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4 DM).

Tzlichsten Dank jebührt aber auch für seinen unermüd-

dontabaur 13

j Beantwortung von Anfragen der Teilnehmer.

gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister.

im unsere Kriegsgrä- 1 Zustand zu halten, 1, Ortsbürgermeistet,

n 7. Dezember

" Dienstag, den /.De Borchardt angesetzt

aünktlich zu dieser

öffentliche Bekanntmachung

)er Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.5.1976 aufgrund les§ 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 n Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung on Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs- nlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Welschneudorf om 9.7.1976 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- irschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand ler Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs- leiträge zu erheben - Kostenspaltung -

lezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

3orf soll schöner

der Ortsgemeinderat n WettbewerbUns Nachdem man im :h teilgenommen hat lie Zeit nutzen, sich in den folgenden n Wettbewerb teil­

en Teilbereich der

lielkopfweg von Flur 1, Flurstück 175 bis Flur 1

Flurstück 163 dorfseits

von Flur 1, Flurstück 45 bis Flur 1 Flurstück 115 waldseits

Bürgersteige

Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs- nlagen der 1.1.19 76.

lie Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden dar­uf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit rfolgt.

gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister.

reilbereich der Flur einen Bebauungspli lie planungsrechtlicl läge dar.

rbandsgemeindevct

den Bereich des

den Erlaß einer srungssperre für da Dorf. Diese Verün der Ortsgemeinde

: der Ortsgem einde Dorf"

r ein besonderes Vo (auG für das Gebiet Dorf zu erlassen, ese Satzung bewir- hten ungestört

, laden wir die Kin* ein. Die Einladung 4. Schuljahr e Feier wird im

ten im Saale an-

leinderat.

im

Uhr in der

ltsjahr.

lezirksregierung Koblenz

5-61-13-9/74

lekanntmachung

. Die Verbandsgemeinde Montabaur hat auf Grund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 27.07.

1957 (BGBl. I S. 1110) WHG - sowie der §§ 22, 100 Abs. 2 und 109 ff. des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1960 (GVB1. S. 153) LWG - jeweils in der derzeit geltenden Fassung für die öffentliche Wasserversorgung bean­tragt, nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen ein Was­serschutzgebiet mit verschiedenen Zonen festzusetzen.

Das Wasserschutzgebiet soll in der Gemarkung Welschneu­dorf Flur 19 mit den

Zonen 1 = Fassungsbereich (blaue Umrandung)

II = Enger Schutzzone (grüne Umrandung) gebildet werden.

Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Zonen werden wie folgt beschrieben :

2. Tiefbrunnen in der Gemarkung Welschneudorf, Flur 19 2.1 Schutzzone I

Die Schutzzone I ist ein Quadrat mit einer Seitenlange von 20 m.

Der Tiefbrunnen liegt inmitten der Schutzzone I, 30 m nördlich des Grenzweges, der Flur 19 und Flur 11 trennt, und 170 m nordöstlich der südlichen Spitze von Parzel­le 1/2486.

2.2. Schutzzone II

Die Schutzzone II beginnt am südlichen Ende der Par­zelle 1/2486 und verläuft in nordwestlicher Richtung bis zum westlichen Ende der Parzelle 1/2486. Hier schneidet die Grenzlinie den Waldweg (Parzelle 2/2492) und verläuft weiter in nordöstlicher Richtung am Rand der Parzelle 1/2500 entlang. Nach etwa 240 m trifft sie auf den Weg, der die Waldparzellen 1/2486 und 1/2500 in südwestlicher Richtung durchgrenzt. Dieser Weg markiert die Grenzlinie, bis er die südöstliche Grenze der Parzelle 1/2486 trifft.

Von hier läuft sie in südwestlicher Richtung gradlinig zum Aus- gangspunkt zurück.

Auf Grund des § 111 LWG wird darauf hingewiesen, daß ein Lageplan, ein Auszug aus dem Flurbuch- und Eigentümerver- z eichnis, aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasser­schutzgebietes im einzelnen ergeben, und ein Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung mit den für die einzelnen Schutzzonen maßgeblichen Verboten und Duldungspflichten

während der unter 6. angegebenen Zeit bei den dort aufgeführ­ten Behörden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auslie­gen.

4. Einwendungen gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebie­tes sind zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens inner­halb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist bei der unter 7. erwähnten Behörde schriftlich oder zur Niederschrift -dreifach - zu erheben. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei der erwähnten Behörde maßgebend.

5. Ein Termin gemäß § 112 LWG zur Verhandlung der frist­gerecht erhobenen Einwendungen und sonstiger Anträge wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt.

6. Die Planunterlagen liegen aus

vom 6.12.1976 bis 6.01.1977 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.

7. Einwendungen müssen eingehen

bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur spätestens am 20. Januar 1977.

In Vertretung:

Schulte Beckhausen Beglaubigt: Siegel

gez. Machhausen, Reg.Oberinspektor.

Wir gratulieren

Herrn Franz Scherkenbach zur Vollendung des 79. Lebensjah­res am 2.12.1976,

Frau Maria Ferdinand zur Vollendung des 77. Lebensjahres am 12.12.19 76

recht herzlich. Stahlhofen, Ortsbürgerm.

Kath. Kirchengemeinde Welschneudorf

Am Sonntag, dem 5.12.76 um 14.30 Uhr, findet im Westerwäl­derhof in Welschneudorf die diesjährige Altenfeier statt.

Wir haben erstmals alle älteren und alleinstehenden Mitbürger persönlich eingeladen. Sollte irrtümlich jemand vergessen worden sein, so sei er auf diesem Wege nochmals herzlich eingeladen.

Blumensteckkurs

Die beiden letzten Abende des Blumensteckkurses finden am 7. und 12. Dezember (jeweils dienstags) um 20 Uhr in der Schule statt. Der Pfarrgemeinderat.

Frauengymnastikgruppe

Die Frauengymnastikgruppe plant wie in jedem Jahr eine kleine Weihnachtsfeier im Gasthaus zum Hannes am 10.12.76. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Anmeldungen nimmt bis zum 7.12.76 Frau E. Reuter und Frau K. Dommer­muth entgegen.

GELBACHHÖHEN

Holler:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Freitag, dem 10. Dezember 1976, um 20 Uhr im Gemeindehaus, Feuerwehrgerätehaus statt.

TAGESORDNUNG: öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Sat­zung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege

-Benutzungssatzung Wirtschaftswege

2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Sat­zung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffent­licher Straßen.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Forderung des Straßenbauamtes Diez vom 1.10.1976 zum Bebauungsplan­entwurfAn der Kehl