Montabaur 6
Öffentl. Bekanntmachung -Alarmierungsplan-
Bei der Bekanntmachung in der Ausgabe Nr. 22 vom . 3.6.1977 haben sich leider Fehler eingeschlichen. Aus diesem Grunde ist eine Neuveröffentlichung notwendig.
Um Verzögerungen bis zu der Alarmierung der zuständigen Feuerwehr zu vermeiden, wäre es zweckmäßig, den Alarmierungsplan auf Seite 5 auszuschneiden und aufzuheben. Nur so kann ein schnelles Eingreifen der Feuerwehr gewährleistet werden.
gez. Klimke, Wehrleiter.
Die Verwaltung informiert
Wie ist das mit dem ruhestördnden Lärm ?
Wann darf ich was?
SCHUTZ DER NACHT- UND MITTAGSRUHE
Nach der Lärmschutzverordnung ist es unter anderem zum Schutz der Nachtruhe verboten, in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr Anlagen aller Art so zu betreiben, daß die Nachtruhe anderer gestört wird.
In Wohnhäusern gilt dieses Verbot auch in der Zeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr. Es ist fernerhin verboten, Motoren unnötig oder unnötig geräuschvoll laufen zu lassen, Fahrzeuge in niedrigen Gängen hochtourig zu fahren, Fahrzeug- oder Garagen- türen übermäßig laut zu schließen, Motorräder oder Fahrräder mit Hilfsmotoren in Toreinfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern oder Wohnblocks zu starten.
RASENMÄHER UND GARTENMASCHINEN
Beim Gebrauch von Rasenmähern oder Gartenmaschinen dürfen motorbetriebene Rasenmäher werktags nur zwischen 7.00 und 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden. Diese Beschränkung gilt auch für andere motorbetriebene Gartenmaschinen.
TO NW IFT5ERGABEGERÄTE
Tonwiedergabegeräte wie Radio- und Fernsehgeräte oder Musikboxen dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß „unbeteiligte Personen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar,, gestört werden. Zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und nachts zwischen 20.00 und 7.00 Uhr früh ist die Benutzung dieser Musikgeräte nur zulässig, wenn unbeteiligte Personen nicht gestört werden.
FEUERWERKE
Feuerwerke dürfen grundsätzlich die Dauer einer halben Stunde nicht überschreiten und müssen spätestens um 22.00 Uhr, in den Monaten Mai bis September spätestens bis 22.30 Uhr , beendet sein.
HALTEN VON HUNDEN UND SONSTIGEN TIEREN
Tiere sind so zu halten, daß niemand durch den von ihnen erzeugten Lärm derart gestört wird, daß eine Gefährdung der Gesundhe't zu befürchten ist.
AHNDUNG VON VERSTÖSSEN
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu DM 1.000,-- geahndet werden.
Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde Montabaur.
Standesamt geöffnet
Zur Erledigung von dringenden Angelegenheiten ist das Standesamt am Donnerstag, dem 16. Juni 1977, in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr geöffnet. Die übrigen Büros der Verbandsgemeinde Verwaltung bleiben an diesem Tag aus Anlaß des Betriebsausfluges für den Publikumsverkehr geschlossen.
Hund als Fundsache
Am Freitag, dem 10. Juni 1977, wurde in Montabaur ein Hund gefunden. Es handelt sich um einen jüngeren Collie, d«l nach Aussage von Passanten aus Richtung Horressen nach Mol baur gelaufen war.
Der Hund kann im Tierheim in Koblenz, Moselweiß, ln der Hohl, abgeholt werden.
