Montabaur 5
36 weibliche
Aus den Gemeinden
Öl
MONTABAUR
Öffentliche Bekanntmachung
Zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für die Errichtung einer 20 kV-Freileitung in der Gemarkung Montabaur zu Gunsten der Firma Kevag in Koblenz hat Rechtsanwalt Dr. jur. Stumpf, Koblenz, auf Grund des § 11 des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft vom 13.12.1935 (RGBl. I S. 1451) - EnerGWG - in Verbindung mit den §§11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.4.1966 (GVB1.
S. 103) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 27.6.1974 (GVB1. S. 290) den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung und zugleich gemäß §38 LEnteigG den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigte Grundstücksfläche gestellt.
Von der Maßnahme wird folgendes Grundstück der Gemarkung Montabaur berührt:
Flur: Parz.Nr. Größe in Schutzstreifen- Grundbuch
qm fläche in qm: Band: Blatt
3 20/457 2224 690 17 807
EIGENTÜMER:
Heinrich Kespe, Wiedstraße 19, 5430 Montabaur.
Gemäß § 31 und § 38 LEnteigG ist der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag sowie der Termin zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen auf
Dienstag, den 8. März 1977, nachmittags um
14.00 Uhr in Montabaur, kleines Besprechungszimmer der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus, III, Stock, anberaumt worden.
Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.
Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, daß auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann.
Az. 411-1-11-2/76 5400 Koblenz, den 19. Januar 1977
Bezirksregierung Koblenz Siegel Im Auftrag: gez. Wirtz
Oie Kriminalpolizeiinspektion des Westerwaldkreises veröffentlicht aus der kriminalstatistik für den Bereich der Stadt Montabaur interessantes Zahlenmaterial:
I.
Im Jahre 1976 wurden im Stadtgebiet Montabaur insgesamt
statistisch zu erfassende Straftaten bekannt, so daß eine Steigerung um
547 (432) .
115 = 26,7%
zu verzeichnen ist.
Hiervon konnten
265 (166)
Straftaten geklärt werden, was einer Aufklärungsquote von
48,4% (38,4%)
entspricht.
Die Aufklärungsquote konnte somit um
10 %
gesteigert werden.
Insgesamt wurden bei der Aufklärung dieser Straftaten
260
Tatverdächtige ermittelt, und zwar
224 männliche
und
und Personen.
Davon waren 20
nichtdeutsche Täter, was einem
Anteil von 7,7%
entspricht.
II.
Hinsichtlich der Eigentumskriminalität wurden
insgesamt 362 (290)
einfache und schwere Diebstähle
bekannt, was einer Steigerung zum
Vorjahr von 72 = 24,82 %
Vorgängen entspricht.
Geklärt wurden 114 (35)
Diebstähle, was einer Aufklärungsquote von 31,5% (19%)
entspricht.
Auch in diesem Deliktsbereich konnte somit die Aufklärungs
quote, trotz eines Mehranfalles von 72 Diebstählen, um 12,5 %
gesteigert werden.
Der Anteil der Diebstähle an der Gesamtzahl der bekannt gewordenen Delikte beträgt 66,18 %.
III.
Aufschlüsselung der Straftaten
nach Deliktsbereichen
Sexualdelikte:
7 geklärt
7
=
100 %
Rohheitsdelikte
darunter:
21 geklärt
19
=
90,5 %
Raub, räub.Erpressung:
3 geklärt
2
=
66,7 %
Handtaschenraub:
1 geklärt
1
100 %
Körperverletzung:
darunter:
15 geklärt
14
—
93,3 %
Gefährl. und schwere
Körperverletzung: Vorsätzliche leichte
3 geklärt
3
=
100 %
Körperverletzung
6 geklärt
5
=
83,3 %
Bedrohung:
3 geklärt
3
-
100 %.
Betrug:
darunter:
57 geklärt
57
100 %.
Waren- und Warenkre-
ditbetrug:
19 geklärt
19
=
100%
Geld- und Geldkreditbetrug
13 geklärt
13
=
100 %
Leistungser
schleichung:
1 geklärt
1
=
100 %
Unterschlagung
3 geklärt
3
=
100 %
Urkundenfälschung
11 geklärt
10
=
90,9 %
Versuchte Erpressung 1
Widerstand und Straftaten gegen die öffentl.Ord-
nung
10 geklärt
9
= 90 %
Begünstigung und Hehlerei
4 geklärt
4
= 100%
Brandstiftung
7 geklärt
4
= 57,1%
darunter:
Vorsätzliche Brandstiftung
3 geklärt
2
= 66,7 %
Verletzung der Unterhaltspflicht 3 geklärt 3 = 100 %
Beleidigung 6 geklärt 4 = 66,7 %
Sachbeschädigung 31 geklärt 8 = 25,8 %
Rauschgiftdelikte: 14 (9) geklärt 13 (9) = 92,9 %
Straftaten gegen das Ausländergesetz: 1 geklärt
Waffengesetz 2 geklärt
1
2
= 100%.
= 100%.
Brennholzverkauf
Die Stadt Montabaur verkauft ab sofort aus dem Stadtwald Buchen-Brennholz und Birken-Kaminholz.

