Montabaur 2
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Gemeinden Gackenbach und Daubach Straßenbauarbeiten öffentlich aus:
Gackenbach
Daubach
2.500 qm
Bituminöse Straßenbefestigung 1.800 qm
Verbundpflaster 900 qm
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstraße 9, Bauamt, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von je 30,-DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto A ’r.
500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist:
für Gackenbach: Dienstag, den 1. Februar 1977,
10.00 Uhr,
für Daubach: Donnerstag, den 3. Februar 1977,
10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,
5430 Montabaur, Gelbachstraße 9, Bauamt einzureichen. Montabaur, den 21.12.1976
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
gez. Mangels, Bürgermeister.
Erlaß der Vermögensabgabe wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit für den Erlaßzeitraum 1973/1975 (Ablauf der Antragsfrist am 31.03.1977)
1. Die Vierteljahresbeträge der Vermögensabgabe werden auf Antrag erlassen, wenn die Voraussetzungen des § 54 des Lastenausgleichsgesetzes und der dazu ergangenen Verwaltungsanordnung des Bundesministers der Finanzen (BStBl 1965 I S. 4, LA-Kartei § 54 Karte 21) vorliegen. Ein Erlaß kommt in der Regel in Betracht, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a)
b)
Der Abgabeschuldner oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte muß über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig sein.
Die Einkünfte müssen so gering sein, daß sie für die Entrichtung der Vermögensabgabe und für eine bescheidene Lebensführung nicht ausreichen. Der für eine bescheidene Lebensführung unerläßliche Betrag ist pauschal festgesetzt; er beträgt jährlich
für den
Abgabenschuldner
Ehegatten
sonst. Angehörigen
im Jahre 1973
5.400
DM
2.160 DM
1.320 DM
im Jahre 1974
5.700
DM
2.280 DM
1.440 DM
im Jahre 1975
6.060
DM
2.460 DM
1.500 DM
Bei über 70-jährigen Abgabeschuldnern wird ein zusätzliche, Pauschbetrag in Höhe von 900 DM - bei Verheirateten 1200 DM gewährt. Bei Schwerbehinderten und bei wirtschaftlich.
Notstand sind Zuschläge zu den Pauschbeträgen vorgesehen
=)
Das Gesamtvermögen darf 30.000 DM , bei Verheirateten und Verwitweten 45.000 DM nicht übersteigen; es muß wiegend aus Grundvermögen, verpachtetem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, verpachtetem Betriebs, vermögen oder sonstigem Vermögen bestehen. (Bei Abga Schuldnern, die mindestens 80 v.H. erwerbsbeschränkt sind, kommt es auf die Zusammensetzung des Vermögen, nicht an).
3.
Der Erlaß wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muß den Erlaßzeitraum 1973/1975 spätestens am 31.03.1977b, Finanzamt eingehen. Die Antragsfrist kann nicht verlang, werden.
Die Abgabeschuldner werden daher in ihrem eigenen Int esse gebeten, den Erlaß rechtzeitig zu beantragen.
Für die Antragstellung ist der amtliche Vordruck (Bezeichnung LA-VA 54/3) zu verwenden. Das Finanzamt denjenigen Abgabeschuldnern, denen die Vierteljahresbeträge der Kalenderjahre 1973,1974 und 1975 bis zur Erlai entscheidung gestundet worden sind, von sidt aus denVo druck übersenden. Die übrigen Abgabeschuldner, für die solcher Erlaß in Betracht kommt, werden gebeten, denA tragsvordruck bei ihrem zuständigen Finanzamt anzuford
Koblenz, im Dezember 1976
Oberfinanzdirektion Koble
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Durchführung der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung ii Winter 1976/77
Nachfolgend geben wir die Termine des zweiten Impfgangei zur Polio-Schluckimpfung bekannt.
Auch zu diesem Impfgang sind die schriftlichen Einverständ niserklärungen für die Minderjährigen mitzubringen.
Die Vordrucke der Einverständniserklärungen können bei dt Ortsbürgermeistern und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Einwohnermeldeamt - während der Dienststunden abgeholt werden.
Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Impfung ausgegeben.
Der zweite Impfgang findet an folgenden Terminen statt:
Stadt Montabaur einschließlich Stadtteile
Freitag, den 14.1.1977
Ettersdorf Bladernheim Recken thal Wirzenborn
10.45 Uhr Wirtschaft Brühl 11.15 Uhr Wirtschaft Herbst 11.30 Uhr Kreissonderschule 12.00 Uhr Wirtschaft Kexel
Dienstag, den 18.1.1977
Eschelbach 9.30 Uhr Sonderschule
Horressen )
Eigendorf )
10.00 Uhr Waldschule
Mittwoch, den 19.1.1977
Montabaur 10.00-12.00 Uhr Gesundheitsamt Mon
Montabaur 14.00-16.00 Uhr Gesundheitsamt Mon
Ortsgemeinden
Mittwoch, den 12.1.1977 Boden 1 7.00 Uhr Schule
Ruppach-Goldh. 17.30 -Uhr Schule
Donnerstag, den 13.1.1977
Heiligenroth 9.00 Uhr Schule
Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgememdeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Obcramtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag * Druck l.inus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, PoMtach 1205 Telefon (0 26 22 ) 40 55 / 56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche I huishal te der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM heim Verlag erworben werden.
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