichnen haben.

J)iese Anordnung ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbei­ten zu beantragen, Bauunternehmer haben dem Antrag einen terkehrszeichenplan beizufügen.

j)ie Beschilderung ist entsprechend der Anordnung durchzufüh- en. Unbefugt aufgestellte Verkehrszeichen und -einrichtungen lind nichtig und somit bedeutungslos.

Wir weisen darauf hin, daß sich der unbefugte Aufsteller straf­bar macht, zudem ist er für evtl, entstehende Schäden verant­wortlich.

Wer ohne Anordnung Arbeiten durchführt, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, oder Anordnungen nicht oder nicht vollständig befolgt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 49 Abs. 4 Nr. 3 StVO.

Diese Ordnungswidrigkeiten werden nach § 24 StVG mit einer jeldbuße geahndet.

rken auf dem Bürgersteig

is gegebenem Anlaß weisen wir nochmals darauf hin, daß eh § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung das Parken auf

irgersteigen grundsätzlich verboten ist.

Verbandsgemeinde Montabaur als Ortspolizeibehörde

vangsversteigerung

® Samstag, dem 25. Juni 1977, vormittags 10.00 Uhr sollen der Pfandkammer Montabaur, Taunusstraße 13, öffentlich eistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden:

BodenstaubsaugerVorwerk VK 240 einschl. lUgschlauch u. Rohr sowie ElektroteppichbürsteVorwerk.

Kauth,

Obergerichtsvollzieher

Erhebung 1977 über den Anbau von Gemüse und Erdbeeren zum Verkauf

Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhe­bung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 405) zuletzt geändert durch das Agrarberichterstattungsgesetz vom 15. November 1974 (BGBl. I S. 3161) findet vom 1. bis 7. Juli 1977 eine Erhe­bung statt über den

Anbau von Gemüse und Erdbeeren

beabsichtigten Anbau von Wintergemüse,

Die Ergebnisse der Erhebung dienen zur Ermittlung der Ernte und als Unterlagen für agrar- und handelspolitische Zwecke.

Die richtige und rechtzeitige Feststellung des Anbaues liegt da­her im eigenen Interesse der Anbauer.

Auskunftspflichtig sind alle Personen , die Gemüse ode Erdbeeren anbauen, um sie in unverarbeitetem, be- oder verar­beitetem Zustand zu verkaufen. Der Erhebungsbogen ist wahr­heitsgemäß und vollständig auszufüllen und spätestens am 7. Juli 1977 bei der Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeinde­verwaltung abzugeben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die verlar ten Angaben ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzei­tig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiter­leitung von Einzelangaben an die fachlich zuständigen oberste) Bundes- und Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ist ohne Nennung des Namens des Befragten zugelassen Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken sowie für die Festset­zung anderweitiger Leistungen ist unzulässig. Die mit der Durcf führung der Erhebung beauftragten Personen sind verpflichtet, über die ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebsverhältnisse Ver­schwiegenheit zu wahren.

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Bekanntmachung der Kevag, Betriebsabteilung Siershahn

Ab 1.7.1977 werden wir die Gliederung der Bezirke in der Be­triebsabteilung Siershahn wegen Rationalisierungsmaßnahmen geringfügig ändern.

Die Ortsnetze Boden, bisher von dem Bezirksmeister, Herrn Hannappel, sowie Eschelbach, bisher von dem Bezirksmeister, Herrn Meuer, betreut, werden ab obengen. Termin von dem Bezirksmeister, Herrn Leicher, übernommen.

Bezirksstelle Siershahn, Tel. 02623/3011

nach Dienstschluß: Tel. 02602/4150

STUNDEN der VERBANDSGEMEIN DE VERWALTUNG, Rathau«, Großer Markt und Wa«j«<>* 'Neubou^a

1 8.00 bl. 12.00, 16.00 bl. 18.30 Uhr. Bauamt (G.lbach.traß.) D,en.tafl ® ^ « ^' ^utbeantworter ----

RECHANSCHL0S5E V«rband«gemelndeverwaltung 0 2602/2041, (nach Boreiti*aft.dienit. , Monta baur Nr. 108, Po.t.diedc-

«(geordneter R.u.d, 02602 / 2045, Wa...rw.,k Montabaur na* ' " h * j" ka. Montabaur Nr. 803000212, Valk.bank Montaba

M DER VERBANDSGEMEINDEKASSE i Kr.l..parka... Montabaur Nr. 500017, Na..aui.*o Sparka«. nkfurt/Moln Nr. 10800603.

an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00,

r, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. unter Nr. 026 02 / 20 41), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver-