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Montabaur 17

Gottesdienstordnuiig von Samstag, dem 30. April 1977 bis Samstag, Jen 7. Mai 1977

Sonntag: -

18.00 Uhr Maieröffnungsandacht mit Prozession der Erstkommu­nikanten.

Mo. 6.00 Uhr Hl. Messe f. Ehel. Josef u. Anna Klein geh.

Krebs und + Angeh. (Stfg.)

anschl. Abfahrt nach Lourdes vom Pfarrhaus.

Bei seelsorglichen Notfällen bitte an das Kath. Pfarramt in Ruppach wenden.

Do. 16 Uhr große Aussetzung (Monstranz) u.stille Anbetung

16.30 Uhr Mai-Andacht.

BEICHTGELEGENHEIT:

Do. 14.30 Uhr Krankenbeichte, auch während d.stillen Anbe tung u.nach der Mai-Andacht f.alle.

Sa. keine Beichte u.Anbetung.

Kath. Pfarrei Ruppach-Goldhausen

Sa. 17.00 - 18.00 Uhr Beichtgelegenheit

19.00 Uhr Dankamt anl. einer Silberhochzeit So. 8.00 Uhr Amt f.d. Leb. u.Verst. d.Fam.Anton Leinz

13.30 Uhr Eröffnung der Maiandacht.

Mi. 19.00 Uhr Amt f.d. Leb.u.Verst. der

FFw Ruppach-Goldhausen anl. des Patronatsfestes.

Sa. 14.00 Uhr Brautami und Trauung Manfred Günter Henkes u.Lydia Emmi Ursel Schieferstein.

16.00 - 17.00 Uhr Beichtgelegenheit 19.00 Uhr Amt f. Karl u.Katharina DAvis.

Die Zeiten und Meßintionen der übrigen Werktagsgottes­dienste entnehme man bitte dem Pfarrbrief.

BOD EN:

Sonntag, 1.5.1977 9.00 Uhr Amt f. Ehel. Josef Sode 14.00 Uhr Eröffnung d. Maiandacht.

Sonntag, 8.5.1977 Amt f.Gebr. Höber

Die Zeiten und Messintionen der übrigen Werktagsgottesdienste entnehme man bitte dem Pfarrbrief.

Kath. Pfarramt Gackenbach-Kirchähr

So. 9.00 Uhr Beichtgelegenheit

9.30 Uhr Gottesdienst (mit Taufe)

19.00 Uhr Gemeindeandacht mit Predigt zur Eröffnung des Maienmonats.

Mo. kein Gottesdienst.

Di. 19.00 Uhr in Hübingen, Amt für Paul Ehard.

Mi. 19.00 Uhr in der Pfarrkirche, JA für Andreas Ludwig.

Do. 19.00 Uhr in Horbach, Amt für Ehel.Nikolaus Wilhelmi II 19.00 Uhr in der Pfarrkirche, Amt in der Meinung der Gottesdienstbesucher.

Sa. 19.00 Uhr Vorabendmesse, Amt für Adam und Maria Rausch.

16.00 u. 18.30 Uhr Beichtgelegenheit.

Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus zu Girod/Ww.

Sa. 19.00 Uhr Vorabendm. A.als B.-S. Messe f.eine Verst. (privat)

So. 9.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde.

13.30 Uhr (bei gutem Wetter!) Mai-Wallfahrt zu unserem Kapellchen. dort Anspr. Gebet (Mai-Eröffnung) dann zu­rück zur Pfarrkirche, sakr. Segen. Sonst um 19.30 Uhr feierl. Mai-Eröffnung in der Kirche.

Mo. 19.30 Uhr Dankamt f.Leb.u.Verst. d.Fam. Bernhard Eid.

Di. 6.55 Uhr St.Messe f. Gertr.Herzmann, deren Eltern u.

Großeltern.

Mi. 19.30 Uhr Amt.

Do. 6.55 Uhr A.od.Hl. Messe (noch offen)

Fr. 7.15 Uhr Krankenkommunion

19.30 Uhr Amt mit Segen.

Sa. 14 Uhr Brautamt u.Trauung d.Brautleute Friedhelm Schlotter u.Kath. Eid.

KVdR - worum geht es dabei eigentlich ?

informiert

Die Rentendiskussion hat auch die Krankenversicherung der Rentner I KVdR I einbezogen. Die Bundesregierung plant, die Rentenversiche­rung in diesem Ausgabenbereich zu entlasten.

Im Mittelpunkt steht die 1967 getroffene Regelung, nach der die Kran­kenversicherung 20 Prozent der Kosten, die ihr die Rentner verursachen, selbst übernehmen sollten; die restlichen 80 Prozent sollte die Renten­versicherung decken. Diese 80-prozentige Deckung war damals noch mit elf Prozent des gesamten Rentenvolumens möglich.

In den darauffolgenden Jahren mußte allerdings ein ständig größerer Teil des Rentenvolumens für die KVdR aufgebracht werden. Der Grund: Die Kosten der Rentner-Krankenversicherung stiegen im Laufe der Jahre weitaus stärker als die Renten. Heute zahlt die Rentenversicherung be­reits 17 Prozent ihrer gesamten Rentenausgaben an die Krankenkassen, deckt damit aber dennoch nicht mehr 80, sondern nur noch rund 75 Pro­zent der von den Rentnern verursachten Kosten. Die Krankenkassen tragen also nicht mehr, wie 1967 vorgesehen, ein Fünftel der KVdR- Kosten, sondern mittlerweile bereits ein Viertel.

Eine spürbare Entlastung der Rentenversicherung im Ausgabenbereich KVdR wirft deshalb eine Reihe von Problemen auf. Dazu gehört z. B. auch das der Verteilung von Zusatzlasten für die Krankenkassen. Be­kanntlich ist die Zahl der Rentner im Verhältnis zur Zahl der Allgemein­versicherten, also die sogenannte Rentnerdichte, bei den einzelnen Kas- senarten und Kassen sehr unterschiedlich. Deshalb ist im Falle der Kostenverlagerung von der Rentenversicherung zu den Krankenkassen - darauf weisen die Ortskrankenkassen besonders hin - ein Finanzaus­gleich unter den verschiedenen Kassenarten erforderlich.

Grundsätzlich jedoch sollen nach Auffassung der Ortskrankenkassen die Probleme der Rentenversicherung eben dort und nicht durch eine Kostenabwälzung auf die Krankenversicherung gelöst werden.

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