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Montabaur -11-

HEILBERSCHEID Eltern haften für ihre Kinder

In letzter Zeit sind verschiedene Fälle von grobem Unfug aufgetreten, die Anlaß geben, darauf hinzuweisen, daß die Eltern für ihre Kinder voll haftbar sind für Schäden jeglicher Art, die Minderjährige anstellen.

An der Eingangstüre der Schule wurden willkürlich ärgernis­erregende Schäden angerichtet, so daß die Türe nur noch mit größter Mühe und Zeitaufwand geöffnet werden konnte.

Hochsitze wurden teils schwer beschädigt, teils ganz zerstört. Es muß mit aller Entschiedenheit darauf hingewiesen werden, daß das Betreten der Hochsitze verboten ist. Jagdpächter als Eigentümer der Hochsitze und ihre beauftragten Leute alleine haben das Recht zum Betreten dieser Anlagen.

Am Schulgebäude und im Schulgelände hat außerhalb der Schulzeit keiner was verloren. Der nahegelegene Sportplatz und Kinderspielplatz bieten den Kindern genug Gelegenheit, sich zu tummeln und abzureagieren.

Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder mit Nachdruck noch­mals zu belehren, um derartige Vorkommnisse zu verhindern.

gez. Bendel, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN Herzlichen Dank !

Herrn Konrektor Stippler und seinen Schülern für die Durch­führung der Blindensammlung 1977. Dem Bund der Kriegs­blinden konnte ein Betrag von 141,5o DM überwiesen, werden.

Perne, Ortsbürgermeister

§ 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

5431 Niedererbach, 19. Februar 1977 (S) In Vertretung: gez. Kolodziej

I. Ortsbeigeordneter

Bauliche Gestaltung der Leichenhalle

Der Ortsgemeinderat sprach sich in seiner Sitzung am 25.2.

1977 einhellig für die Gestaltung der Leichenhalle in der Form der Planung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur aus.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verbandsgemein­deverwaltung mit der Planerstellung für die Leichenhalle und mit der Erstellung der Statik.

Antrag des Sportvereines auf Erweiterung der Straßenbe­leuchtung zum Sportplatz

Der Sportverein 192o Niedererbach e.V. hat beantragt, die Straßenbeleuchtungsanlage zum Sportplatz zu erweitern. Der Ortsgemeinderat diskutierte über diesen Antrag und kam zu dem Ergebnis, daß vor einer Entscheidung überprüft werden soll, ob die Lampe am Sportplatz um zwei weitere Straßen­leuchten im Gemeindegebiet im Haushaltsplan 1977 finanziert werden können.

NOMBORN

Obst- und Gartenbauverein

Die diesjährige Generalversammlung des Obst- und Gartenbau­vereins findet am Sonntag, dem 6.3.1977, um lo.oo Uhr in der Gastwirtschaft Flach statt.

Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Spielmannszug Nentershausen

Am Samstag, dem 5. März 1977, findet unsere Jahreshaupt­versammlung im Vereinslokal E. Arnold statt.

Beginn 2o.oo Uhr. Dazu laden wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder recht herzlich ein. Wir bitten um zahlreiches Erschei­nen, da Vorstandsneuwahlen stattfinden.

Deutsches Rotes Kreuz - OV Nentershausen

Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am 24.3.1977 um 2o.oo Uhr im Gasthaus Ohly laden wir Sie recht herzlich ein.

Auf der Tagesordnung dieser satzungsgemäßen Versammlung stehen u.a. der Kassenbericht 1976 sowie die Wahl des Beisit­zers aus Görgeshausen.

Wir bitten um vollzähliges Erscheinen.

6ELBACHHÖHEN

Anmeldung der Kindergartenkinder für den Kinder­garten Niederelbert

Alle Kinder die bis zum 3o.6.1974 geboren sind und den Kindergarten besuchen sollen, möge man sofort, spätestens bis zum 31. März 1977, im Kindergarten Niederelbert anmelden.

NIEOERERBACH öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Fried­hofs- und Bestattungswesen vom 19. Februar 1977

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) und der §§ 1, 2, und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) die fol­gende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichts­behördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreis­verwaltung des Westerwaldkreises vom 14. Februar 1977 hier­mit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.7.1974 wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 Buchst, a) erhält folgende Fassung:

a) Für Personen ab vollendetem 10. Lebens­jahr 24o,oo DM

2. in § 3 Abs. 7 Buchst, e) wird das Wort "Leichenträger gestrichen.

OAUBACH

Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes liegt für die Ortsgemein­de Daubach ein Informationsschreiben der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur zum Thema

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Wir bitten um Beachtung.

Wir gratulieren zum Geburtstag im März !

Frau Anna Hofmann geb. Nattermann wird am 5. März 1977 73 Jahre und Herr Peter Haberstock wird am 31. März 1977 70 Jahre alt.

Zum Wiegenfest wünscht die Gemeinde Daubach Gesundheit und Wohlergehen.

Frink, Ortsbürgermeister

HOLLER Wir gratulieren !

Frau Paula Neuroth, Am Kissel 5, wird am 3.3.1977, 70 Jahre , alt;

Frau Maria Groß, Hauptstr. 12, wird am 4,3.1977, 70 Jahre |j alt;