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[Reinigungs- und Streupflicht
Lus gegebenem Anlaß weist die Ortspolizeibehörde nochmals Fauf die Reinigungs- und Streupflicht hin. burch die Straßenreinigungssatzungen ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die vor seinem Grundstück gelegenen (Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährlichen Fahr- [bahnstellen von Schnee und Eis freizuhalten.
[Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen [von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze, miese Pflicht erstreckt sich sowohl auf bebaute als auch auf [unbebaute Grundstücke.
|l)ie Benutzbarkeit der oben angeführten Flächen ist durch Bestreuten mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) oder mit ISalz herzustellen.
Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen, entstandene Rutschbahnen sind sofort zu beseitigen.
Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage zu streuen, so daß während der allgemeinen Verkehrszeit von 7.00 Uhr Ibis 20 Uhr keine Rutschgefahr besteht.
[Aus gegebenem Anlaß weisen wir nochmals auf die Pflicht jedes Grundstückseigentümers oder -besitzers hin, den vor seinem Grundstück gelegenen Gehweg und die Straßenfläche von Kehlricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art zu reinigen.
Verstöße gegen die Reinigungs- und Streupflicht werden nach den Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinde geahndet.
Neben dieser Ahndung können noch haftungsrechtliche Ansprüche gestellt werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Kauf von Müllmarken für das Rechnungsjahr 1977
Wie im vergangenen Jahr können die Müllgebührenmarken bei allen Banken oder Sparkassen zum Preise von 50,- DM erworben werden. Die Farbe der Marke ist blau, die Form ist dreieckig. Die Marke muß bis spätestens 15.2.1977 auf dem Deckel des Müllgefäßes angebracht sein. Nach diesem Zeitpunkt werden nur noch Gefäße mit den gültigen Gebührenmarken entleert.
Beim Kauf der Marke wird gleichzeitig eine Quittung ausgegeben. Für spätere Reklamationen (wie Diebstahl usw.) ist die Vorlage der Quittung unbedingt erforderlich. Die Quittung ist deshalb gut aufzubewahren.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
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öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, dem 27. Januar 1977 um 15.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TAGESORDNUNG
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplanes im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet „Herrenhahnweg II”
im Stadtteil Horressen.
3. Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Horressen.
4. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben.
5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Stellungnahme zu der vorliegenden Verkehrsplanung in der Stadt Montabaur
2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Krediten.
3. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten.
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5430 Montabaur, 18. Januar 1977
gez. Mangels, Bürgermeister.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU-FRAKTION:
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 24. Januar 1977, um 20 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION:
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 24. Januar 1977, um 19.00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer (3. Etage) des Rathauses statt.
Stadtteil Horressen:
Untersuchung der Rinder auf Tuberkulose
Am Freitag, dem 28. Januar 1977, werden ab 9.00 Uhr vormittags alle Rinderbestände des Stadtteiles Horressen auf Tbc. nachuntersucht.
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Untersuchung zu gewährleisten, werden alle Tierhalter ersucht, ihre Rinder aufzustallen und nach Möglichkeit anzubinden.
Die Tierhalter sollen einen Zettel mit den aufgeschriebenen Ohrenmarkennummem bereithalten.
Die Pfarrbücherei MT-Horressen-Elgendorf lädt ein zum Vorlesewettbewerb
Alle 12-jährigen Kinder der Stadtteile MT-Horressen-Elgendorf werden zum Vorlesewettbewerb (nach den Regeln auf Bundesebene) 'eingeladen.
Jeder Teilnehmer kann aus einem Buch eigener Wahl vorlesen. Die besten Vorleser aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium nehmen an der Kreis-Ausscheidung teil und können weiter auf steigen.
Die Sieger erhalten Buchpreise. Auch Eltern und Freunde können an der Veranstaltung teilnehmen.
Alle Interessenten werden um Anmeldung gebeten in den Pfarrbüchereien MT-Horressen und MT-Elgendorf oder im Pfarramt.
Der Wettbewerb findet statt am Samstag, dem 22. Januar 1977, im Büchereiraum des Kath. Gemeindezentrums MT-Elgendorf, von 15.00 bis 17.00 Uhr. Wenn mehr Interessenten kommen, als teilnehmen können, wird ausgelost.
TuS Montabaur
Am kommenden Sonntag beginnt für beide Mannschaften die Rückrunde der laufenden Saison mit folgenden Spielen:
23.01. 12.00 Uhr Elbert II - TuS II in Niederelbert
14.00 Uhr Simmern I - TuS I in Simmern.
JUGENDSPIELE:
23.01. 10.00 Uhr JSG B-Jugend - Glas-Chemie II in Montabaur
11.15 Uhr JSG A-Jugend - Horr./Elg. in Montabaur.
Am Samstag findet die 2. Runde der Kreishallenmeisterschaft für die C-Jugend statt. Gespielt wird ab 14.00 Uhr in Neuwied in der Realschule.
Freiwillige Feuerwehr MT-Elgendorf
Am Samstag, dem 22. Januar 1977, um 20 Uhr feiert die Freiw. Feuerwehr MT-Elgendorf ihren Familienabend, wozu hiermit nochmals albe aktiven , inaktiven und fördernden Mitglieder herzlich eingeladen werden.
Norbert Herz, Wehrführer.
TSV Eigendorf 1904 e.V. Abt. Fußball, Alte Herren
Zu einer wichtigen Spielerversammlung der .Alten Herren“ Fußballmannschaft des TSV Eigendorf am kommenden Freitag, dem 21. Januar,um 20.30 Uhr wird hiermit in den Gasthof „Blauer Bock“ eingeladen. Es wäre wünschenswert, wenn alle Spieler dieser Einladung Folge leisten würden.

