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Montabaur 2

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Ausgabe Nr.

23

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Montag

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3. 6.

verlegt.

Redaktion und AnzolganabtallunB

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Montabaur schreibt den Ausbau des Friedhofs­weges in Montabaur-Horressen öffentlich aus.

Es fallen an:

ca. 200 lfdm Kanalarbeiten

ca. 1000 Straße in Asphaltbauweise

ca. 150 lfdm. Wasserleitung.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­

ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Monta­baur, Bauamt, Gelbachstr. 9, ab 23.5.1977anzufordern. Die Schutzgebühr in Höhe von DM 20,- ist unter An­gabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr.

500017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforde­rung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

MITTWOCH, der 8. Juni 1977, 9.45 Uhr

Regelmäßiges Abmähender Grundstücke im Ortsbereich

Wir weisen nochmals darauf hin, daß nach § 1 der Landesverord| nung zur Verhütung von Schäden durch Pflanzen vom 27.11. 1973 (GVB1. S. 401) alle Grundstücksbesitzer und Verfügungs­berechtigten zur Bekämpfung des Unkrautes verpflichtet sind.

Die Bekämpfung ist so durchzuführen, daß eine Massenvenneh­rung und Ausbreitung, die eine landwirtschaftliche, gärtnerische I oder forstwirtschaftliche Nutzung und Pflege der Grundstücke Dritter erheblich beeinträchtigen, verhindert wird.

Gleichzeitig haben alle Grundstückseigentümer ihre im Ortsbe­reich gelegenen Grundstücke regelmäßig abzumähen, so daß eineI Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke unterbleibt.

Zudem sind Hecken und Sträucher regelmäßig so zu beschnei­den, daß kein Überhang auf Grundstücke Dritter oder auf öffent l liehe Verkehrsflächen entsteht.

Wer die Unkrautbekämpfung und das Abmähen vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 2.10. 1975 (BGBl. I S. 2592).

Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu Zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

als Ortspolizeibehörde

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstraße 9, 5430 Montabaur, einzurei­chen.

Montabaur, den 13.5.1977

gez. Mangels, Bürgermeister.

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Öffentliche Bekanntmachungen |

Straße gesperrt - Sprengarbeiten -

Die Panzerpionierkompanie 150 beabsichtigt am 3.6.1977 den ehemaligen Schießstand Montabaur im Zuge der Straße Horres­sen - Eigendorf zu sprengen.

Als Zeitpunkt ist 11.00 Uhr vorgesehen.

Aus diesem Grunde ist es notwendig das Straßendreieck Horres­sen - Eigendorf - Montabaur in der Zeit von 10.40 bis 11.20 Uhr zu sperren.

Wir bitten um Beachtung.

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr - Fronleichnam 9.6.1977

Durch den Feiertag Fronleichnam am Donnerstag, dem 9.6.1977, verschiebt sich die Müllabfuhr von Donnerstag auf Freitag und von Freitag auf Samstag.

Wir bitten um Beachtung.

Die Verwaltung informiert j

TAG DER UMWELT 1977

Anläßlich der 1. UNO-Umweltkonferenz im Jahre 1972 haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen den 5. Juni zum Tag der Umwelt proklamiert.

In Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden mit Publikums­verkehr wird durch eine Plakataktion das Umweltbewußtsein der Bevölkerung wachgehalten und auf die Erhaltung und Wiedergewinnung einer sauberen Umwelt hingewiesen werden.

Umweltschutz ist heute eine Lebensfrage der Menschheit gewor­den. Nur durch ständige Ermahnungen und Hinweise ist zu er­reichen, daß bei allen Mitbürgern das Verantwortungsbewußt­sein wachgehalten wird, in ihrem eigenen Lebensbereich den Schutz der Natur ernst zu nehmen.

Die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung in Moschheim veranstal­tet anläßlich eines Umwelttages am 5. Juni einen Tag der offe­nen Tür.

Sämtliche Einrichtungen des kreiseigenen Abfallbeseitigungs­betriebes stehen für eine Besichtigung in der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung.

Erfrischungen und ein kräftiger Mittagseintopf werden kosten­los geboten.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Montabaur.

Für d »^r?n bt ,, n V ® lband ?9 a alnd « v erwaltung Montahau r . Verantwortlich iür den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky

Emchei),unji?olo« TD° k r"ui, Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 7 , Tel 0 26 24 /S 0 61-4.

Erscheinungsfolge . wöchentlich. Bezugsmoghchkeit und Bezugabedingung : gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte dar Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden