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II.BETEIL1GTEE AM UMLEGUNGSVERFAHREN

«Nach § 48 BBauG sind in dem Umlegungsverfahren Beteiligte: |1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grund­stücke;

[2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechtes an einem im Umlegungsge­biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht;

|3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechtes an dem Grundstück oder an einem das Grundstücksbelasten­den Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedi­gung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt;

, die Stadt Montabaur.

)ie unter Nr. 3 bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, an dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungs- Ausschuß zugeht.

Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsver­fahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger (§ 49 BBauG) in dieses /erfahren in dem Zustande ein, in dem es sich im Zeitpunkt des |übergangs des Rechts befindet.

5s wird aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht er- Isichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren be- Irechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Montabaur, Umlegungsausschuß |(Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur) anzumelden. Dies gilt lauch für Miet- und Pachtrechte. Werden Rechte erst nach Ab- llauf dieser Frist angemeldet, oder nach Ablauf einer gemäß § 48 lAbs. 3 des Bundesbaugesetzes vom Umlegungsausschuß gesetzten iFrist glaubhaft gemacht, so muß ein Berechtigter die bisherigen IVerhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn lder Umlegungsausschuß dies bestimmt. Der Inhaber eines Rechts, [das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung Jam Umlegungsverfahren berechtigt, muß die Wirkung eines |vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt | worden ist.

(§ 48 Abs. 3 lautet: Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so hat die Umlegungsstelle dem Anmeldenden unverzüg­lich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts zu setzen.

! Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftma­chung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen.)

III. VERFÜGUNGS- UND VERÄNDERUNGS­SPERRE

Nach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umle­gungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes (§ 71 BBauG) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses

1. Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem r Besch® Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen

werden, durch die einem anderen ein Recht zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird;

2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vor­genommen werden;

3. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;

4. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geän­dert werden.

Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich geneh­migt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeiit ten Nutzung werden von der Verfügungs­und Veränderungssperre nicht berührt.

IV. VORBEREITENDE MASSNAHMEN

Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 151 BBauG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffen­den Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unter­worfenen Grundstücke zu L ctreten, um Vermessungen, Abmar­kungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten durchzuführen.

Die Beteiligten werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, daß die örtlichen Arbeiten nunmehr durchgeführt werden und sie de­ren Ausführungen zu dulden haben.

RECHTSMITTELBELEHRUNG

Gegen den Umlegungsbeschluß und die

vorbereitenden Maßnahmen kann innerhalb eines Monats nach ortsüblicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Montabaur, Umle­gungsausschuß - (Geschäftsstelle: Katasleramt Montabaur) schrift­lich oder zur Niederschrift zu erheben.

Siegel Montabaur, den 22. April 1977

Stadtverwaltung Montabaur U in 1 egung saussch gez. Rohrbacher.

Hausfrauen-Bund Montabaur

lädt ein zur Veranstaltung am Mittwoch, dem 11. Mai.um 20 Uhr im Strandbad-Cafe.Die neuen Verkehrsregeln und all­gemeine Tips für das Verhalten mit dem Auto wird Fahrlehrer Kleine mit Vortrag und Dias und anhand von Fragen aus dem Zuhörerkreis erläutern. Gäste sind herzlich willkommen.

Kneipp-Verein Wichtige Mitteilung

Die Mitglieder des Kneipp-Vereins werden gebeten, am Mitt­woch dem 11. Mai 1977. um 19.45 Uhr zu einer kurzen wichtigen Aussprache ins Kreishaus zu kommen.

Autogene Bio-Dynamik

Der Kneipp-Verein und die Volkshochschule der Verbandsge­meinde Montabaur laden zu einem Vortragsabend am Mittwoch, dem 11. Mai 1977 um 20 Uhr ins Kreishaus ein. Gerd Wandrey, Frankfurt/M. erläutert die Methode der autogenen Bio-Dyna­mik. Unkostenbeitrag 2.00 DM. Mitglieder 1.00 DM.

Pflanzen im heimatlichen Volksleben

Am Freitag, dem 13. Mai 1977, spricht der bekannte Heimat­forscher Dr. h.c. Karl Löber, Haiger, über die Bedeutung der Pflanzen im heimatlichen Volksleben. Der Vortrag mit Licht bildern und anschließender Diskussion findet um 20 Uhr im Kreishaus statt. Der Westerwaldverein, dei Kneipp-Verein und die Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur laden hierzu herzlich ein.

Unkostenbeitrag 2.00 DM, Mitglieder o.a. Vereine 1.00 DM.

Sommerspiele in der Pfarrei St. Peter, Montabaur vom 22.7.1&77 bis 5.8.1977

Da die Stadtranderholung dieses Jahr nicht mehr durchgeführt werden kann, entschloß sich der SAJ (Sachausschuß - Jugend) der Pfarrei die Sommerspiele ins Leben zu rufen.

SOMMERSPIELE: = Gemeinsame Freizeitgestaltung für Kinder von 6-13 Jahren in einer Stufe und füi Jugendliche von 14 ?

- in der anderen Stufe.

Geplant sind z.B. Ausflüge, Spiele, Wettkämpfe.

Mitmachen kann jeder, der in der Pfarrgemeinde St. Peter wohnt. Nähere Informationen finden Sie in den Schaukästen oder werden Sie im Pfarrbüro erhalten. Anmeldeformulare liegen in der Kirche aus oder sind im Pfarrbüro erhältlich.

GESUCHT:

Erwachsene Mitarbeiter, die bereit sind, einen oder mehrere Tage mitzugestalten.

Achtung: Info-Abend für Interessenten am 24.5.1977

um 20.15 Uhr im Pfarrzentrum.

Freiw. Feuerwehr MT.-Horressen

Für alle Feuerwehrkameraden gibts wieder leckeren Schwenk­braten (orig. Idar-Obersteiner Art).