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t die in Frage kom-
nste
Jnd Allerheiligen
, Tel. 02602/3141
Montabaur
-5-
rel. 02602/3441
rel. 06435/8252 rel. 064 3 5/1288
i 6.11.1976 rel. 02 6 02/4206
1 1 0
5011-13
5011
h Dienstschluß)
Beim Standesamt beurkundet
18.10. bis 25.10.1976
IsTERBEFÄLLE:
Iraner, Adam Bernhard, Niedererbach, Auf dem Hahn 16, jjeb. am 9.8.1910,
Christmann, Jakob, Neuhäusel, Eitelborner Straße 1, geb. am 6.10.1883,
söder Franz Joseph,Montabaur, Jakob-Hannappel-Str. 13,
Leb. am 27.10.1891,
Kpeier, Margaretha, Montabaur, Kantstr. 11, geb. am 27.7.1895, Yirges geb. Müller, Susanna, Simmern, Hauptstr. 37,
Leb. am 20.8.1894 EHESCHLIE SSUNGEN:
Klein, Michael Rolf Neuhäusel, Kirchstr. Io,
Klein geb. Wagner, Gisela, Simmern, Hauptstr. 13
Labonte, Alfred, Horbach, Siedlerweg 6
Labonte geb. Schmidt, Hildegard Regina, Berghausen, Ortsstr.26a,
Lodgorski, Johny Helmut Neuhäusel, Simmemer Str. 1 Podgorski geb. Sabel, Anna-Maria, Neuhäusel, Simmerner Str.l
lofmann, Joachim Hugo Friedrich, Montabaur, Bahnhofstr.14 Hofmann geb. Kunz, Ingrid, Montabaur, Bahnhofstr. 14
Aus den Gemeinden
M.Bekanntmachung
Idtnung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur
(einäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein- Jnd-Pfalz -LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die Ichfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürger- jeige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewid
auslösen. 06485/261 u. 849 j 02602/5011-13
3777
02602/3777 02626/5166 02624/7010
»n-
, 02602/2771 , 06 4 3 5/8263
eitschaften*
i, Tel. O26O2/304|
ibaur, nach Dienstj
j ist über die Tel. Mitarbeiter des
verlaufend von bis
Klassifizierung Tag der
Verkehrs
übergabe
Albertstraße bis Weserstraße
Bürgersteige
1.8.1976
Albertstr. bis
Parkstreifen,
Neiße str.
Bürgersteige
1.8.1976
Albertstr. bis
Parkstreifen,
Weserstr.
Bürgersteige
1.8.1976
Oderstr. bis Warthestraße
Bürgersteige
1.8.1976
Warthestraße bis Moselstraße
Bürgersteige
1.8.1976
prichnung
Iderstraße Ibestraße larthestraße leißestraße I leißestraße II
pCHTSMITTELBELEHRUNG:
| e gen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffent- | £ ber Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- Fach ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, läuamt - Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Nieder- phrift einzulegen.
über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemesse- I er Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim | er waltungsgericht Koblenz, in Koblenz, Regierungsstraße 7 Rriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge- fbäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf |°n drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben ferden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles |®c kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf
eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 16. Okt. 1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben .
Stadt Montabaur
gez. Mangels, Bürgermeister.
öffentl. Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung oes Bebauungsplanes „Alberthöhe" (Vorbehaltsfläche) der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur: 51 Flurstück: 288 gemäß § 13 BBauG; hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Hl
wm
-mäf.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 26.2.
1976 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe“ gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß der Grenzabstand der Parzelle 288, Flur 51 zu dem vorhandenen Fußweg in nördlicher Richtung von bisher 4,00 m auf 3,40 m verringert wird.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden, eingesehen werden können.
Montabaur, den 20. Okt. 1976
gez. Mangels, Bürgermeister.
öffentl.Bekanntmachung
Der Stadtrat hat ln seiner Sitzung vom 30.9.1976 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen

