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Der Redaktionsschluß (Posteingang beim Verlag ist für die)

Ausgabe Nr. _ 1 Z auf

Montag

-, den

Anzeigenannahmeschluß (Posteingang beim Verlag)

auffl eita 9_, den

15 . 11.1976

und der

12 . 11.1976

verlegt.

Redaktion und Anzeigenabteilung

Vergnügungssteuer, Miete, Pacht, Erschließungsbeiträge bis ein­schließlich November, bzw. IV. Quartal 1976 soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser fälligen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeinde- kasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rück­stände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1% pro Monat der auf volle 100,- DM abge­rundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Die Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeinde­tasse Montabaur eingezahlt werden:

Konto Nr.: 108 00 - 603 Postscheckamt Frankfurt/Main 500 017 Kreissparkasse Montabaur 803 000 212 Nass. Sparkasse Montabaur 108 Volksbank Montabaur üontabaur, den 10. November 1976

Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)

Die Verwaltung informiert

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im Hallenbad der Verbands­gemeinde Montabaur -mitSolarium -

ÖFFNUNGSZEITEN FÜR DAS FAMILIENBAD

montags

dienstags

mittwochs

donnerstags

freitags

samstags

sonntags

13.30- 15.30 Uhr 9.00-21.30 Uhr 9.00 - 20.00 Uhr 20.00 - 21.30 Uhr (Frauenbad)

9.00-21.30 Uhr 9.00 - 18.30 Uhr 7.00 - 19.00 Uhr 8.00 - 13.00 Uhr

Amtsgericht Montabaur

1K 16/76 JESCHLUSS

rsorge

>UFRAKTION erbandsge-

0 Uhr

D-FRAKTI0N

erbandsgemeind

19.00 Uhr iP FRAKTION

n der Zwangsversteigerungssache zur Aufhebung der Gemeinschaft «treffend die im Grundbuch von Niedererbach Band 2 Blatt 70 :ingetragenen Grundstücke

fd.Nr, 38

Flur 4

Flurstück 3

Grünland auf dem

Hofacker 4,13 ar

fd.nr. 41

Flur 8

Flurstück 4

Acker in den

Kappesgärten 3,75 ar

fd.Nr. 42

Flur 12

Flurstück 49

Hof- u.Gebäude- fläche, Bahnhofstr.

70a 4,72 ar

EIGENTÜMER:

)ie Erben der noch eingetragenen Eigentümer Eheleute Johann ichneider und Margaretha geb. Wirtz in Niedererbach, zu je 1 2 Anteil.

)as Verfahren wird aufgehoben, soweit es von den Antragstellern us dem Anordnungsbeschluß vom 9.4.1976 betrieben wird, weil

) Frau Franziska Ungerhofer geb. Schneider, geb. 10.9.1918, Brauhausgasse 4, 3003 Gablitz/Österreich,

3.00 Uhr

t.

I der Benutzung

- und Bettag)

Montabaur

iürgermeister.

erbandsgemeind ) Herr Erich Peter Paul Schneider, geb. 23.5.1939, Oststr. 59, 4005 Meerbusch 1 ,

Frau Anita Maria Elisabeth Perabo geb. Schneider,

H geb. 30.2.1938, 6223 Lorsch,

vertreten durch Rechtsanwälte Adam und Adam-Busch, Bahn- leinde MontaDHJoistr. 45, 5430 Montabaur. -

en Antrag auf Zwangsversteigerung im Versteigerungstermin ° m 2.11.1976 noch vor Schluß der Versteigerung zurückgenom- len haben,

''70 C k° te sind mit der Verkündung des Beschlusses erloschen '2 Abs. 3 ZVG). 5430 Montabaur, den 2. Nov. 1976 Ie ^ Das Amtsgericht:

gez. Fischer, Rechtspfleger.

Anmeldungen für die kommenden Schwimmkurse im Frühjahr 1977 nimmt die Verwaltung schon jetzt telefonisch oder wäh­rend der Dienststunden entgegen.

Die Schwimmkurse werden für Kinder ab 7 Jahre, Frauen und Berufstätige abgehalten.

Die Lohnsteuerkarte 1974 wird dringend benötigt!

Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert das Steueraufkom­men der Gemeinde

Die Beteiligung der Städte und Gemeinden an der Einkommen­steuer erfolgt über Schlüsselzahlen, die aufgrund einer Lohn- und Einkommensteuerstatistik ermittelt werden. Entscheiden­den Einfluß auf diese Statistik haben die an das Finanzamt zurückgeflossenen Lohnsteuerkarten 1974.

Die vollständige Rückgabe der Lohnsteuerkarten 1974 ist daher von besonderer Bedeutung; ein unvollständiger Rückfluß hat nachteilige Folgen für die Ermittlung der Schlüsselzahlen, min­dert somit das Steueraufkommen der Gemeinden.

Wir bitten daher alle Arbeitnehmer, die noch im Besitze ihrer Lohnsteuerkarte 1974 sind, diese umgehend der Verbandsge­meindeverwaltung - Steueramt - zu übersenden oder der Ge­meindeverwaltung zur Weiterleitung zu übergeben.

Fotowettbewerb für Jugendliche

(im Rahmen der Partnerschaft Rheinland-Pfalz/Burgund)

Alle Jugendlichen zwischen 13 und 24 Jahren, deren Städte und Gemeinden eine Partnergemeinde in Burgund haben, können an diesem Diawettbewerb teilnehmen.

Jeder Bewerber soll an die unten angegebene Adresse vor dem 15. Mai 1977 zwischen 5 und 10 Dias mit je einem persön­lichen Kommentar (in Deutsch) über die Partnergemeinde seiner eigenen Gemeinde schicken.

Folgende Themen sind vorgeschlagen:

1. Alltag der Burgunder in der Partnerstadt

der Verbands­

unde-,

p. Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky T ,, rUbri 8* n Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 1205, «ton (0 26 22 ) 40 55 / 56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushal­te der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.