Einzelbild herunterladen

fei über den Bereich!

Vergangenheit die sl und Industrie er- n und mit Federt«! lg im Eingangsbereil igt. Die Einträge del 'S. Berücksichtigt, indung.

t die in Frage kom-

nste

Jnd Allerheiligen

, Tel. 02602/3141

Montabaur

-5-

rel. 02602/3441

rel. 06435/8252 rel. 064 3 5/1288

i 6.11.1976 rel. 02 6 02/4206

1 1 0

5011-13

5011

h Dienstschluß)

Beim Standesamt beurkundet

18.10. bis 25.10.1976

IsTERBEFÄLLE:

Iraner, Adam Bernhard, Niedererbach, Auf dem Hahn 16, jjeb. am 9.8.1910,

Christmann, Jakob, Neuhäusel, Eitelborner Straße 1, geb. am 6.10.1883,

söder Franz Joseph,Montabaur, Jakob-Hannappel-Str. 13,

Leb. am 27.10.1891,

Kpeier, Margaretha, Montabaur, Kantstr. 11, geb. am 27.7.1895, Yirges geb. Müller, Susanna, Simmern, Hauptstr. 37,

Leb. am 20.8.1894 EHESCHLIE SSUNGEN:

Klein, Michael Rolf Neuhäusel, Kirchstr. Io,

Klein geb. Wagner, Gisela, Simmern, Hauptstr. 13

Labonte, Alfred, Horbach, Siedlerweg 6

Labonte geb. Schmidt, Hildegard Regina, Berghausen, Ortsstr.26a,

Lodgorski, Johny Helmut Neuhäusel, Simmemer Str. 1 Podgorski geb. Sabel, Anna-Maria, Neuhäusel, Simmerner Str.l

lofmann, Joachim Hugo Friedrich, Montabaur, Bahnhofstr.14 Hofmann geb. Kunz, Ingrid, Montabaur, Bahnhofstr. 14

Aus den Gemeinden

M.Bekanntmachung

Idtnung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur

(einäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein- Jnd-Pfalz -LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die Ichfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürger- jeige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewid­

auslösen. 06485/261 u. 849 j 02602/5011-13

3777

02602/3777 02626/5166 02624/7010

»n-

, 02602/2771 , 06 4 3 5/8263

eitschaften*

i, Tel. O26O2/304|

ibaur, nach Dienstj

j ist über die Tel. Mitarbeiter des

verlaufend von bis

Klassifizierung Tag der

Verkehrs­

übergabe

Albertstraße bis Weserstraße

Bürgersteige

1.8.1976

Albertstr. bis

Parkstreifen,

Neiße str.

Bürgersteige

1.8.1976

Albertstr. bis

Parkstreifen,

Weserstr.

Bürgersteige

1.8.1976

Oderstr. bis Warthestraße

Bürgersteige

1.8.1976

Warthestraße bis Moselstraße

Bürgersteige

1.8.1976

prichnung

Iderstraße Ibestraße larthestraße leißestraße I leißestraße II

pCHTSMITTELBELEHRUNG:

| e gen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffent- | £ ber Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- Fach ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, läuamt - Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Nieder- phrift einzulegen.

über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemesse- I er Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim | er waltungsgericht Koblenz, in Koblenz, Regierungsstraße 7 Rriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge- fbäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf |°n drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben ferden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles |®c kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf

eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben wer­den, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahres­frist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den be­sonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 16. Okt. 1974 durch Veröffentlichung im Amts­blatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsange­hörigen Gemeinden bekanntgegeben .

Stadt Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister.

öffentl. Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung oes BebauungsplanesAlberthöhe" (Vorbehaltsfläche) der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur: 51 Flurstück: 288 gemäß § 13 BBauG; hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Hl

wm

-mäf.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 26.2.

1976 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAlbert­höhe gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß der Grenzabstand der Parzelle 288, Flur 51 zu dem vorhandenen Fußweg in nördlicher Richtung von bisher 4,00 m auf 3,40 m verringert wird.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden, eingesehen werden können.

Montabaur, den 20. Okt. 1976

gez. Mangels, Bürgermeister.

öffentl.Bekanntmachung

Der Stadtrat hat ln seiner Sitzung vom 30.9.1976 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 in Verbin­dung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen