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Montabaur 7 Ordn.Nr. 8
Ordn.Nr. 9 tlw.
Ordn.Nr. 10
mit den Zuteilungsgrundstücken 208 und 209, Flur 3.
mit den Einlagegrundstücken 129, 137/126, 95/8, 130/2, 127/2 u. 127/1, Flur 3 und den Zuteilungsgrundstücken 160, 161, 171, 194, 200 u. 213,
Flur 3.
mit dem Einlagegrundstück 95/1, Flur 3 und den Zuteilungsgrundstücken 167 u. 186, Flur 3.
Ordn.Nr. 11 mit den Einlagegrundstücken 8 1/1 u. 81/2, Flur 3 und den Zuteilungsgrundstücken 193 u. 212,
Flur 3.
Ordn.Nr. 12 mit den Einlagegrundstücken 92/1 u. 93/4,
Flur 3 und dem Zuteilungsgrundstück 165,
Ordn.Nr. 13 mit dem Einlagegrundstück 96/5, Flur 3 und den Zuteilungsgrundstücken 170 u. 183, Flur 3,
Ordn.Nr. 14 mit dem Einlagegrundstück 97/6, Flur 3 und dem Zuteilungsgrundslück 173 , Flur 3,
Ordn. Nr. 15 mit dem Einlagegrundstück 84, Flur 3, und dem Zuteilungsgrundstück 210, Flur 3.
Ordn.Nr. 16 mit dem Einlagegrundstück 89 , Flur 3 und den Zuteilungsgrundstücken 202 u. 204, Flur 3, Ordn.Nr. 17 mit dem Einlagegrundstück 102/2, Flur 3 und dem Zuteilungsgrundstück 1 76 , Flur 3,
Ordn.Nr. 19 mit dem Einlagegrundstück 92/4, Flur 3 und dem Zuteilungsgrundstück 164, Flur 3,
Ordn.Nr. 20 mit dem Einlagegrundstück 86, Flur 3 und dem Zuteilungsgrundstück 199, Flur 3,
Ordn.Nr. 21 mit dem Einlagegrundstück 83, Flur 3 und dem Zuteilungsgrundstück 196, Flur 3,
Ordn.Nr. 22 mit den Einlagegrundstücken 98/2 u. 99, Flur 3 und dem Zuteilungsgrundstück 1 75, Flur 3,
Ordn.Nr. 23 mit dem Einlagegrundstück 92/3, Flur 3 und dem Zuteilungsgrundstück 189, Flur 3,
Ordn.Nr. 25 mit dem Einlagegrundstück 95/2 Flur 3 und den Zuteilungsgrundstücken 168 u. 185, Flur 3, Ordn.Nr. 26 mit den Einlagegrundstücken 87 u. 88, Flur 3 und den Zuteilungsgrundstücken 201, 206 u. 207 Flur 3,
Ordn.Nr. 27 mit dem Einlagegrundstück 91/4, Flur 3,
Ordn.Nr. 28 mit dem Einlagegrundstück 85, Flur 3 und dem
Zuteilungsgrundstück 198, Flur 3,
Ordn.Nr. 29 mit den Einlagegrundstücken 96/4 u. 97/3, Flur 3 und den Zuteilungsgrundstücken 172 u, 182,
Flur 3,
Ordn.Nr. 30 mit dem Einlagegrundstück 95/7, Flur 3 und den Zuteilungsgrundstücken 169 u. 184, Flur 3,
Ordn.Nr. 31 mit dem Einlagegrundstück 82, Flur 3 und den Zuteilungsgrundstücken 195 u. 211, Flur 3 Ordn.Nr. 32 mit dem Einlagegrundstück 97/5, Flur 3 und dem Zuteilungsgrundstück 203, Flur 3.
Gemäß § 71 wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 4.6.1977 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzeinweisung der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 13.6.1977 beim Bürgermeisteramt in Neuhäusel anzuzeigen , damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzeinweisung durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 10 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich
nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 13. Juni 1977 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur 803 000 212 bei der Nas- sauischen Sparkasse den fälligen Betrag einzahlt, oder mit der Gemeinde Neuhäusel Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
Neuhäusel, den 27. Mai 1977
Gemeindeverwaltung -Umlegungsausschuß - Siegel . gez. Rohrbacher,
Vermessungsdirektor
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet
am
MONTAG, dem 6. Juni 1977, um 20.00 Uhr
im Mehrzweckraum des Kindergartens statt.
TAGESORDNUNG
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates vom 9.3. und 4.4.1977.
2. Wahl eines Mitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuß
3. Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Ausschuß für Ortsverschönerung und Fremdenverkehr.
4. Festsetzung der zu zahlenden Entschädigung für das Ablagern von Erdaushub und sonstigem Bauschutt auf der gemeindlichen Schutthalde.
5. Beratung und Beschlußfassung über die Befestigung des Weges mit einer Tragdeckschicht entlang der Schutthalde bis zum Gemeindewald.
6. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von Zuschüssen an den Musikverein 1930 und den Sportclub 1946.
7. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung des Gemeindegrundstückes vor dem Sportplatz.
8. Beratung und Beschlußfassung über die Verwendung des gemeindeeigenen Baugrundstückes im Neubaugebiet
,,Im Altegarten“
9. Beratung und Beschlußfassung über die Vorfinanzierung der Kosten durch die Ortsgemeinde für die Verlegung des Kanals in der Schloßstraße bis zur Waldstraße.
10. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung eines Waldspielplatzes mit Bolzplatz.
11 .V erschiedenes.
11. Nichtöffentliche Sitzung:'
1. Stellungnahme zu einer Bauvoranfrage bzw. Vorberatung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
2. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Schutzhütte.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Einlegung eines Widerspruches.
4. Vergabe des Auftrages für die Befestigung des Weges längs der Schutthalde mit einer Tragdeckschicht.
5. Verschiedenes.
5411 Simmern, 25.5,1977
gez. Schneider, Ortsbürgerm.
Öffentl.Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1977 vom 24.5.1977 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der § § 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

