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III.
i Nachtragsplan z Ut | itwald Montabaur, bauliche Fertigsten]
Beendigung der Au] itabaur.
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1PD—FRAKTION Stadtratssitzung • 76, um 19.00 Uhr j Montabaur-Eschel-
mr hat am 16. Sep-j Himmelfeld Teil I" Jnanfechtbarkeit
ntmachungsfrist canntmachung 16.1960 am 04. De-1 der bisherige Recht esehenen neuen
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Liegen schaf tskata'| ranlaßt, im Umlegungsplan] Umlegungsverzeicfl tungen mit der Un-j
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CH, Westerwald- ag I geänderten 6 nach §§ 61,92(1 ung vom 16.3.197G|
■Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen:
|1 Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Zusammenlegungsplan aufgeführten neuen Berechtigten werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen neuen Grundstücke.
Rechte und Pflichten, die durch den Zusammenlegungsplan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen, neue im Zusammenlegungsverfahren begründete Rechte und Pflichten entstehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben oder abgelöst werden, auf die neuen Grundstücke über.
( 3 , Die im Zusammenlegungsplan getroffene Regelung öffentlicher Rechtsverhältnisse wird wirksam.
, Soweit der Zusammenlegungsplan noch rechtskräftig geändert wird, wirkt die Änderung auf den in dieser Anordnung festgesetzten Zeitpunkt zurück.
[ 5 , Die Überleitungsbestimmungen vom 11.8.1976, die die tatsächliche Überleitung in den- neuen Zustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grund - stücke regeln, werden wirksam.
Die Uberleitungsbestimmungen liegen ab dem 23.11.1976 beim Kulturamt, den Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur, und Wirges, den Ortsbürgermeistern in Staudt und Dernbach
und dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Alwin Wörsdörfer in Montabaur-Eschelbach, zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus, wo sie auch weiterhin eingesehen werden können.
[ 6 , Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69, 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG spätestens 3 Monate nach Erlaß dieser Anordnung beim Kulturamt in Montabaur zu stellen.
IV.
lie nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums sind aufgehoben, da der Zusammenlegungsplan [rechtskräftig feststeht.
1RÜNDE:
'er Zusammenlegungsplan wurde den Beteiligten gern. §§59, FlurbG bekanntgegeben. Die im Anhörungstermin vom |27.Juli 1976 erhobenen Widersprüche wurden durch den Nach- [trag I erledigt. Der Zusammenlegungsplan ist somit unanfechtbar jeworden.
[Die Voraussetzungen des § 61 FlurbG sind damit gegeben. Die [ofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung liegt im überwie- [cnden Interesse der Beteiligten desVerfahrens, da Bauten sowie [Belastungen und andere Verfügungen bezüglich der neuen Grundstücke geplant sind.
‘US der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches würden den [Beteiligten voraussichtlich erhebliche Nachteile erwachsen. Mit Rücksicht darauf, daß der Allgemeinheit im Hinblick auf die in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mitteln 'n einer möglichst schnellen Herbeiführung der Auswirkungen desVerfahrens gelegen ist, liegt die sofortige Vollziehung auch öffentlichen Interesse (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichts- Wnung (VwGO) vom 21.1.1960 -BGBl. I S. 17 -)
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
pegen diese Anordnung sowie die Überleitungsbestimmungen pann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt in Montabaur oder wahlweise bei der Bezirksregierung •Obere Flurbereinigungsbehörde - Stresemannstr. 4-6,
[5400 Koblenz, einzulegen.
Pie Widerspruchsfrist soll nach Möglichkeit in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Der Kulturamtsvorsteher: gez. Nickolay, Ltd.Reg.Direktor.
Bekanntmachung des Bez.Schornsteinfegermeisters
Laut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe vom 11 . Dezember 1972, werden ab 3. Jan. 1977 in folgenden Straßen der Stadt Montabaur alle Ölheizungen überprüft.
