Montabaur 8
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BUCHFINKENLAND
Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland
Nachfolgend geben wir den Veranstaltungskalender für die Fast nachtssaison 1977 bekannt, soweit uns die Termine mitgeteilt
wurden.
15.1.
Maskenball der Freiw. Feuerwehr Hübingen (Festhalle Hübingen)
15.1.
Hausball Familie Daun, Horbach (Gasthaus Westerwaldblick)
22.1.
1. Kappensitzung des KVV-Buchfinkenland (Festhalle Hübingen)
29.1. 2
2. Kappensitzung des KVV-Buchfinkenland (Festhalle Hübingen)
5.2.
Maskenball des SC Horbach (Gasthaus Girmann)
12.2
Maskenball des MGV Hübingen (Festhalle Hübingen)
20.2.
Maskenball des MGV Horbach (Gasthaus Girmann)
21.2.
Maskenball des MGV Gackenbach (Gasthaus Schneider-Weidenfeller)
Datum - Hausball Familie Ignatz Wilhelmi, Gackenbach wird bekanntgegeben. (Gasthaus Buchfinkenland a.d.Kirche)
Für die Veranstaltungen des Kultur- und Verkehrsvereins Buchfinkenland - 22. und 29. Januar - werden Eintrittskarten von allen Gaststätten des Buchfinkenlandes, in Welschneudorf durch den Mangelbetrieb Dommermuth und in Winden durch Herrn Specht im Vorverkauf ab sofort abgegeben.
Zu den einzelnen Veranstaltungen sind alle freundlich eingeladen.
GACKENBACH: öffentl. Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes:: „Hinter der Ölmühle“ der Ortsgemeinde Gackenbach, Ortsteil Dies für das Grundstück Flur 5, Flurstück 35/2 (Teilfläche) gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung vom 4.11.1976 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der Ölmühle“ gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß eine weitere Teilfläche des Flurstücke 35/2 in der Flur 5 in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinter der Ölmühle“ mit einbezogen wird.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Gackenbach während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Gackenbach, den 3.1.1977 gez. Wilhelmi, Ortsbürgerm.
HORBACH:
Offentl. Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Ortsgemeinde Horbach
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag der Verkehr süb ergäbe
Auf der Heide K 73 bis Straße „Rebstock”
Parz. 105 Bürgersteige 1.6.1976.
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Montabaur, Gelbachstraße 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz, in Koblenz, Regierungsstr.7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horbach vom 17.4.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Horbach, den 9.12.1976
gez. Meuer, Ortsbürgerm.
Offentl. Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 6.12.19 76 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 in Verbindung mit § § 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Horbach vom 3,6.1976 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungseiträge zu erheben. Kostenspaltung.
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Auf der Heide K 73 bis Straße Bürgersteige
„Rebstock“, Parz.105
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 1.6.1976.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlage (n) werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
Horbach, den 9.12.1976 gez. Meuer, Ortsbürgerm.
Generalversammlung des MG V „Cacilia"
Wir erinnern an die Generalversammlung des MGV „Cacilia“ am Freitag, dem 7.1.1977, 20.30 Uhr, im Vereinslokal Girmann und bitten um rege Teilnahme.
Lohnsteuerriickerstattungsanträge/Einkommensteuererklärungen
1976
Bei der Ortsgemeindeverwaltung können ab sofort während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters F ormulare für die Lohnsteuerrückerstattung/Einkommensteuererklärung 1976 abgeholt werden. Meuer, Ortsbürgerm.
HÜBINGEN:
MGV „Frohsinn" Hübingen
Die Jahreshauptversammlung des Männergesangvereins „Frohsinn“ Hübingen findet am Freitag, dem 7. Januar 1977, 20 Uhr, in der Gastwirtschaft Kopp in Hübingen statt.
Zu dieser Versammlung werden alle aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.

