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Montabaur 14

Gottesdienstordnuna in der Zeit von Samstag, dem 25.12.1976 bis Samstag, den 1. Januar 1977

Sa. Neujahr

10.00 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde,

Oberelbert-Welschneudorf

1. Weihnachtstag

Welschneudorf: 9.00 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunion­austeilung

Oberelbert: 10.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde

Adveniat-Kollekte

2. Weihnachtstag

Oberelbert: 9.00 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunion­

austeilung

Welschneudorf: 10.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde

Weltmissionstag der Kinder (Krippenopfer)

Mo. Oberelbert 16.00 Uhr Zusammenkunft der Senioren (Labonte)

Mi.

Welschneudorf 8.00 Uhr Stiftungsmesse Do. Oberelbert 8.00 Uhr Amt in Meinung (aus Anlaß eines 50-jährigen Ehejuuiläums)

Fr. Oberelbert: 18.30 Uhr Amt für Eheleute Christian und Anna Pehl

Sa. Welschneud. 11.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde.

Am nächsten Sonntag, 2.1.77 Oberelbert 10 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde.

Nachtrag zu Gelbachhöhen:

HOLLER:

Musikverein Holler

Am Heiligen Abend, um 19.30 Uhr treffen sich alle Bläser des Musikvereins, wie alljährlich an der Texaco-Tankstelle, zum Choralspiel.

Öffentliche Bekanntmachung für den Bereich der Stadt MONTABAUR

Nachtrag !

Öffentl. Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1976 vom 16.12.1976.

i.

Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nach­tragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 10.12. 1976 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher auf nunmehr

DM DM DM festgesetzt DM

im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

407.200,-

8.595.000,-

9.002.200,-

die Ausgaben

407.200,-

8.595.000,-

9.002.200,-

im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

631.500,- die Ausgaben

4.886.600,-

5.518.100,-

631.500,-

4.886.600,-

§ 2

5.518.100,-

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 53 7.000,- DM um 1.895.050,. DM erhöht und damit auf 2.432.050,- DM neu festgesetzt.'

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.618.500 DM um 752.500,- DM erhöht und damit auf 3.371.000,- DM neu festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert.

)

II.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUfi Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden TeileJ der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1976 wird hiermit erteilt:

Frohe

Weihnacht

und ein gutes

Neues Jahr

wünschen wir allen Kunden, Freunden und Bekannten.

AUSTRÄGER

VERLAG + DRUCK

LINUS WITTICH

5411 Weitersburg

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Hiermit l verlange wünsche

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