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Montabaur 5

36 weibliche

Aus den Gemeinden

Öl

MONTABAUR

Öffentliche Bekanntmachung

Zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für die Errichtung einer 20 kV-Freileitung in der Gemarkung Monta­baur zu Gunsten der Firma Kevag in Koblenz hat Rechtsanwalt Dr. jur. Stumpf, Koblenz, auf Grund des § 11 des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft vom 13.12.1935 (RGBl. I S. 1451) - EnerGWG - in Verbindung mit den §§11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.4.1966 (GVB1.

S. 103) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 27.6.1974 (GVB1. S. 290) den Antrag auf Durchführung eines Enteignungs­verfahrens mit Festsetzung der Entschädigung und zugleich gemäß §38 LEnteigG den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigte Grundstücksfläche gestellt.

Von der Maßnahme wird folgendes Grundstück der Gemarkung Montabaur berührt:

Flur: Parz.Nr. Größe in Schutzstreifen- Grundbuch

qm fläche in qm: Band: Blatt

3 20/457 2224 690 17 807

EIGENTÜMER:

Heinrich Kespe, Wiedstraße 19, 5430 Montabaur.

Gemäß § 31 und § 38 LEnteigG ist der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag sowie der Termin zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammen­hängenden Fragen auf

Dienstag, den 8. März 1977, nachmittags um

14.00 Uhr in Montabaur, kleines Besprechungs­zimmer der Verbandsgemeindeverwaltung, Rat­haus, III, Stock, anberaumt worden.

Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.

Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzu­nehmen.

Es wird darauf hingewiesen, daß auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann.

Az. 411-1-11-2/76 5400 Koblenz, den 19. Januar 1977

Bezirksregierung Koblenz Siegel Im Auftrag: gez. Wirtz

Oie Kriminalpolizeiinspektion des Westerwaldkreises veröffent­licht aus der kriminalstatistik für den Bereich der Stadt Monta­baur interessantes Zahlenmaterial:

I.

Im Jahre 1976 wurden im Stadtgebiet Montabaur insgesamt

statistisch zu erfassende Straftaten bekannt, so daß eine Steigerung um

547 (432) .

115 = 26,7%

zu verzeichnen ist.

Hiervon konnten

265 (166)

Straftaten geklärt werden, was einer Aufklä­rungsquote von

48,4% (38,4%)

entspricht.

Die Aufklärungsquote konnte somit um

10 %

gesteigert werden.

Insgesamt wurden bei der Aufklärung dieser Straftaten

260

Tatverdächtige ermittelt, und zwar

224 männliche

und

und Personen.

Davon waren 20

nichtdeutsche Täter, was einem

Anteil von 7,7%

entspricht.

II.

Hinsichtlich der Eigentumskriminalität wurden

insgesamt 362 (290)

einfache und schwere Diebstähle

bekannt, was einer Steigerung zum

Vorjahr von 72 = 24,82 %

Vorgängen entspricht.

Geklärt wurden 114 (35)

Diebstähle, was einer Aufklärungs­quote von 31,5% (19%)

entspricht.

Auch in diesem Deliktsbereich konnte somit die Aufklärungs­

quote, trotz eines Mehranfalles von 72 Diebstählen, um 12,5 %

gesteigert werden.

Der Anteil der Diebstähle an der Gesamtzahl der bekannt gewordenen Delikte beträgt 66,18 %.

III.

Aufschlüsselung der Straftaten

nach Deliktsbereichen

Sexualdelikte:

7 geklärt

7

=

100 %

Rohheitsdelikte

darunter:

21 geklärt

19

=

90,5 %

Raub, räub.Erpressung:

3 geklärt

2

=

66,7 %

Handtaschenraub:

1 geklärt

1

100 %

Körperverletzung:

darunter:

15 geklärt

14

93,3 %

Gefährl. und schwere

Körperverletzung: Vorsätzliche leichte

3 geklärt

3

=

100 %

Körperverletzung

6 geklärt

5

=

83,3 %

Bedrohung:

3 geklärt

3

-

100 %.

Betrug:

darunter:

57 geklärt

57

100 %.

Waren- und Warenkre-

ditbetrug:

19 geklärt

19

=

100%

Geld- und Geldkre­ditbetrug

13 geklärt

13

=

100 %

Leistungser­

schleichung:

1 geklärt

1

=

100 %

Unterschlagung

3 geklärt

3

=

100 %

Urkundenfälschung

11 geklärt

10

=

90,9 %

Versuchte Erpressung 1

Widerstand und Straftaten gegen die öffentl.Ord-

nung

10 geklärt

9

= 90 %

Begünstigung und Hehlerei

4 geklärt

4

= 100%

Brandstiftung

7 geklärt

4

= 57,1%

darunter:

Vorsätzliche Brand­stiftung

3 geklärt

2

= 66,7 %

Verletzung der Unter­haltspflicht 3 geklärt 3 = 100 %

Beleidigung 6 geklärt 4 = 66,7 %

Sachbeschädigung 31 geklärt 8 = 25,8 %

Rauschgift­delikte: 14 (9) geklärt 13 (9) = 92,9 %

Straftaten gegen das Ausländergesetz: 1 geklärt

Waffengesetz 2 geklärt

1

2

= 100%.

= 100%.

Brennholzverkauf

Die Stadt Montabaur verkauft ab sofort aus dem Stadtwald Buchen-Brennholz und Birken-Kaminholz.