Montabaur 11 einer Leichenhalle.
Es wurden zwei Modelle vorgelegt. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, für beide Ausführungen der Leichenhalle zunächst eine Kostenermittlung zu erstellen.
Zuschuß zum Schullandheimaufenthalt
Des weiteren beschloß der Ortsgemeinderat die Gewährung eines Zuschusses für die Volksschüler der Ortsgemeinde Niedererbach für den Schullandheimaufenthalt 1977 in Höhe von 4,- DM pro Tag und Kind zuzüglich eines einmaligen Betrages von 25,- DM pro Kind.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Die Friedhofsgebührensatzung wurde insofern geändert, daß nach Inkrafttreten der Änderungssatzung die Gebühr für die Erstbestattung von Leichen auf dem Gemeindefriedhof für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr auf 240,-DM festgesetzt wurde. Die Änderungssatzung wird nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung an dieser Stelle veröffentlicht.
Weitere Beschlüsse des Ortsgemeinderates:
- Zustimmung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange.
Es wurde jedoch darauf hingewiesen, daß die Ausweisung eines Teilstückes des Bauerwartungslandes „Am Löhn“ im Plan werk fehlt.
• Aufnahme eines kurzfristigen Kredites über 171.000,- DM zur Teilfinanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes.
NIEDERERBACH:
Sprechstunden auf dem Bürgermeisteramt
Die Sprechstunden auf dem Bürgermeisteramt in der Ortsgemeinde Niedererbach sind nach wie vor montags und donnerstags von 18.00 bis 19.30 Uhr.
Der Schornsteinfeger gibt bekannt, daß in der Ortsgemeinde Niedererbach ab 15.Febr.1977 die Ölfeuerungsanlagen überprüft
werden.
gez. Unterschrift,
1. Ortsbeigeordneter.
GELBACHHÖHEN
DAUBACH:
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag im Februar
Frau Maria Müller, wird am 6. Febr. 74 Jahre alt,
Frau Maria Stahlhofen geb.Weber, wird am 10. Febr. 74 Jahre
ait,
Frau Maria Klug geb. Hofmann wird am 22. Febr. 83 Jahre alt, Frau Elisabeth Stahlhofen geb. Zirvas wird am 24. Febr. 80 Jahre alt,
Frau Susanne Müller wird am 28. Febr. 71 Jahre alt.
All'diesen betagten Damen wünsche ich namens der Gemeinde
weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.
B . . . . , .. Frink, Ortsbürgermeister.
Brennholzbedarf anmelden
Wer 1977 wieder Brennholz von der Gemeinde kaufen will, mag dies bis 15. Februar 1977 beim Ortsbürgermeister anmelden. Das Holz ist im Hinterschlägelchen und wird wie immer der Reihenfolge der Anmeldung und den Nummern nach in einem späteren Termin verteilt.
Anträge für Lohnsteuer jahrenusgleich sind beim Ortsbürger * meister vorrätig. Frink, Ortsbürgermeister.
Haushaltsatzung 1977 verabschiedet
Der Rat der Ortsgemeinde Daubach hat in seiner Sitzung am 26.1.1977 der vorgelegten Haushaltssatzung mit dem -plan für das Haushaltsjahr 1977 zugestimmt.
Der Haushaltsplan wurde im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben auf 174.000,•* DM und im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben auf 403.000,- DM
festgesetzt. Kredite wurden nicht veranschlagt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen v/urde auf 20.000 DM festgesetzt.
Weitere Beschlüsse des Ortsgemeinderates:
- Zustimmung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur,
- Aufnahme eines Kredites für das Haushaltsjahr 1976 in Höhe von 112.000,- DM zur Teilfinanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes.
HOLLER:
Sammlung für den Fastnachtsumzun
Wie in den Vorjahren wird zur Teilfinanzierung der Unkosten für den Fastnachtsumzug wieder eine Haussammlung durchge- fiihrt. Ich bitte daher die Bevölkerung um eine Spende, für das von der Gemeinde und den Ortsvereinen organisierte Fastnachtstreiben am Sonntag vor Fastnacht, das sehr nachhaltig von der Bevölkerung begrüßt wird.
Vielen Dank. Molsberger, Ortsbürgermeister.
STAHLHOFEN: öffentl. Bekanntmachung
BEBAUUNGSPLAN „Im Rosengarten“ der Ortsgemeinde Stahlhofen, hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 21.1.1977 Az. 610-13 nachstehende »Genehmigung erteilt:
Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit der Ortsgemeinde Stahlhofen gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVB1. S. 181) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Planurkunde,
b) Text,
c) Begründung.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 18.8.1976 (BGBL I S. 2256) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 4:
Flurstücke: 229/1, 229/2, 230, 231, 232, 233, 234, 235,
236, 237, 238, 239, 240, 241/1, 241/2, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 1/257, 258, 259,, 260/1, 260/2, 261A, 261/2, 262/1, 262/2, 263/1, 263/2, 264/1, 264/2, 265/1, 265/2, 266/1, 266/2, 267/1, 268/1, 269/3, 270/6, 270/5, 270/7, 270/8. 274/2, 274/3,1953,1954, 1955.
Flur 13
Flurstücke: 891, 899, 900, 909, 2029 teilw.
Stahlhofen, den 28. Jan. 1977
Pehl, Ortsbürgermeister.
Wir gratulieren
Amalie Slapa, Kirchstraße, wurde am 1.2. 75 Jahre alt, Elisabeth Neuroth, Ringstraße wurde am 3.2. 81 Jahre alt.
Die Gemeinde überbringt Ihnen hiermit die herzlichsten Glückwünsche und wünscht weiterhin Gesundheit und einen zufriedenen Lebensabend.
Pehl, Ortsbürgermeister.
Schiedsmannsbezirk Stahlhofen
Durch Beschluß des Präsidiums des Landgerichts in Koblenz wurde die Berufung des Herrn Josef Mies, Ringstr. 26, zum

