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Montabaur 9

KADENBACH:

öffentl. Bekanntmachung

Berufung als Nachfolger in den Ortsgemeinderat

Herr Helmut Klee hat mit Schreiben vom 14.3.1977 sein Mandat als Ratsmitglied des Ortsgemeinderates Kadenbach niedergelegt. Gern. § 42 Abs. 2 KWG in Verbindung mit § 67 KWO ist für das ausgeschiedene Ortsgemeinderatsmitglied als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der SPD

Herr Theo Best, Verwaltungsangestellter Mittelweg 2, 5411 Kadenbach als Nachfolger in den Ortsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gegeben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 KWO bekanntgemacht.

5411 Kadenbach, 21. März 1977

gez. Karbach, Ortsbürgermeister als Ortsgemeindewahlleiter.

NEUHAUSEL:

Flammen ist Tiermord und strafbar

Das Landespflegegesetz von Rheinland-Pfalz verbietet ganzjährig

das Abbrennen der Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen und ungenutztem Gelände,

das Abbrennen von Hecken,

das Abbrennen an Hängen.

Zuwiderhandlungen werden bestraft. In Ausnahmefällen können Sondergenehmigungen durch die untere Landespflegebehörde bei der Kreisverwaltung erteilt werden.

Alle tierliebenden und naturverbundenen Menschen sollten durch Belehrung dabei mithelfen, den Unsinn des Flämmens zu vermei­den. Ganz Unbelehrbare sollten allerdings mit einer Anzeige und hoffentlich mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Forstamt Neuhäusel

SIMMERN:

An diesem Wochenende feiert unser ältester Mit­bürger, Herr Johann Weis- brod, Schloßstraße 1, seinen 90. Geburtstag.

Der Jubilar wohnt seit seiner Geburt, am 26.3. 1887, in unserer Gemein­de. In seinem hohen Alter erfreut er sich noch bester Gesundheit und nimmt noch regen An­teil an dem Geschehen in unserer Gemeinde.

Im landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes ver­richtet der Jubilar noch leichte Arbeiten.

Man kann ihn heute noch bei Gartenarbeiten und Holzhacken an treffen.

Von 1923 bis 1942 leitete der Jubilar als Ortsbürgermeister die Geschicke unserer Gemeinde. In diesen 20 Jahren war harte Arbeit an der Tagesordnung.

Für seine Arbeit als Gemeindevorsteher sei Johann Weisbrod Dank und Anerkennung ausgesprochen.

Die Bürger unserer Gemeinde übermitteln auf diesem Wege dem Jubilar die herzlichsten Glückwünsche und wünschen alles Gute, insbesondere Gesundheit.

Am Freitagabend werden die Ortsvereine dem Jubilar ihre Glückwünsche überbringen. g eZ- Schneider, Ortsbürgermeister.

Herzlichen Glückwunsch!

öffentl. Bekanntmachung

Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk, Aktiengesell­schaft, bittet alle Grundstückseigentümer und -pächter, die Obstbaumanlagen unter Hochspannungsleitungen betrei­ben, Bäume und Sträucher, die diese Leitungen gefährden, bis zum 15.04.1977 zu entfernen oder entsprechend auszuästen. Der Abstand der Baumspitzen zum nächsten Leitungsseil darf

5 m

nicht unterschreiten.

Es wird besonders auf die Unfallgefahr für Menschen bei der Emtearbeit aufmerksam gemacht.

Falls bis zum o.g. Zeitpunkt noch Bäume oder Sträucher die Leitungen gefährden sollten, sind wir gezwungen, die notwendi­gen Arbeiten - ohne vorherige Benachrichtigung des Eigentümers- durch eigenes Personal vornehmen zu lassen. Zu dieser Maß­nahme sind wir aufgrund der Eintragung der beschränkt per­sönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch berechtigt.

Rhein.-Westf.Elektrizitätswerk Aktiengesell­schaft, Betriebsverw. Rauschermühle.

Elternversammlung Simmern

Die nächste Eltemversammlung findet am 24. März 1977 um 20.15 Uhr im Klassenzimmer 1 der Grundschule Simmern statt. Wegen der Wichtigkeit der zur Beratung anstehenden Punkte bitten wir alle Eltern um Teilnahme.

Der Eltembeirat.

Altentag 1977

Der diesjährige Altentag findet am

27. März 1977, 15.00 Uhr,im Mehrzweckraum statt. Der Pfarrgemeinderat lädt Sie herzlich zu einem gemüt­lichen Beisammensein ein.

Wie in den vergangenen Jahren wirkt auch diesmal der Männer­gesangverein mit. Für musikalische Unterhaltung ist gesorgt. Der Pfarrgemeinderat.

Musikverein 1930 Simmern Jahreshauptversammlung

Am Samstag, dem 26. März 1977, findet um 19.30 Uhr im Ver­einslokal Gaststätte Hilpisch unsere diesjährige Jahreshaupt­versammlung statt.

Alle aktiven und inaktiven Mitglieder werden hierzu herzlich eingeladen.

Der Vorstand bittet wegen der Wichtigkeit der Versammlung um zahlreiches und pünktliches Erscheinen.

Der Vorstand

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH: öffentl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet am

Donnerstag, dem 31. März 1977, um 20 Uhr in Dies, Tannenhof, statt.

TAGESORDNUNG

I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Ortsgemeinderats­sitzung vom 24.2.1977 - öffentlicher Teil -

2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege -

Benutzungssatzung Wirtschaftswege.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von

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