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III.

i Nachtragsplan z Ut | itwald Montabaur, bauliche Fertigsten]

Beendigung der Au] itabaur.

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, Bürgermeister. IDUFRAKTION Stadtratssitzung 176, um 18.00 Uhr|

1PDFRAKTION Stadtratssitzung 76, um 19.00 Uhr j Montabaur-Eschel-

mr hat am 16. Sep-j Himmelfeld Teil I" Jnanfechtbarkeit

ntmachungsfrist canntmachung 16.1960 am 04. De-1 der bisherige Recht esehenen neuen

lie Einweisung der lten Grundstücke der neu zugeteiltenl s zum 10. Dezembfl (Bauamt'' in Montal zulegenden Termini ftragten des Katasll

Liegen schaf tskata'| ranlaßt, im Umlegungsplan] Umlegungsverzeicfl tungen mit der Un-j

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CH, Westerwald- ag I geänderten 6 nach §§ 61,92(1 ung vom 16.3.197G|

Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes hat folgende recht­liche Wirkungen:

|1 Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Zusammenlegungsplan aufgeführten neuen Berechtigten wer­den Eigentümer der für sie ausgewiesenen neuen Grundstücke.

Rechte und Pflichten, die durch den Zusammenlegungsplan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen, neue im Zu­sammenlegungsverfahren begründete Rechte und Pflichten entstehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben oder abgelöst werden, auf die neuen Grundstücke über.

( 3 , Die im Zusammenlegungsplan getroffene Regelung öffent­licher Rechtsverhältnisse wird wirksam.

, Soweit der Zusammenlegungsplan noch rechtskräftig geändert wird, wirkt die Änderung auf den in dieser Anordnung festge­setzten Zeitpunkt zurück.

[ 5 , Die Überleitungsbestimmungen vom 11.8.1976, die die tat­sächliche Überleitung in den- neuen Zustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grund - stücke regeln, werden wirksam.

Die Uberleitungsbestimmungen liegen ab dem 23.11.1976 beim Kulturamt, den Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur, und Wirges, den Ortsbürgermeistern in Staudt und Dernbach

und dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemein­schaft, Herrn Alwin Wörsdörfer in Montabaur-Eschelbach, zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus, wo sie auch weiterhin eingesehen werden können.

[ 6 , Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigen­tümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minde­rung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnis­ses (§§ 69, 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG spätestens 3 Monate nach Erlaß dieser Anordnung beim Kulturamt in Montabaur zu stellen.

IV.

lie nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums sind aufgehoben, da der Zusammenlegungsplan [rechtskräftig feststeht.

1RÜNDE:

'er Zusammenlegungsplan wurde den Beteiligten gern. §§59, FlurbG bekanntgegeben. Die im Anhörungstermin vom |27.Juli 1976 erhobenen Widersprüche wurden durch den Nach- [trag I erledigt. Der Zusammenlegungsplan ist somit unanfechtbar jeworden.

[Die Voraussetzungen des § 61 FlurbG sind damit gegeben. Die [ofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung liegt im überwie- [cnden Interesse der Beteiligten desVerfahrens, da Bauten sowie [Belastungen und andere Verfügungen bezüglich der neuen Grundstücke geplant sind.

US der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches würden den [Beteiligten voraussichtlich erhebliche Nachteile erwachsen. Mit Rücksicht darauf, daß der Allgemeinheit im Hinblick auf die in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mitteln 'n einer möglichst schnellen Herbeiführung der Auswirkungen desVerfahrens gelegen ist, liegt die sofortige Vollziehung auch öffentlichen Interesse (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichts- Wnung (VwGO) vom 21.1.1960 -BGBl. I S. 17 -)

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

pegen diese Anordnung sowie die Überleitungsbestimmungen pann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kul­turamt in Montabaur oder wahlweise bei der Bezirksregierung Obere Flurbereinigungsbehörde - Stresemannstr. 4-6,

[5400 Koblenz, einzulegen.

Pie Widerspruchsfrist soll nach Möglichkeit in zweifacher Aus­fertigung eingereicht werden.

Der Kulturamtsvorsteher: gez. Nickolay, Ltd.Reg.Direktor.

