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Montabaur 2

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Gemeinden Gackenbach und Daubach Straßen­bauarbeiten öffentlich aus:

Gackenbach

Daubach

2.500 qm

Bituminöse Straßen­befestigung 1.800 qm

Verbundpflaster 900 qm

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Monta­baur, Gelbachstraße 9, Bauamt, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von je 30,-DM ist unter An­gabe des Verwendungszweckes auf das Konto Ar.

500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist:

für Gackenbach: Dienstag, den 1. Februar 1977,

10.00 Uhr,

für Daubach: Donnerstag, den 3. Februar 1977,

10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,

5430 Montabaur, Gelbachstraße 9, Bauamt einzureichen. Montabaur, den 21.12.1976

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister.

Erlaß der Vermögensabgabe wegen Alters oder Erwerbsunfähig­keit für den Erlaßzeitraum 1973/1975 (Ablauf der Antragsfrist am 31.03.1977)

1. Die Vierteljahresbeträge der Vermögensabgabe werden auf Antrag erlassen, wenn die Voraussetzungen des § 54 des Lastenausgleichsgesetzes und der dazu ergangenen Verwaltungs­anordnung des Bundesministers der Finanzen (BStBl 1965 I S. 4, LA-Kartei § 54 Karte 21) vorliegen. Ein Erlaß kommt in der Regel in Betracht, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)

b)

Der Abgabeschuldner oder sein von ihm nicht dauernd ge­trennt lebender Ehegatte muß über 60 Jahre alt oder erwerbs­unfähig sein.

Die Einkünfte müssen so gering sein, daß sie für die Ent­richtung der Vermögensabgabe und für eine bescheidene Lebensführung nicht ausreichen. Der für eine bescheidene Lebensführung unerläßliche Betrag ist pauschal festgesetzt; er beträgt jährlich

für den

Abgabenschuldner

Ehegatten

sonst. Angehörigen

im Jahre 1973

5.400

DM

2.160 DM

1.320 DM

im Jahre 1974

5.700

DM

2.280 DM

1.440 DM

im Jahre 1975

6.060

DM

2.460 DM

1.500 DM

Bei über 70-jährigen Abgabeschuldnern wird ein zusätzliche, Pauschbetrag in Höhe von 900 DM - bei Verheirateten 1200 DM gewährt. Bei Schwerbehinderten und bei wirtschaftlich.

Notstand sind Zuschläge zu den Pauschbeträgen vorgesehen

=)

Das Gesamtvermögen darf 30.000 DM , bei Verheirateten und Verwitweten 45.000 DM nicht übersteigen; es muß wiegend aus Grundvermögen, verpachtetem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, verpachtetem Betriebs, vermögen oder sonstigem Vermögen bestehen. (Bei Abga Schuldnern, die mindestens 80 v.H. erwerbsbeschränkt sind, kommt es auf die Zusammensetzung des Vermögen, nicht an).

3.

Der Erlaß wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muß den Erlaßzeitraum 1973/1975 spätestens am 31.03.1977b, Finanzamt eingehen. Die Antragsfrist kann nicht verlang, werden.

Die Abgabeschuldner werden daher in ihrem eigenen Int esse gebeten, den Erlaß rechtzeitig zu beantragen.

Für die Antragstellung ist der amtliche Vordruck (Be­zeichnung LA-VA 54/3) zu verwenden. Das Finanzamt denjenigen Abgabeschuldnern, denen die Vierteljahresbe­träge der Kalenderjahre 1973,1974 und 1975 bis zur Erlai entscheidung gestundet worden sind, von sidt aus denVo druck übersenden. Die übrigen Abgabeschuldner, für die solcher Erlaß in Betracht kommt, werden gebeten, denA tragsvordruck bei ihrem zuständigen Finanzamt anzuford

Koblenz, im Dezember 1976

Oberfinanzdirektion Koble

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Durchführung der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung ii Winter 1976/77

Nachfolgend geben wir die Termine des zweiten Impfgangei zur Polio-Schluckimpfung bekannt.

Auch zu diesem Impfgang sind die schriftlichen Einverständ niserklärungen für die Minderjährigen mitzubringen.

Die Vordrucke der Einverständniserklärungen können bei dt Ortsbürgermeistern und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Einwohnermeldeamt - während der Dienststun­den abgeholt werden.

Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Impfung ausgegeben.

Der zweite Impfgang findet an folgenden Terminen statt:

Stadt Montabaur einschließlich Stadtteile

Freitag, den 14.1.1977

Ettersdorf Bladernheim Recken thal Wirzenborn

10.45 Uhr Wirtschaft Brühl 11.15 Uhr Wirtschaft Herbst 11.30 Uhr Kreissonderschule 12.00 Uhr Wirtschaft Kexel

Dienstag, den 18.1.1977

Eschelbach 9.30 Uhr Sonderschule

Horressen )

Eigendorf )

10.00 Uhr Waldschule

Mittwoch, den 19.1.1977

Montabaur 10.00-12.00 Uhr Gesundheitsamt Mon

Montabaur 14.00-16.00 Uhr Gesundheitsamt Mon

Ortsgemeinden

Mittwoch, den 12.1.1977 Boden 1 7.00 Uhr Schule

Ruppach-Goldh. 17.30 -Uhr Schule

Donnerstag, den 13.1.1977

Heiligenroth 9.00 Uhr Schule

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgememdeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Obcramtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag * Druck l.inus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, PoMtach 1205 Telefon (0 26 22 ) 40 55 / 56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche I huishal te der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM heim Verlag erworben werden.

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