Montabaur 10 1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
b) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,00 DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,00 DM.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 24,00 DM
für den zweiten Hund 54,00 DM
für jeden weiteren Hund 72,00 DM.
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite in Höhe von 150.000,- DM gemäß §§95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.19 73 (GVB1. S. 419) wird unter Anwendung der strengen Ausnahmeregelung nach Nr. 3.15 Ziffern 1 und 3 der ergänzenden VV zu § 103 GemO unter der Auflage erteilt, daß bis zum Beginn des Haushaltsjahres 19 79 ein Teilbetrag von 113.000,- DM durch Beiträge außerordentlich getilgt wird. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns vor.
5430 Montabaur, den 6.7.1976 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901-10
(L.S.) ln Vertretung: gez. Unterschrift.
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.12.1976 bis 29.12.19 76 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Großholbach, den 13.12.19 76
Ortsgemeindeverwaltung Großholbach gez. Metternich, Ortsbürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung der Machtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1976 vom 13.12.
1976
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 7.12. 1976 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. d.Nach- träge
gegenüber bisher auf nunmehr
DM DM DM
festgesetzt DM
im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
24.000,- -,- 234.000,-
258.000,-
die Ausgaben
9.000,- -,- 249.000,-
258.000,-
im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen
45.600,- -,- 214.200,-
259.800,-
die Ausgaben
45.600,- -,- 214.200,-
259.800,-
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 185.000,- DM um 35.000 ,- DM vermindert und damit auf 150.000,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALI'SSATZUNC
Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Groß- holbach für das Haushaltsjahr 1976 werden gemäß § 24 Abs.2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
Montabaur, den 7.12.1976 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901-10
(L.S.) Im Aufträge:
gez. Unterschrift.
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20,12 1976 bis 20.12.1976 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Großholbach, den 13.12.1976
Ortsgemeindeverwaltung Großholbacli gez. Metternich, Ortsbürgermeister.
GÖRGESHAUSEAI:
Gemeindeverwaltung Görgeshausen, Umlegungsausschuß Öffentl. Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses für die Umlegung „Im Strichen“, Gemarkung Görgeshausen.
Für das Gebiet ,,lm Strichen“ 1 , für das mit Beschluß vom 29.6, 1976 die Umlegung eingeleitet worden ist, liegen die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der im Umlegungs gebiet vorhandene Altbesitz erfaßt ist, in der Zeit
vom 25. Dezember 1976 bis 24. Januar 1977 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr.9 Zi.Nr. 7 während der Dienststunden öffentlich aus. Für die in Abteilung II und III des Grundbuches eingetragenen Lasten, Beschränkungen , Grundschulden usw. ist die Einsicht nur dem jenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Görgeshausen, den 13. Dezember 1976
Siegel Gemeindeverwaltung Görgeshausen
Umlegungsausschuß gez. Rohrbacher, Verm.Dir.
Vors, des Umlegungsausschusses.
Termine
Am Freitag, dem 1 7.12.19 76, 20 Uhr, findet im Gasthaus Baumgartl der Skatabend des Vereins „Grün-Weiß“ statt. Auf die Adventsfeier des Frauenchores „Georgia“ Görgeshause am Sonntag, dem 19.12.1976 ( im Gasthaus Baumgartl wird not hingewiesen.
Alle aktiven Sänger des MGV „Concordia Görgeshausen, und alle, die sich dem Verein aktiv anschließen wollen, werden für Montag, den 27.12.1976 , 20 Uhr ins Gasthaus Baumgartl zu einer kurzen Gesangstunde mit anschließendem gemütlichen Beisammensein herzlich eingeladen.
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Weihnachtsfeier für unsere Kinder bis 10 Jahren -
einschließlich 4. Schuljahr - ist am Sonntag, dem 19.12.1976, um 16.00 Uhr im Gasthaus Fischbach-Lenz.
Es ladet ein der MGV Cäcilia Großholbach.
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HEILBERSCHEID:
Bekanntmachung
Wie alljährlich so soll auch in diesem Jahr der Bedarf an Weih- nachtsbäumen für unsere Haushalte aus unserem Wald gedeckt werden. Auch der Preis von 2,00 DM je Baum soll sich gegen - über den Vorjahren nicht ändern, wie im Gemeinderatsbeschlu vom 22.1 1.76 festgelegt.
Jedoch muß mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß die Abgabe nur an Ortsansässige erfolgt. Es sollen immer wieder grobe Verstöße vorgekommen sein, die nun künftig strafrechtlich geahndet werden müssen.
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