Bekanntmachung des Bez.Schornsteinfegermeisters

Laut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feue­rungsanlagen für flüssige Brennstoffe vom 11 . Dezember 1972, werden ab 3. Jan. 1977 in folgenden Straßen der Stadt Monta­baur alle Ölheizungen überprüft.

Hunboldtstraße, Fürstenweg, Frh.vom Stein-Straße, Herzog- Adolf-Straße, Tiergartenstraße, Werkstraße, Eschelbacher Straße Kaiserstraße, Gerichtsstraße, Waterloostraße, Wallstraße, Am endelberg, Hospitalstraße, Biergasse, Kolpingstraße , Plötz- gasse, Elisabethenstraße, Steinweg, Kirchstraße, Kleiner Markt, Großer Markt, Bahnhofstraße, Vorderer Rebstock, Hinterer Rebstock, Burgstraße, Alleestraße, Sauertalstraße, Eichwiese, Allmannshausen, Hohe Straße, Aubachstraße, Roßbergstraße, Hammerweg, Eichendorffstraße, Limburger Straße, Herderstra­ße, Kopernikusstraße sowie umliegende Mühlen und Siedlerhöfe.

Jeder Betreiber einer Ölheizung sollte seine Heizungsanlage vorher von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen las­sen, damit eine gebührenpflichtige Nachüberprüfung entfällt.

gez. Solbach, Bez.Schornsteinfegerm. Nikolausbasar im Wintergarten St. Peter Am Sonntag, dem 5.12.19 76 findet von 14 bis 17 Uhr unser diesjähriger Basar statt.

Für den gemütlichen Teil sorgt Kaffee und Kuchen.

Es lädt ein, das Kindergartenpersonal

Kindergarten St. Peter, Auf dem Kalk 2

Kneipp-Verein und Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur

laden zu einem öffentlichen Vortrag am Freitag, 10.12.1976, um 19.45 Uhr in die Josef-Kehrein-Schule ein.

Dr. med. Werner Schmack, Minden, wird zum Thema: AugenheilkundeGut sehen - besser sehen, Früherkennung und Behandlung des grünen Stars sprechen.

Das Kath. Bildungswerk informiert

Die Adventszeit ist angebrochen, und das Weihnachtsfest steht vor der Tür. In vielen Familien werden Vorbereitungen getroffen, doch häufig wissen Eltern nicht oder nur unzurei­chend, wie sie das Ereignis von Weihnachten ihren Kindern ver­ständlich machen können. Entsprechende Hilfen, wie man in der Familie über Weihnachten erzählen, die Kindheitsge­schichte Kindern verständlich erklären kann, wollen die näch­sten Treffen desSeminars am Vormittag geben. Herr Pfarrer Niederberger wird gemeinsam mit den Eltern entsprechende Möglichkeiten untersuchen und praktische Anregungen vermit­teln.

Beginn: Dienstag, 7. Dez. 1976, 9.30 Uhr im Pfarrzentrum.

Ballett und Gymnastik in Montabaur

Die Turnabteilung des TuS Montabaur bietet erneut einen Leckerbissen für Könner und solche, die es werden wollen.

In diesem Fall sollte man von Könnerinnen sprechen, denn die BUNTE SCHAU am

Sonntag, 5. Dezember 1976,15.30 Uhr in der Sporthalle in Montabaur, wird fast ausschließlich von den Balletteusen und Gymnastinnen des Vereins bestritten.

Die für die Choreographie verantwortliche Frau Patzelt wird mit ihren vier Kinderballettgruppen das klassische Ballett eben­so vorstellen wie Folklore.

Die Damengymnastikgruppen des Vereins unter Leitung von Inge Schröter und Mia Philippi zeigen Bandgymnastik, Samba und Soul Makossa während zwei junge Damen Wettkampfgym­nastik mit Ball, Seil, Band und Reifen vortragen.

Zur Vorbereitung des Finale treffen sich die Aktiven bereits gegen 13.30 Uhr in der Halle. Dieser Abschluß wird den Zuschau­ern, die übrigens keinen Eintritt zahlen müssen, eine besondere Augenweide bieten.

TSV Eigendorf gibt bekannt:

Für das Tischtennis-Training gilt ab sofort folgende Regelung: DIENSTAG

ist nur noch Training für Spieler, die einer Mannschaft angehö­ren, also nur für aktive Spieler.

Zeit: ab 18.00 Uhr.

lieses Verwaltung 5