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Montabaur 4
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am
Donnerstag, dem 23. Juni 1977, um 15.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung
1.
Beratung und Beschlußfassung über das neue Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald.
2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der CDU-Frak- tion zur Straßenführung im Stadtteil Horressen.
3. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Hirtengarten“ im Stadtteil Horressen.
5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Große Alberthöhe III“.
6. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf „Horresser Berg“ im Stadtteil Horressen.
7. Beratung und Beschlußfassung über die Straßenbenennung an der Lutherkirche.
8. Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Eigendorf.
9. Abgabe einer Stellungnahme zur Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Wirges gern. § 2 Abs. 4 BBauG.
10. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
11. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten.
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag.
3. Vergabe von Aufträgen.
4. Beratung und Beschlußfassung über die Jagdverpachtung.
5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
5430 Montabaur, 13. Juni 1977
gez. Mangels, Bürgermeister.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am
Montag, dem 20. Juni 1977, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am
Montag, dem 20. Juni 1977, um 19.00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer (III. Etage) des Rathauses statt.
Öffentl. Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur hat am 18. Mai 1977 für das Umlegungsgebiet „Hirtengarten“, in der Gemarkung Horressen, für einen weiteren Teil die Unanfechtbarkeit durch Beschluß festgestellt.
Unanfechtbar wurden:
Ordn.Nr. 10 mit dem Zuteilungsgrundstück 100, Flur 11, Ordn.Nr. 12 mit dem Einlagegrundstücken 1298,1323 u.1324, Flur 11, und den Zuteilungsgrundstücken 11/1, 11/2, 96 u. 97
Flur 11,
Ordn.Nr. 32 mit dem Einlagegrundstück 1327, Flur 11, und dem Zuteilungsgrundstück 101, Flur 11,
mit dem Einlagegrundstück 1326, Flur 11 und den Zuteilungsgrundstücken 98 und 99, Flur 11,
mit dem Einlagegrundstück 1296, Flur 11 und den Zuteilungsgrundstücken 13/1 u. 13/2, Flur 11,
mit dem Einlagegrundstück 1297/1 , Flur 11 und den Zuteilungsgrundstücken 12/1 und 12/2,
Flur 11,
Ordn.Nr. 41
Ordn.Nr. 49
Ordn.Nr. 55
Ord.Nr. 56 mit dem Einlagegrundstück 1322/3, Flur 11 y dem Zuteilungsgrundstück 95, Flur 11.
Gemäß § 71 Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 (BGBl 1 341) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.'
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfristtrsl die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 18.06.1977 in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72E baugesetz der bisherige Rechtszustand durch den im Umlj plan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung! neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten GrundsM ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzeinweisung der neuzugj ten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 24,0h 1977 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,Gtf Straße 9, Zimmer 7, anzuzeigen, damit in einem nochfesti genden Termin die örtliche Besitzeinweisung durch einen) auftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des LiegenschaftsU sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 11 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsjl wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsvetl festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Uni fechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des) buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtl bis einschließlich 24. Juni 1977 auf das Konto der Verbat« gemeinde Montabaur Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse ff baur unter Angabe: BU.Hirtengarten Horressen Nr. 61031 den in Spalte 21 des Auszuges aus dem Umlegungsverzeici angegebenen Betrag einzahlt, oder mit der Stadtverwaltung Montabaur Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hall
Montabaur, den 10. Juni 1977
Stadtverwaltung Umlegungsausschuß Rohrbacher Vermessungsdirektor Vorsitzender des Umlegungsausschua
Siegel
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt füll Ortsgemeinde Welschneudorf Be- und Entwässerungsarbeitl im Bereich der L 327 öffentlich aus.
Es fallen an: ca. 700 m
125
200 m 300 m 50 m 200 m
lontal
Wasserleitung, duktiler Guß 0/ Entwässerung Q 300
Entwässerung <ß 500
Entwässerung 600
Entwässerung Q> 900.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse habenl den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgij Verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 a fordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter AngabeüJ Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 der Vertj gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Mol baur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlm) ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Montag, der 4. Juli 1977, 10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verselj sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbanj gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, zureichen.
Montabaur, den 8.6.1977 Verbandsgemeindeverwaltung|
Montabaur:
gez. Mangels, Bürgermeister.
Herauigebar des Amtsblattes: Verbandsqemeinde Verwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky
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Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verleg: Verlag + Druok Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenxhausen, Rheinstr. 41, Postfach 7, Tel 0 26 24/30oi
Erscheinungsfolge : wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung : gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemein“ | Einseinummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.
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LG = Löschgruppe

