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Montabaur - 7 -

Kaltenhäuser. Zur Information der Bürger stehen ebenlalls die Verbandsgemeinderatsmitglieder der Augst zur Verfügung. Alle Bürger von Neuhäusel und der Augst sind zu diesem In­formationsgespräch herzlich eingeladen.

MGV Constantia 1873 Neuhäusel

SÄNGERFAHRT

Wir erinnern noch einmal an die Anmeldung zur Sängerfahrt. Letzter Termin ist der 6. März 1977. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Am Sonntag, 2o. März 1977,.oo Uhr, findet im Saalbau Kaltenhäuser unser Konzert statt. Der Kartenvorverkauf beginnt in den nächsten Tagen.

Die nächste Chorprobe (Klavierprobe!) beginnt pünktlich 2o.3o Uhr am Freitag.

SIMMERN

öffentliche Bekanntmachung - Einladung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates und des Bauaus­schusses Simmern, die mit einer Ortsbesichtigung verbunden wird, findet am

Mittwoch, dem 9. März 1977, um 17.oo Uhr

statt.

Treffpunkt: GemeindeplatzAm Schulhoff

TAGESORDNUNG: öffentliche Sitzung

Beratung und Beschlußfassung über die Umgestaltung des Ge­meindeplatzesAm Schulhoff

5411 Simmern, 1.3.1977

gez. Schneider, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung ,

Parken auf dem Bürgersteig

Nach der Fertigstellung der Kreisstraße ist zu beobachten, daß fortwährend Kraftfahrzeuge auf dem neu hergestellten Bürger­steig parken.

Nach § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Bürgersteigen grundsätzlich verboten.

Es kann nicht angehen, daß die mit erheblichem Kostenaufwand hergestellten Bürgersteige, die baulich nicht für ein Beparken mit Kraftfahrzeugen geeignet sind, durch diese Unsitte wieder beschädigt werden.

Sollte dieser Appell wieder ohne Beachtung bleiben, werden die Zuwiderhandelnden zur Anzeige gebracht.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Bericht aus der Sitzung des Oirtsgemeinderates

Nach Genehmigung der Niederschrift über aie Sitzung des Orts­gemeinderates vom 13,12.1976

befaßte sich der Ortsgemeinderat mit der Festsetzung der Um­lage für die Bullenhaltung, und zwar für das Jahr 1976.

Die im Kalenderjahr 1976 entstandenen Kosten für die Haltung der beiden Zuchtbullen beläuft sich auf insgesamt 3,9o4,oo DM, Diese Kosten werden auf die Anzahl der weiblichen Tiere, die am 1.2.1976 gezählt wurden und 2o2 Stück betragen haben, umgelegt. Die Umlage für jedes weibüches Tier wurde somit auf 19,33 DM festgesetzt.

Die Ortsgemeinde gewährt zu dieser Umlage einen Zuschuß in Höhe von 4,33 DM, so daß von den Tierhaltern ein Betrag von 15,oo DM je Stück w. Tier zu zahlen ist. Dieser Betrag wurde bereits im Haushaltsjahr 1976 erhoben.

Bei einer Gegenstimme stimmte der Ortsgemeinderat der Um­lage von 19,33 DM und dem Zuschuß in Höhe von 4,33 DM je Stück weibliches Tier, zu.

Änderung und Erweiterung der BebauungspläneIm Alte - garten undSaure Wiesen

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, die mit der Ände­rung und Erweiterung der o.g. Bebauungspläne beauftragt ist, hatte das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt und das Ergebnis dem Ortsgemeinderat zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Änderung des BebauungsplanesIm Altegarten sieht vor, daß die Mindestgröße der im Geltungsbereich dieses Bebauungs­planes liegenden Baugrundstück von bisher 57o qm auf 5oo qm festgesetzt wird und für das Gemeindegrundstück Nr. 229, Koblenzer Straße /Ecke Im Altegarten, das als Spielplatz ausgewiesen ist, eine überbaubare Fläche ausgewiesen wird.

Bei der Erweiterung des BebauungsplanesSaure Wiesen soll eine Teilfläche der angrenzenden Waldparzelle Nr. 9/1 in Flur 5 für die Anlegung eines Kinderspielplatzes mit Bolzplatz aus­gewiesen werden.

Einstimmig hat der Ortsgemeinderat den vorgebrachten Be­denken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zuge­stimmt.

Die Abteilung Tiefbau /Untere Wasserbehörde hat darauf hinge­wiesen, daß die Schmutzabwässer bis zur Errichtung einer zen­tralen biologischen Kläranlage in Kleinkläranlagen (Hausklär­gruben ) teilbiologisch geklärt und dem Ortskanal zugeführt werden.

Die gleichen Bedenken hat das Gesundheitsamt vorgetragen.

Das Katasteramt hat auf die Änderung einiger Parzellen- Nummern hingewiesen.

Das Forstamt Neuhäusel hat darauf hingewiesen, daß für die in Anspruch zu nehmende Waldfläche ein Antrag auf Nutzungs­änderung zu stellen ist.

Stellungnahme zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemcin- de Montabaur insbesondere für den Bereich der Ortsgemeinde Simmern .

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes , der bereits vom Verbandsgemeinderat behandelt wurde und grünes Licht erhalten hat, lag dem Ortsgemeinderat zur Stellungnahme vor

Der Ortsgemeinderat hatte in 1976 bereits zweimal die Ge­legenheit zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen und konnte feststellen, daß die Vorstellungen der Ortsgemeinde, bis auf die Ausweisung von Bauerwartungsland, in diesem Plan berück­sichtigt sind.

Sollte die rege Bautätigkeit und die Nachfrage von Baugrund­stücken auch in den kommenden Jahren anhalten, wird die Ausweisung von weiterem Bauerwartungsland erforderlich.

Die Verbandsgemeinde hat in Aussicht gestellt, daß in diesem Falle der Flächennutzungsplan rechtzeitig fortgeschrieben wird.

Einstimmig hat der Ortsgemeinderat dem vorliegenden Ent­wurf zugestimmt,

Neugestaltung des GemeindeplatzesAm Schulhoff

Bereits in der Sitzung am 12.lo.1976 wurde angeregt, den Gemeinde­platzAm Schulhoff bedingt durch den Ausbau der Orts­durchfahrt, neu zu gestalten.

Ortsbürgermeister Schneider berichtete über die Verhandlungen mit der Verbandsgemeindeverwaltung und dem Straßenbauamt wegen Errichtung der seit längerem geplanten Toilettenanlage und wegen der Omnibushaltestelle.

Das Straßenbauamt Diez hat aufgrund einer gemeinsamen Orts­besichtigung mit Schreiben vom 24.11.1976 angeregt, die Haltestelle auf dem Gemeindeplatz außerhalb der Fahrbahn der K 113 anzulegen und zu befestigen. Da der Kreis Wester­wald die Anlegung von Omnibushaltestellen finanziert, wurde in Aussicht gestellt, daß der Kreis die von ihm aufzu­bringenden Kosten für eine Omnibushaltestellenbucht der Ortsgemeinde Simmern als Kostenbeitrag zur Verfügung stellt.

Für die Errichtung der Toilettenanlage für die Freiwillige Feuerwehr hat sich die Verbandsgemeinde bereiterklärt, die Sachkosten zu übernehmen