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Montabaur 8

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BUCHFINKENLAND

Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland

Nachfolgend geben wir den Veranstaltungskalender für die Fast nachtssaison 1977 bekannt, soweit uns die Termine mitgeteilt

wurden.

15.1.

Maskenball der Freiw. Feuerwehr Hübingen (Festhalle Hübingen)

15.1.

Hausball Familie Daun, Horbach (Gasthaus Westerwaldblick)

22.1.

1. Kappensitzung des KVV-Buchfinkenland (Festhalle Hübingen)

29.1. 2

2. Kappensitzung des KVV-Buchfinkenland (Festhalle Hübingen)

5.2.

Maskenball des SC Horbach (Gasthaus Girmann)

12.2

Maskenball des MGV Hübingen (Festhalle Hübingen)

20.2.

Maskenball des MGV Horbach (Gasthaus Girmann)

21.2.

Maskenball des MGV Gackenbach (Gasthaus Schneider-Weidenfeller)

Datum - Hausball Familie Ignatz Wilhelmi, Gackenbach wird bekanntgegeben. (Gasthaus Buchfinkenland a.d.Kirche)

Für die Veranstaltungen des Kultur- und Verkehrsvereins Buch­finkenland - 22. und 29. Januar - werden Eintrittskarten von allen Gaststätten des Buchfinkenlandes, in Welschneudorf durch den Mangelbetrieb Dommermuth und in Winden durch Herrn Specht im Vorverkauf ab sofort abgegeben.

Zu den einzelnen Veranstaltungen sind alle freundlich eingela­den.

GACKENBACH: öffentl. Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes::Hinter der Öl­mühle der Ortsgemeinde Gackenbach, Ortsteil Dies für das Grund­stück Flur 5, Flurstück 35/2 (Teilfläche) gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung vom 4.11.1976 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesHin­ter der Ölmühle gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß eine weitere Teilfläche des Flurstücke 35/2 in der Flur 5 in dem Geltungsbereich des BebauungsplanesHinter der Öl­mühle mit einbezogen wird.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Gackenbach während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

Gackenbach, den 3.1.1977 gez. Wilhelmi, Ortsbürgerm.

HORBACH:

Offentl. Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Ortsgemeinde Horbach

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nach­folgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag der Ver­kehr süb er­gäbe

Auf der Heide K 73 bis StraßeRebstock

Parz. 105 Bürgersteige 1.6.1976.

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Montabaur, Gelbachstraße 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemes­sener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz, in Koblenz, Regierungsstr.7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge­schäftsstelle erhoben werden.

Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Ein­legung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageer­hebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmög­lich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzel­falles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Orts­gemeinde Horbach vom 17.4.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbands­angehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Horbach, den 9.12.1976

gez. Meuer, Ortsbürgerm.

Offentl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 6.12.19 76 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 in Ver­bindung mit § § 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanla­gen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Horbach vom 3,6.1976 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Er­schließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs­eiträge zu erheben. Kostenspaltung.

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Auf der Heide K 73 bis Straße Bürgersteige

Rebstock, Parz.105

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlagen der 1.6.1976.

Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlage (n) werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.

Horbach, den 9.12.1976 gez. Meuer, Ortsbürgerm.

Generalversammlung des MG VCacilia"

Wir erinnern an die Generalversammlung des MGVCacilia am Freitag, dem 7.1.1977, 20.30 Uhr, im Vereinslokal Girmann und bitten um rege Teilnahme.

Lohnsteuerriickerstattungsanträge/Einkommensteuererklärungen

1976

Bei der Ortsgemeindeverwaltung können ab sofort während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters F ormulare für die Lohn­steuerrückerstattung/Einkommensteuererklärung 1976 abgeholt werden. Meuer, Ortsbürgerm.

HÜBINGEN:

MGVFrohsinn" Hübingen

Die Jahreshauptversammlung des MännergesangvereinsFroh­sinn Hübingen findet am Freitag, dem 7. Januar 1977, 20 Uhr, in der Gastwirtschaft Kopp in Hübingen statt.

Zu dieser Versammlung werden alle aktiven und inaktiven Mit­glieder herzlich eingeladen.