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Die

informiert

Damit Sie informiert sind.

Oie Ortskrankpnkassen klären über das geplante Kostendämpfungsgesetz auf.

Zum Thema: Billig-Medizin

Niemand will das Einkommen der Ärzte und Zahnärzte schmälern oder ihnen etwas wegnehmen. Nur der Zuwachs der kassenärztlichen Vergü­tung soll sich künftig an der allgemeinen Steigerung der Löhne und Ge­hälter orientieren ! Ist das so unbillig ?

Die Ärzte selbst haben übrigens einen solchen Maßstab als durchaus ver­nünftig akzeptiert, als sie für die Jahre 1976 und 1977 auf freiwillige Ba sis eine Begrenzung des Honoraranstieges empfahlen.

Niemand will den medizinischen Fortschritt aufhalten, niemand eine » Zwei-Klassen-Medizin «, doch auch die Ärzte und Zahnärzte müssen einsehen, daß ihre Honorare nicht rascher steigen können als die Ein­kommen der Beitragszahler der Krankenkassen. Sonst ruinieren sie selbst das gut funktionierende System der Gesundheitssicherung in un­serem Lande. Ohne Kostendämpfung auch auf diesem Sektor ist näm­lich der Tag nicht mehr allzu fern, da die Versicherten fast die Hälfte ihres Einkommens allein für den Krankenkassenbeitrag aufbringen müßten.

Zum Thema: Einheitshonorar

Es stimmt auch nicht, daß eine einheitliche Gebührenordnung und eine bundesweite Empfehlungsvereinbarung für die Honorarverhandlungen zwischen Krankenkassen und Ärzten Schritte zur Verstaatlichung unse­res Gesundheitsweses sind. Der einheitliche Bewertungsmaßstab soll lediglich die einzelnen ärztlichen Leistungen und Verrichtungen objektiv beurteilen und eine für alle Krankenkassen gültige Grundlage für die Ver­gütung schaffen. Einheitlicher Bewertungsmaßstab bedeutet dabei ebenso wenig Einheitshonorar wie die bundesweite Empfehlungsverein­barung. Auf diesen Grundlagen werden die einzelnen Kassenarten auch in Zukunft regional unterschiedliche Vergütungssätze vereinbaren. Nebenbei bemerkt: Ausgerechnet die Ersatzkassen, die jetzt gegen die Absichten der Bundesregierung Sturm laufen, kennen die bundesweite, einheitliche Vergütung der ärztlichen Leistungen seit eh und je. Und sie kennen auch bundesweite einheitliche Beitragssätze für ihre Mitglieder, gleichgültig ob sie in medizinisch schlecht versorgten Gebieten oder in einer Großstadt wohnen, wo an jeder Straßenecke eine Arztpraxis zu finden ist und bisweilen ein Überangebot an Krankenhausbetten herrscht Wir wollen weder das Einheitshonorar noch den Einheitsbeitrag. Doch wir wünschen, daß es eine gerechte und für alle verbindliche Bewertung der ärztlichen Leistung gibt. Und eine Vergütung der Ärzte und Zahnärz­te, die sich an objektiven Maßstäben orientiert /

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Ich danke

- auch im Namen meiner Eltern - für die zahlreichen Aufmerksamkeiten anläßlich meiner

1. Heiligen Kommunion.

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