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Montabaur 3

.iederabend mit

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

tl. Bekanntmachung |5er Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.4.1976 aufgrund des } i27 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 in Verbindung mit §§ 6 und ? der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Lje erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschlie­ßungsbeiträge) in der ehemaligen Gemeinde Horressen vom b6.l0.1962 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Er- Ichließungsanlagen festgestellt und beschlossen., den Aufwand Her Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs- Eeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

stav Mahler.

Veissenborn. Hilde Wesse/mami wig, Wien, niversität Berlin, Langjährige Berliner Chöre, r Salzburger Fest]

an, Keilberth, Ke\ e Baudo, Jean

trium, Konzert en, Holland,

Bezeichnung verlaufend von bis

Klassifizierung

Lerchenstraße

Bachstelzen-

ieg

Fasanenallee

Herrenhahnstr.

L 312 bis Auerhahnstr. Fahrbahn

von Auerhahnstr.bis

einschl. Wendehammer Fahrbahn

L 312 bis Auerhahnstr.

und Herrenhahnstr. Fahrbahn

von Fasanenallee bis

einschl. Grundstück

Nr. 58 Fahrbahn

Lls Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs- ilagen der 1.1.1976.

: Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlage(n) werden larauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster leit erfolgt. gez. Mangels.

kffentl. Bekanntmachung

jidmung von Verkehrsflachen im Bereich der Baumbacher Str. i Montabaur-Elgendorf

[emäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein- nd-Pfalz -LStrgG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die hchfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bür­ersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr Iwidmet:

dapp (Meister- jements in Heil t. Seltner) und annt. Seit 1959

a, nach Spanien irigent führten ndfunk), Katov/ii nie) u.a.

peichnung verlaufend von bis

Klassifizierung

pumbacher Str.

Margarethe Schreiner- Straße bis einschl. Grundstück Arnold

Piwowarsky endorf, Postfach 120 J g an sämtliche Hauslwj werden.

Bürgersteige einseitig

igder Verkehrsübergabe: 1.11.1975

sCHTSMITTELBELEHRUNG:

igen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffent- her Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­lich ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, uamt, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Nieder- tfift einzulegen.

über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemes- ier Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage ® Verwaltungsgericht Koblenz, in Koblenz, Regierungsstraße chriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der schäftsstelle erhoben werden.

Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Ein- hngdes Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klage- ebung vor Ablauf der J ahresfrist infolge höherer Gewalt un- 'glich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzel­nes unterblieben ist.

£ Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. ® den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand dehnen.

Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Stadt ftt M aUr V ° m Stöber 1974 durch Veröffentlichung im I ^ er ^ er bandsgemeinde Montabaur und der verbands- phorigen Gemeinden bekanntgegeben.

gez. Mangels, Bürgermeister.

Die Verwaltung informiert

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sclmimm

mal

donnerstags

freitags

samstags

sonntags

9.00-21.30 Uhr 9.00-18.30 Uhr 7.00-19.00 Uhr 8.00-13.00 Uhr

im Hallenbad der Verbands­gemeinde Montabaur

Das begehrte Urlaubsbraun

1 'etzt auch im Winter - dies rietet Ihnen nur das Hallen­bad Montabaur mit seinem neuartigen Solarium.

Ein Besuch lohnt sich I

ÖFFNUNGSZEITEN FÜR DAS FAMILIENBAD

montags 13.30-15.30 Uhr dienstags 9.00-21.30 Uhr mittwochs 9.00-20.00 Uhr 20.00-21.30 Uhr (Frauenbad)

Anmeldungen für die kommenden Schwimmkurse im Früh­jahr 1977 nimmt die Verwaltung schon jetzt telefonisch oder während der Dienststunden entgegen.

Die Schwimmkurse werden für Kinder ab 7 Jahre, Frauen und Berufstätige abgehalten.

Durchführung der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung im Winter 1976/77

Nach dem Erlaß des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 10.8.1976 soll in der Zeit vom 22.11.1976 bis 19.1.1977 eine erneute Schluckimpfung in zwei Impfgän­gen durchgefuhrt werden.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Zur Teilnahme an der Impfung werden auf gerufen:

a) die nachgeborenen Jahrgänge, d.h. die Kinder des Geburts­jahres 1975, soweit sie noch nicht vollständig geimpft wur­den und der Jahrgang 1976 vom 4. Lebensmonat an.

b) alle Kinder des 4. Schuljahres sollten an einer Wiederholungs­impfung (Auffrischungsimpfung) teilnehmen, also nur bei einem Impfgang, wahlweise beim 1. oder 2.

c) alle noch nicht oder nicht vollständig geimpften Personen bis zum 20. Lebensjahr.

Andere Personen, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und an einer Schluckimpfung interessiert sind, kön­nen ebenfalls an der Impfung teilnehmen.

Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt ist, müs­sen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben.

Wir bitten besonders darauf zu achten, daß diese Einverständ­niserklärungen, die an den Merkblättern angefügt sind, unter­schrieben zum Impftermin mitgebracht werden, und zwar für beide Impftermine gesondert. Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen.

Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Impfung ausgegeben.

Der erste Impfgang findet an folgenden Terminen statt:

STADT MONTABAUR EINSCHLIESSLICH STADTTEILE

Freitag, 26.11.1976

Ettersdorf

Bladernheim

Reckenthal

Wirzenborn

10.45 Uhr (Wirtschaft Brühl) 11.00 Uhr (Wirtschaft Herbst) 11.15 Uhr (Kreissonderschule) 11.30 Uhr (Wirtschaft Kexel)