Deine Lohnsteuerkarte 1974 wird dringend benötigt!
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Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger, *
wußten Sie schon, welch großer Wert Ihrer Lohnsteuerkarte 1974 für Ihre Stadt bzw. Ortsgemeinde zukommt ?
Lassen Sie mich bitte hierzu einige Worte der Information an Sie richten, die ich mit einer herzlichen Bitte verbinde.
Die Städte und Gemeinden sind am Einkommensteueraufkommen beteiligt.
Entscheidenden Einfluß bei der Ermittlung des Verteilerschlüssels haben die
an das Finanzamt zurückgegebenen Lohnsteuerkarten. Besondere Bedeutung ist dem Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1974 beizumessen, da diese die Grundlage für die Berechnung der von 1978 bis 1980 geltenden Schlüsselzahlen bilden.
Durch jede zurückgegebene Lohnsteuerkarte 1974 wird eine Verbesserung dieser Schlüsselzahlen erreicht.
Obwohl bereits im Mai 1975 auf die besondere Bedeutung der Rückgabe im Amtsblatt hingewiesen und in 1976 noch einmal daran erinnert worden ist, hat das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz in einer Gegenüberstellung der ausgestellten und der zurückgereichten Lohnsteuerkarten festgestellt, daß aus einigen Gemeinden der Rückfluß überaus niedrig ist.
Betrachtet man beispielsweise die Rücklaufquote der von den Arbeitnehmern der Stadt Montabaur zurückgereichten Lohnsteuerkarten, so ergibt dies nur einen Anteil von 77,4 % der ausgestellten Lohnsteuerkarten. Dies bedeutet einen Einnahmeausfall ab 1978 von mehreren Hunderttausend Mark.
Was ist dagegen zu tun ?
Das Einkommensteuergesetz verpflichtet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte eines abgelaufenen Kalenderjahres dem Finanzamt zuzuleiten und zwar auch dann, wenn kein Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuerveranlagung gestellt wird.
Ungeachtet dieser rechtlichen Verpflichtung sollte jedoch jeder Arbeitnehmer bei Wissen um die Bedeutung seiner Lohnsteuerkarte entsprechend handeln und sie nicht etwa aus Gleichgültigkeit zurückbehalten. Er ist sonst mitverantwortlich, wenn seiner Gemeinde Zuweisungen vorenthalten werden, auf die die Gemeinde für die Erfüllung ihrer Aufgaben dringend angewiesen ist.
Ich richte daher meine herzliche Bitte an alle Arbeitnehmer, die noch im Besitz ihrer Lohnst euer karte 1974 sind, diese umgehend zurückzugeben. Das kann dadurch geschehen, daß Sie dieselbe dem Finanzamt oder der Verbandsgemeindeverwaltung übersenden oder ihrem Ortsbürgermeister zur Weiterleitung übergeben.
Helfen Sie durch Ihren Beitrag mit, die Finanzkraft Ihrer Heimatgemeinde zu stärken. Ihre Gemeinde dankt es Ihnen durch eine bessere Leistungsfähigkeit
Mit freundlichen Grüßen VERBA NDSGEMEINDE VER WA L TUNG i. V. Reusch, I Beigeordneter

