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ebgen zum stell- innsbezirk Boden,

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Montabaur 5

IE1LIGEIMR0TH:

jffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1975 und es Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 27.10.76 ler Ortsgemeinde Heiligenroth für aas Haushaltsjahr 1975

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I.

HAUSHALTSRECHNUNG

Verwaltung'- Vermögens­haushalt/DM haushalt/DM

Gesamt

DM

Feststellung des jgebnisses: oll-Finnahmen I, Abgang alter [asseneinnahmereste

umme bereinigte oll-Einnahmen oll -Ausgaben neue Haushalts- usgabereste

1.052.357,64

: 40,00

276.463,29

f

1.328.820,93

40,-

1.052.317,64

276.463,29

1.328.780,93

1.052.317,64

261.200,50

1.313.518,14

V

15.262,79

15.262,79

1.052.317,64

276.463,29

1.328.780,93

j

estgestellt:

lontabaur, den 9. Aug. 1976

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Reusch,

1. Beigeordneter.

II.

ENTLASTUNGS BESCHLUSS er Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde- irwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1975 aufgestellte ihresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, cm Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermei­er und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 1975 Entlastung erteilen.

ie in der Jahresrechnung nachgewiesenen Haushaltsüberschrei- ingen werden hiermit nachträglich genehmigt.

rtsbürgermeister Manns sowie die beiden Ortsbeigeordneten uster und Salz haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse m. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht Igenommen.

III.

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG ie Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur insichtnahme vom 13.12.1976 bis 22.12.1976 während der allge- einen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, fentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

rt

UPPACH-GOLDHAUSEN: eihnachtsbäume können bestellt werden

Auskunft der Forstverwaltung ist es in diesem Jahr erst­es möglich, die Einwohner der Gemeinde mit Weihnachts- tumen zu versorgen. Um einen genauen Überblick darüber zu toen, wie viele Weihnachtsbäume benötigt werden, bitte ich n kurzfristige Bestellung bis spätestens Sonntagabend, 12.12.76, Mi Gemeindearbeiter, Herrn Werner Köllig, bzw. während der irgermeisterdienststunden am Freitag, dem 10.12.1976, in 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr unter Angabe der Größe (bis zu m oder über 2 m).

und Zeitpunkt der Ausgabe werden noch gesondert mitge­

ilt.

gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister.

AUGST

Abwasserverband Bad Ems ins Leben gerufen

Am 11. Oktober 1976 konstituierte sich die Verbandsversamm­lung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems. Mitglieder dieses Zweckverbandes sind die Verbandsgemeinden Bad Ems und Montabaur, denen ab 1.1.1975 durch die Aufgaben-Ubergangs- Verordnung die Aufgabe der Abwasserbeseitigung übertragen wurde.

Zweck der Delegation auf die Verbandsgemeinden ist es, groß­zügigere Planungen zu ermöglichen, die den heutigen Bedürf­nissen entsprechen und dabei durch eine Abstimmung der Pla­nungen für die verschiedenen Ortsgemeinden möglichst effektiv und kostensparend zu arbeiten. Die gleichen Überlegungen ver- anlaßten die beiden Verbandsgemeinden, über ihre Grenzen hin­weg zu planen. Das ' Gebiet des Abwasserzweckverbandes um­faßt die Ortsgemeinden Arzbach, Dausenau, Fachbach, Kem­menau und Nievern sowie die Stadt Bad Ems im Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Ems und die Ortsgemeinden Eitelborn, Kadenbach und Neuhäusel im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur.

Die Geschicke des Abwasserverbandes Bad Ems werden von einem 15-köpfigen Gremium, der Verbandsversammlung, gelei­tet, an deren Spitze als Vorsitzender der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems, Willi Diel, steht. Sein Stellvertreter ist der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Heinz Reusch. Beide wurden durch einstimmigen Beschluß der Ver­bandsversammlung gewählt. In der Verbandsversammlung sind 11 Mitglieder aus der Verbandsgemeinde Bad Ems und 4 Mit­glieder aus der Verbandsgemeinde Montabaur vertreten.

Ziel ist es, ein gemeinsames Verbundnetz zu schaffen und eine gemeinsame Gruppenkläranlage unterhalb von Ems zu errichten. Das Entsorgungsgebiet umfaßt 600 ha. Man rechnet mit einem Abwasseraufkommen von 170 Liter in der Stunde. Elf bis zwölf Millionen DM müssen investiert werden bis alle Vorstellungen realisiert worden sind.

Grundsatz bei all diesen Planungen ist es, größtmögliche Lei­stung bei möglichst geringer Belastung zu erbringen. Um die Belastung so gerecht wie möglich zu verteilen, werden sogenannte Einwohnergleichwerte den Berechnungen zugrundegelegt. Verein­facht ausgedrückt, sind Einwohnergleich werte die aus dem Was­serverbrauch der Wohnbevölkerung sowie der Industrie- und Gewerbebetriebe ermittelten Verbrauchswerte.

Gerade die Größenordnung der anstehenden Projekte verdeut­licht, wie wichtig es ist, die notwendigen Maßnahmen im nach­barschaftlichen Bereich zu koordinieren.

EITELBORN:

öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Jahr 1976 vom 6.12.1976

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord- nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.12. 1976 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um u.damit der Gesamtbetrag d.Haus-

haltspl. einschl.der Nachträge gegenüber bish. auf nunmehr DM DM DM DM festgesetzt

im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

27.000,- - 724.000,- 751.000,-

die Ausgaben

27.000,- - 724.000,-

751.000,-