V erbar.dsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Wichtige Entscheidung für Bauherren Aufwendungsdarlehen sind neuerdings vor Baubeginn zu stel
Aufwendungsdarlehen, die bisher bis zum Zeitpunkt des EiniJ ges bei der Kreisverwaltung beantragt werden konnten, müssJ ab sofort vor Baubeginn beantragt werden. Auf diese für Bau.| herren wichtige Änderung weist die Bauabteilung „Sozialer Wohnungsbau“ bei der Kreisverwaltung hin. Gleichzeitig gabl Landrat Dr. Norbert Heinen einen kleinen Überblick über dit| Wohnungsbauförderung im Jahre 1977.
Der Soziale Wohnungsbau bei der Kreisverwaltung in Montabij hat bis Mitte Mai bereits 74 Anträge auf Bewilligung eines öffentlichen Baudarlehens bearbeitet und entscheidungsreif an die Landesbank und Girozentrale in Mainz weitergeleitet,| Die Darlehenshöhe für diese Anträge beläuft sich auf rd.
2,5 Millionen DM. Bewilligt wurden davon bereits 31 Anträgi| mit einer Summe von gut 1 Million DM.
Zur Zeit liegen noch Anträge auf Bewilligung eines öffentlida Baudarlehens vor, die aufgrund fehlender finanzieller Mittel I noch nicht bearbeitet werden konnten. Für diese Anträge \ eine Mittelnachforderung in Höhe von rd. 1 Million an dasf| nanzministerium gerichtet.
Im selben Berichtsraum wurden Anträge auf Bewilligung ein« Aufwendungsdarlehens bearbeitet und an die Landesbank uni Girozentrale weitergeleitet. Hiervon sind bereits Anträge poJj entschieden mit einer Summe von gut 630.000 DM. In Bear-I beitung sind weit über 100 Anträge. Bisher konnte die Gewäl von Aufwendungsdarlehen bis zur Bezugsfertigkeit der Woh-I nung beantragt werden. Nach einem Erlaß des Finanzministfl riums müssen diese Anträge neuerdings vor Baubeginn gestelli werden. Die bereits vorliegenden Anträge sollen nach MöglicbT keit noch bis zum vom Finanzministerium vorgegebenenTet-J min (30.6.1977) bearbeitet werden.
Bauherren, die bereits mit dem Bau des Eigenheimes begonni haben, werden daher gebeten, sich bezüglich der Gewährung von Aufwendungsdarlehen umgehend mit der Kreisverwalt Bauabteilung Referat Sozialer Wohnungsbau - in Verbindung zu setzen.
Sprechtage dienstags und donnerstags vormittags von 7.30 u bis 12.00 Uhr.
Erweitertes IH «-Programm: Jetzt 96 Seminare
Von 74 auf 96 Lehrgänge und Seminare hat die Industrie- ui Handelskammer zu Koblenz ihren „Fahrplan für Fortbildung 1977/78 ausgeweitet. Von „Betriebsorganisation“ bis „Unten nehmensführung“ reichen die Stichworte, unter denen namh te Praktiker und Wissenschaftler neue Erfahrungen und Erkenntnisse in Industrie- und Handel so weitergeben, daß sie möglichst unmittelbar in die betriebliche Alltagspraxis umg'j setzt werden können.
Neu aufgenommen wurden technische Seminare für Facharl ter, ferner Kurse in Volks- und Betriebswirtschaftslehre fürl 1 genieure, Techniker, Meister und andere Führungskräfte. .
An den 74 im Fortbildungsprogramm 1976/77 angebotenen Lehrgängen und Seminaren haben über 1200 Führungskräft ( | der mittelrheinischen Wirtschaft teilgenommen.
Der neue „Fahrplan für Fortbildung“ 1977/78 steht Interest ten zur Verfügung. Dieser kann bei der IHK-Bezirksstelle M c baur, Kaiserstraße 1, Tel. 02602/5066, angefordert werden'
Staatliche Beratungs- und Weiterbildungsstelle für Land-und Hauswirtschaft
Zu jedem Monat, der Jahreszeit entsprechend auf dem Sp eli J zettel etwas Schmackhaftes zu haben - sollte sich das nicht l®! nen? I
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