Montabaur 14
Gottesdienstordnuna in der Zeit von Samstag, dem 25.12.1976 bis Samstag, den 1. Januar 1977
Sa. Neujahr
10.00 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde,
Oberelbert-Welschneudorf
1. Weihnachtstag
Welschneudorf: 9.00 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionausteilung
Oberelbert: 10.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde
Adveniat-Kollekte
2. Weihnachtstag
Oberelbert: 9.00 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunion
austeilung
Welschneudorf: 10.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde
Weltmissionstag der Kinder (Krippenopfer)
Mo. Oberelbert 16.00 Uhr Zusammenkunft der Senioren (Labonte)
Mi.
Welschneudorf 8.00 Uhr Stiftungsmesse Do. Oberelbert 8.00 Uhr Amt in Meinung (aus Anlaß eines 50-jährigen Ehejuuiläums)
Fr. Oberelbert: 18.30 Uhr Amt für Eheleute Christian und Anna Pehl
Sa. Welschneud. 11.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde.
Am nächsten Sonntag, 2.1.77 Oberelbert 10 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde.
Nachtrag zu Gelbachhöhen:
HOLLER:
Musikverein Holler
Am Heiligen Abend, um 19.30 Uhr treffen sich alle Bläser des Musikvereins, wie alljährlich an der Texaco-Tankstelle, zum Choralspiel.
Öffentliche Bekanntmachung für den Bereich der Stadt MONTABAUR
Nachtrag !
Öffentl. Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1976 vom 16.12.1976.
i.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 10.12. 1976 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher auf nunmehr
DM DM DM festgesetzt DM
im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
407.200,-
8.595.000,-
9.002.200,-
die Ausgaben
407.200,-
8.595.000,-
9.002.200,-
im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen
631.500,- die Ausgaben
4.886.600,-
5.518.100,-
631.500,-
4.886.600,-
§ 2
5.518.100,-
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 53 7.000,- DM um 1.895.050,. DM erhöht und damit auf 2.432.050,- DM neu festgesetzt.'
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.618.500 DM um 752.500,- DM erhöht und damit auf 3.371.000,- DM neu festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
)
II.
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUfi Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden TeileJ der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1976 wird hiermit erteilt:
Frohe
Weihnacht
und ein gutes
Neues Jahr
wünschen wir allen Kunden, Freunden und Bekannten.
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VERLAG + DRUCK
LINUS WITTICH
5411 Weitersburg
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