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Montabaur - 3 -

lfd. Nr. 1 Flur 9, Flurstück 988

Wiese in der Schneewiese, 3. Gewann = 7,46 ar

lfd. Nr. 6 Flur 5, Flurstück 1945/5

Ackerland Trunkenbom, 3. Gewann = lo,12 ar

Verkehrs werte: Flurst. 988 = 56o,oo DM

Flurst. 1945/5 = 1.215,oo DM.

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.8.1976 in das Grundbuch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals Herr Kurt Baldus, geb. 26.9.1935, in Dernbach, eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grund­stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des bean­spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zube­hörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteiger­ten Gegenstandes.

gez. Fischer, Rechtspfleger

(Siegel) Ausgefertigt: Mekodar - Justizangestellte - als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

öffentliche Bekanntmachung

für die Ortsgemeinden Gackenbach, Welschneudorf, Nieder­elbert und Montabaur, Stadtteil Eschelbach

In den Flurbereinigungsverfahren Gackenbach und Welschneu­dorf sowie den Zusammenlegungsverfahren Niederelbert und Eschelbach liegen die geprüften und abgeschlossenen Kassen- unterlagen des Rechnungsjahres 1976 in der Zeit vom 21. Februar 1977 bis einschließlich 7. März 1977 zur Einsicht­nahme für die Beteiligten bei dem betr. Ortsbürgermeister bzw. für Eschelbach bei dem Vorsteher der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Alwin Wörsdörfer, Eschelbach, Dalienstraße 2, offen.

Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften Jahresrech­nung müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Offenlegung beim Kulturamt 543o Montabaur, Limburger Straße 11, vorgebracht werden.

Der Kulturamtsvorsteher: Im Aufträge: gez. Stahl

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Manöver der Bundeswehr

Eine Einheit der Bundeswehr beabsichtigt, in der Zeit vom 15.2. - 17.2.1977 ein Manöver im Raum Montabaur - B 49 - Limburg - B 54 - Bad Schwalbach - B 26o - Nassau durchzu­führen.

An dem Manöver nehmen 80 Soldaten mit 50 Räderfahrzeugen und 2 Hubschraubern teil.

Mit den Hubschraubern werden Flüge zwischen Montabaur und Bad Schwalbach durchgeführt.

Für evtl, auftretende Belästigungen durch Fluglärm oder Ver­kehrsbehinderungen wird die Bevölkerung um Verständnis gebeten.

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Die Verwaltung informiert

Wichtig für Landwirte, die Bezieher von Gasöl-Ver- billigung sind - Anträge auf Gewährung der Gasöl- Verbiliigung für das Kalenderjahr 1978

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Nach § 9 des Gasöl-Verwendungsgesetzes - Landwirtschaft­müssen die Anträge für das Kalenderjahr 1978 bis spätestens 15. Februar 1977 (Ausschlußfrist) abgegeben sein.

Anträge, die nach dem 15.2.1977 eingehen, können grund­sätzlich keine Berücksichtigung finden, so daß in diesen Fällen für das Kalenderjahr 1978 keine Verbilligung gewährt wird.

Sofern im Jahre 1976 kein Gasöl bezogen bzw. verbraucht wurde, bitten wir, den Antrag auf jeden Fall einzu - reichen und mit dem Vermerkkein Zukauf oder kein Ver­brauch zu versehen.

Sofern durch den Antragsteller Nachbarschaftshilfe geleistet wurde, kann der dabei entstandene Verbrauch nur anerkannt werden, wenn die entsprechende Bescheinigung über die ge­leistete Nachbarschaftshilfe dem Antrag beigefügt ist.

Bei Abgabe der Anträge 1977 hat sich unter anderem gezeigt, daß die vorgelegten Bezugsquittungen nicht immer den gesetz­lichen Bestimmungen entsprechen. Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, daß z.B, Quittungen aus Registrierkassen in Tankstellen nur anerkannt werden können, wenn auf ihnen Name und Anschrift des Empfängers eingetragen und sämt­liche Angaben durch Unterschrift des Lieferanten bestätigt sind.

Verschiedentlich wurden durch die Antragsberechtigten Ein­tragungen im schwarz umrandeten Teil des AntragesArbeits­spalte vorgenommen. Es wird gebeten, in diesem Teil keine Eintragungen vorzunehmen. Sofern der Verbrauch im Jahre 1976 höher liegt als die festgesetzte Verbilligungsmenge, ist der Mehrverbrauch in diesem Jahre auf der Rückseite zu begrün­den. In vielen Fällen, in denen gegen Ende des J ahres noch größere Mengen an Gasöl bezogen wurden, war kein Restbe­stand angegeben worden. Ein etwaiger Bestand wurde in diesen Fällen dann oft beim nächsten Antrag in der Zeile Anfangsbestand angegeben

Wir bitten daher, Restbestände unbedingt im Antrag anzuge­ben. Wie bereits erwähnt, bitten wir, auch wenn kein Zukauf oder Verbrauch im Jahre 197 6 Vorlagen, den Antrag abzugeben, da ja mit diesem Antrag die Bei­hilfe für das Jahr 1978 beantragt wird und bei Nicht­abgabe keine Beihilfe für dieses Jahr gewährt werden könnte.

Um Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge zu ver­meiden, bitten wir ferner, die Anträge sorgfältig auszufüllen, zu unterzeichnen (Unterschrift muß durch den Antragsberech­tigten selbst erfolgen) sowie die entsprechenden Rechnungen, Lieferbescheinigungen und ggf. Bescheinigung über geleistete Nachbarschaftshilfe beizufügen.

Ist der Antragsteller nicht Inhaber des auf dem Antrag ausge­druckten Kontos, bitten wir, eine entsprechende Änderung vor­zunehmen und ein eigenes Konto anzugeben.

Sofern der Betrieb aufgegeben oder verpachtet wurde, ist der ausgehändigte Antrag mit dem entsprechenden Vermerk, seit wann der Betrieb aüfgegeben bzw. verpachtet wurde, zurückzu­geben.

Fundgegenstände

Bei der Verbandsgemeinde Montabuar wurden nachfolgende Gegenstände als Fundsachen abgegeben bzw. gemeldet:

1. 1 Kinderfahrrädchen (Fundort Sauertal)

2. 1 Taucheruhr ohne Armband

3. 2 Damenarmbanduhren

4. 1 Ehering

5. 1 Rodelschlitten

6. 1 Herrenarmbanduhr

7. 1 schwarze Briefmappe mit Bargeld und Müllmarke