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Montabaur - 3 -

THEATER mit Uwe Friedrichsen und Lis Verhoeven am Dienstag, dem 2. November 1976

Einmaliges Sondergastspiel mit der großen festlichen Klassikeraufführung

OTHELLO

Shakespeares Schauspiel in prominenter Besetzung und Inszenierung.

NEHMEN SIE DIE GELEGENHEIT WAHR UND SICHERN SIE SICH IHREN THEA TERPLA TZ SCHON JETZT IM VOR VERKA UF.

Othello" ist ein Schauspiel von tiefster Eindrücklichkeit - aufwühlend, mitreißend, unvergeßlich.

KAR TENBESTELL UN GEN: Verbandsgemeindeverwaltung Rathaus, Montabaur, Zi. 17,

Tel.: 02602/2041.

Die Abendkasse ist ab 19.00 Uhr geöffnet!

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löffentl.Bekanntmachung (Fortsetzung von Seite 2!)

»Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt wer- Iden.

|Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß [die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage |fiir die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und iGeldabfindungen und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nach- [dem die Feststellung der Wertermittlung rechtskräftig geworden [ist.

[Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit Ider Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die [Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Zusammenlegungs- Igebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muß, jdafi ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er (keinen Vorbesitz hat.

»Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Unterla­gen der Wertermittlung des gesamten Zusammenlegungsgebietes I einzusehen.

Ilm Anschluß an den Anhörungstermin über die Ergebnisse der (Wertermittlung findet der Termin zur Abgabe der Planwünsche (gemäß § 57 FlurbG statt, wozu hiermit ebenfalls alle Beteiligten |geladen werden.

Läßt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertre­ten, so muß der Flurbereinigungsbehörde eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt Montabaur angefordert oder bei der Offenlegung äm30. November 1976 in Empfang genommen werden.

Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung der Erben von verstorbenen Grundbucheigentümern bzw. Berechtigten , sind die erforderlichen Urkunden wie Testament Erbscheine, Aus- züge aus dem Grundbuch pp. mitzubringen.

Der Kulturamtsvorsteher gez. Dr. Nickolay Ltd. Regierungsdirektor.

Amtsgericht

Geschäftsnummer: 8 K 41/76

5430 Montabaur, den 20.Aug. 1976

k Terminsbestimmung

J® Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von

Montabaur Band 66, Blatt 2621

eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück

FREITAG , dem 19. Nov. 1976, 9.30 Uhr

an der Gerichtsstelle Bahnhofstraße Nr. 47, Zimmer Nr. 6 Sitzungssaal, versteigert werden.

Lfd.Nr. Gemarkung Nummer

d.Flur d.Flurstücks Wirtschafts- Fläche art u.Lage ha a qm

Montabaur 44

235

Hof-u.Gebäu- defläche Steinweg

0 41

Der Versteigerungsvermerk ist am 7. Mai 1976 in das Grund­buch eingetragen worden.

Als Eigentümer waren damals die Eheleute Erwin Schoknecht und Annemarie geb. Weckert, beide in Montabaur, Steinweg 6, zu je 1 12 Anteil, eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Vertei­lung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Proto­koll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zu­behörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des verstei­gerten Gegenstandes.

Siegel gez. G elzleichter, Rechtspfleger

Ausgefertigt: gez. Unterschrift,

Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Für o Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky

tt * ,r * 8en Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 1205, '®n {0 26 22 ) 40 55 / 56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushal­te der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.