Hunboldtstraße, Fürstenweg, Frh.vom Stein-Straße, Herzog- Adolf-Straße, Tiergartenstraße, Werkstraße, Eschelbacher Straße Kaiserstraße, Gerichtsstraße, Waterloostraße, Wallstraße, Am endelberg, Hospitalstraße, Biergasse, Kolpingstraße , Plötz- gasse, Elisabethenstraße, Steinweg, Kirchstraße, Kleiner Markt, Großer Markt, Bahnhofstraße, Vorderer Rebstock, Hinterer Rebstock, Burgstraße, Alleestraße, Sauertalstraße, Eichwiese, Allmannshausen, Hohe Straße, Aubachstraße, Roßbergstraße, Hammerweg, Eichendorffstraße, Limburger Straße, Herderstraße, Kopernikusstraße sowie umliegende Mühlen und Siedlerhöfe.
Jeder Betreiber einer Ölheizung sollte seine Heizungsanlage vorher von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen lassen, damit eine gebührenpflichtige Nachüberprüfung entfällt.
gez. Solbach, Bez.Schornsteinfegerm. Nikolausbasar im Wintergarten St. Peter Am Sonntag, dem 5.12.19 76 findet von 14 bis 17 Uhr unser diesjähriger Basar statt.
Für den gemütlichen Teil sorgt Kaffee und Kuchen.
Es lädt ein, das Kindergartenpersonal
Kindergarten St. Peter, Auf dem Kalk 2
Kneipp-Verein und Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur
laden zu einem öffentlichen Vortrag am Freitag, 10.12.1976, um 19.45 Uhr in die Josef-Kehrein-Schule ein.
Dr. med. Werner Schmack, Minden, wird zum Thema: Augenheilkunde „Gut sehen - besser sehen“, Früherkennung und Behandlung des grünen Stars sprechen.
Das Kath. Bildungswerk informiert
Die Adventszeit ist angebrochen, und das Weihnachtsfest steht vor der Tür. In vielen Familien werden Vorbereitungen getroffen, doch häufig wissen Eltern nicht oder nur unzureichend, wie sie das Ereignis von Weihnachten ihren Kindern verständlich machen können. Entsprechende Hilfen, wie man in der Familie über Weihnachten erzählen, die Kindheitsgeschichte Kindern verständlich erklären kann, wollen die nächsten Treffen des „Seminars am Vormittag“ geben. Herr Pfarrer Niederberger wird gemeinsam mit den Eltern entsprechende Möglichkeiten untersuchen und praktische Anregungen vermitteln.
Beginn: Dienstag, 7. Dez. 1976, 9.30 Uhr im Pfarrzentrum.
Ballett und Gymnastik in Montabaur
Die Turnabteilung des TuS Montabaur bietet erneut einen Leckerbissen für Könner und solche, die es werden wollen.
In diesem Fall sollte man von Könnerinnen sprechen, denn die BUNTE SCHAU am
Sonntag, 5. Dezember 1976,15.30 Uhr in der Sporthalle in Montabaur, wird fast ausschließlich von den Balletteusen und Gymnastinnen des Vereins bestritten.
Die für die Choreographie verantwortliche Frau Patzelt wird mit ihren vier Kinderballettgruppen das klassische Ballett ebenso vorstellen wie Folklore.
Die Damengymnastikgruppen des Vereins unter Leitung von Inge Schröter und Mia Philippi zeigen Bandgymnastik, Samba und Soul Makossa während zwei junge Damen Wettkampfgymnastik mit Ball, Seil, Band und Reifen vortragen.
Zur Vorbereitung des Finale treffen sich die Aktiven bereits gegen 13.30 Uhr in der Halle. Dieser Abschluß wird den Zuschauern, die übrigens keinen Eintritt zahlen müssen, eine besondere Augenweide bieten.
TSV Eigendorf gibt bekannt:
Für das Tischtennis-Training gilt ab sofort folgende Regelung: DIENSTAG
ist nur noch Training für Spieler, die einer Mannschaft angehören, also nur für aktive Spieler.
Zeit: ab 18.00 Uhr.
lieses Verwaltung 5

